Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1909
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1909
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19091015
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190910157
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19091015
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1909
- Monat1909-10
- Tag1909-10-15
- Monat1909-10
- Jahr1909
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
12188 BSrlmbloU s. d. Dtlchn. Sllchhand-l. Nichtamtlicher Teil. 240, 15, Oktober 1909 selbständige Schaffenskraft nicht leugnen, und ich meine des halb, daß die Frage von den Versen nicht in die Konvention ausgenommen werden kann. Nachdem ich somit mit der Prüfung des Berichts der Kommission der Literarischen Gesellschaft in diesem seinem Teile fertig bin, kann ich mich der Überzeugung nicht ver schließen, daß die dargelegten Beweise an einer großen Ge schraubtheit leiden, die Tatsachen sind einseitig beleuchtet, und die sachlichen Beweise, die man allenfalls noch anerkennen könnte, haben keine praktische Unterlage, Aber was verliert eigentlich Rußland als Staat, Ruß land im Sinne der Volksbildung? Die erste Frage kann keine wesentliche Bedeutung haben. Rußland erhebt von den ausländischen Büchern keinen Zoll, wenn man von der unbedeutenden Menge der Einbände absteht, und vergleicht man die jährliche Einfuhr ausländischer Bücher mit der Einfuhr in anderen Zweigen, so ist der Abfluß an russischem Gelds so unbedeutend, daß das in den Augen der Regierung kaum ein ernstes Argument sein kann. Es muß noch hinzugefügt werden, daß sich der Abschluß der Konvention in der Einfuhr von ausländischen Büchern kaum in dem einen oder anderen Grade äußern kann. Ausländische Bücher benutzen gegenwärtig — und werden es auch künftig tun -— diejenigen Leute, die es vocziehen, Bücher im Original zu lesen. Sonach kann sich die Konvention bei dem Streben der Russen, fremde Sprachen zu lernen, kaum im Absatz von ausländischen Büchern äußern. Anders aber steht die Sache rücksichtlich der Volksbildung, und hier muß ich die Frage in zwei Teile teilen: 1. Die Konvention innerhalb des Landes, 2. Die internationale Konvention. In bezug auf die internationale Konvention über den gegenseitigen Schutz des Autorrechts habe ich meine Ansicht zum Teil schon oben ausgesprochen; aber anders muß ich mich zu dem Gesetzentwurf verhalten, der die Rechte der Übersetzungen russischer Autoren innerhalb des Landes schützt. Wenn Rußland als Land sür sich selbst an keinem Mangel an Belletristen, wissenschaftlichen Kräften und Dichtern leidet und sogar — sage ich — vollständig ohne Hilfe von West europa auskommen kann, so steht die Sache doch anders mit den anderen Nationalitäten Rußlands. Nehmen wir die Armenier, Georgier (Grusinen), die Kleinrussen und viele andere Völkerschaften, bei denen die Literatur sehr schwach vertreten ist. Es gibt in Rußland sogar intelligente Leute, die nur in ihrer einheimischen (nichtrussischen) Sprache reden. Und eben hier muß ich mich unbedingt von dem Gedanken lossagen, daß der Schutz der Rechte der russischen Autoren richtig ist. Ich kann mir daher die Ansicht der jenigen Gegner der Konvention nicht erklären, die behaupten, der Abschluß einer solchen müsse sich schädlich an der Volks bildung äußern. In der Tat, wenn man auch zugeben wollte, daß die internationale Konvention so oder anders zum Nachteil der Volksbildung einwirken könnte, so müßte in jedem Fall der Schutz der Autorrechte im Innern eines Landes einen noch verderblicheren Einfluß auf die Bildung der Völker anderen Stammes in eben demselben Lande ausüben. Wie ich schon oben gezeigt habe, ist manchen intelligenten Leuten, die nur ihrer eigenen Volkssprache mächtig sind — nehmen wir z, B, die Völker des Kaukasus - jede Möglichkeit genommen, sich mit den verschiedenen vaterländischen Erzeugnissen in ihrer Muttersprache bekannt zu machen, und wenn ich bei Abschluß einer inter nationalen Konvention buchstäblich nicht die geringsten tech nischen Schwierigkeiten für den Verkehr mit ausländischen Autoren oder Verlegern sehe, so sehe ich diese in großem Umfange in dem Wunsche, ein russisches Erzeugnis in die Sprache eines anderen Stammes zu übersetzen Wer von uns sollte nicht wissen, welche Masse von Büchern all jährlich in Rußland erscheint, auf denen nicht nur kein Verleger genannt ist, sondern nicht einmal angegeben ist, wo das Buch zu haben ist. Uns sind die Schwierigkeiten sehr wohl bekannt, die die Buchhändler durchzumachen haben, ehe sie dieses und jenes Buch finden, und wie sie oft ganz erschöpft die Hände sinken lassen, nachdem alles Mögliche geschehen ist und doch das Buch nicht zu finden war. Mit Recht ist diese Frage als Programmpunkt auf den gegenwärtigen Kongreß gebracht worden, mit Recht hat die buchhändlerische Praxis diese Frage zu einer ernsten und selbständigen gemacht. Sonach sehe ich in diesem Punkte der Gegner der Konvention bei weitem keine unparteiische Stellung zu der Frage ihrem Wesen nach, und muß in jedem Falle das Projekt des Justizministers vorziehen, das, wenn es auch die Rechte der russischen und ausländischen Autoren nicht in gleichem Grade schützt, doch in jedem Falle in den Artikeln 2 und 33 des Entwurfs deutlich auf das Prinzip der Gleichheit im Schutze der Rechte der Original- und der Übersetzungsliteratur hinweist. Daß die Frage der inneren Konvention ernst ist, kann man schon aus der Statistik be urteilen, die mir sür das Jahr 1908 zur Verfügung stand. In dem bezeichneten Jahr erschienen in Rußland in den Sprachen der Fremdvölker (d. h. Völker nichtrussischen Stammes): 557 Bücher in lettischer, 303 in estnischer, 299 in tatarischer, 208 in armenischer, 18S in georgischer (grusinischer) Sprache. Leider hatte ich keine Möglichkeit, festzustellen, wie viele von diesen Büchern zur übersetzten Literatur gehören. Allein bei einem flüchtigen Überblick überzeugte ich mich, daß man speziell aus der russischen Literatur nicht wenig übersetzte Bücher finden kann, und wenn auch vielleicht der Prozentsatz auf diesem Gebiete verhältnismäßig nicht groß ist, so muß man doch berücksichtigen, daß sich ein großer Teil der Fremdvölker mit den Werken im Original bekannt ge macht hat. Aber so klein auch der Prozentsatz der über, setzten Literatur in den Sprachen der Fremdvöller innerhalb Rußlands sein mag, so liegt es doch kaum im Interesse sowohl der russischen Autoren als der Fremdvölker, irgend welche Schranken zu setzen. Es sei noch bemerkt, daß es sich hier um Erzeugnisse handelt, die niemals in der Absicht übersetzt werden, damit irgendwelche materiellen Zwecke zu verfolgen. Aber wenn das Prinzip Prinzip bleiben soll, so sollten die Gegner der Konvention so konsequent sein, daß sie auch in diesem Falle auf dem bezeichneten Wege bleiben ohne irgendwelche Abweichung, Wenn ich gleichwohl in dem oben Gesagten keine ernsten Beweise sehe, die das Prinzip einer Beschränkung des Übersetzungsrechts vom Standpunkt der Volksbildung erschüttern müßten, so muß ich um so mehr hsrvorheben, daß eine ernste Bedeutung für unsere Volksbildung bei Abschluß einer internationalen Konvention nicht vorlicgt. Leider steht mir auch hier keine genaue Statistik zur Ver fügung, aber aus der annähernden Berechnung, die ich gemacht habe, entfielen von den im Jahre 1908 in Rußland erschienenen 18 236 Büchern auf die Übersetzungsliteratur im ganzen rund 2000 Bücher. Für die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der letzteren Zahl kann ich freilich nicht bürgen, aber ich muß meinerseits hinzufügen, daß ich bei der Zu sammenzählung mit den möglicher Weise unterlaufenen Jrrtümern und Rechenfehlern nicht gegeizt habe, und meine, daß tatsächlich die von mir angegebene Zahl der übersetzten Bücher noch beträchtlich niedriger ist.*) Schade, daß ich über *) Als ich die Arbeit abgeschlossen hatte, erhielt ich nachträg lich vom Chef der Preßverwaltung, HerrnHosmeister W. Bellegarde, die offizielle Nachricht, daß die Zahl der Übersetzungen auf etwa l 1400 anzusetzen ist. Der Verfasser,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder