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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.08.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-08-07
- Erscheinungsdatum
- 07.08.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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8942 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 181. 7. August 1911. bei einem gerichtlichen Austrag der Sache mit Erfolg den Stand punkt vertreten können, daß derartige auch äußerlich sofort als fremde Zutaten kenntliche Beilagen weder der Form noch dem Inhalte nach als eine Veränderung der Zeitschrift anzu- sehen sind. Internationale Vereinbarungen zur Bekämpfung der Schundliteratur. — Wie wir bereits in der vorigen Nummer mitteilten, hat die Schweiz in Ausführung eines Beschlusses ver- schiedener Staaten zur gemeinsamen Bekämpfung des Schmutzes in Wort und Bild eine Zentralstelle errichtet, die die Ermittelung und Bekämpfung derjenigen Handlungen erleichtern soll, die sich als Zuwiderhandlungen gegen die kantonalen Gesetze hinsichtlich unzüchtiger Schriften, Zeichnungen, Bilder oder Gegenstände dar- Charakter haben. Nach Mitteilungen Wiener Blätter hat nunmehr auch das Preßdepartement der Wiener Polizeidirektion eine solche Zentral stelle geschaffen, die mit den Behörden des Auslandes Fühlung unterhält und von diesen mit Nachrichten über alle Neuerscheinungen Ermächtigung der Zollstellen zur Visierung von Fakturen für den Warenverkehr mit Frankreich. — Die Zollstellen der Bundesstaaten sind allgemein ermächtigt worden, Fakturen über diejenigen nach Frankreich auszuführenden Waren, die nach dem französischen Zolltarif einem Wertzoll unterliegen, zu visieren. Vereinigte Staaten von Amerika. Zolltarif-Entschei dungen. — Musikalien in Büchern mit anderem als englischem, jedoch nebensächlichem Sprachtext können nach einer Entscheidung der General-Appraiser nicht zollfrei nach § 518 der Freiliste abgelassen werden, sondern sind nach § 416 des Tarifs mit 25 v H. des Wertes zollpflichtig. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen- gestellten Nachrichten für Handel und Industrie.) Personalnachrichten. Reinhold Vegaü -st. — Am 3. August, wenige Wochen nach Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres, ist der Bildhauer Professor Reinhold Begas in Berlin nach kurzer Krankheit ge storben. Sein künstlerisches Wirken ist mit dem Werden und Wachsen seiner Vaterstadt Berlin auf das engste verknüpft. Aus und Lenbach neue Anregungen empfing. Die erste Kolossalgruppe, die er für Berlin schuf, war die Borussia, Handel und Industrie schützend, für die Fassade des Börsengeväudes, der das vor dem Schauspielhaus stehende Schillerdenkmal und einige Genrewerke folgten. Mit dem Anfang der 1870er Jahre und dem Auf- blühen Berlins als Kaiserstadt nahm seine Kunst einen neuen Auf schwung bei immer stärkerem Anschluß an den lebensvollen Naturalismus, aber auch an die kühne Kompositionsmanier des Barockstils. Seine Hauptwerke dieser Gattung sind »Merkur und Psyche« (1874, Berliner Nationalgalerie), »Der Raub der Sabinermnen« (187b) sowie vor allem der 1891 aus gestellte Neptunbrunnen mit seinen Seecentauren, Tierfiguren und Flußgöttinen auf dem Berliner Schloßplatze. Diese Schöpfungen würben aber noch überboten durch seine beiden großen Monu- menlalwerke: das Nationaldenkmal für Kaiser Wilhelm 1. (1803 — 97) und das Natronaldenkmal für den Reichskanzler Fürsten von Bismarck in Berlin (1901 enthüllt). Ferner schuf er die Gruppen Waldemars und Kaiser Wilhelms 1. in der Siegesallee. Von anderen Werken BegaS', die die Reichshauptstadt schmücken, seien nochgenannldasDentmalAlexander vonHumboldts vor derBerliner Universitär, die Gestalt des Reichtums für die Reichsbank, die Kolossalfigur der Borussia und zwei sitzende Kriegsgestalten, die Personifikationen der Kraft und der Kriegswisjenschaft, für das Zeughaus. Das Hervorragendste leistete jedoch Begas in der Porrratbildhauerei; seine Büsten BlSmarcks, Mollkes und Menzels, um nur diese zu nennen, gehören zum Schönsten, das je geschaffen wurde. Sprechsaal. Herausgeber. Ein Touristenverein in B. gab im Jahre 1880 einen Führer durch das B.er Land heraus, der im Verlag von L.s Buchhand lung erschien. Seit dem Jahre 1896 kümmerte sich der Touristen verein nicht mehr um den Führer, und die Buchhandlung L. nahm die von Auflage zu Auflage notwendigen Ergänzungen ohne jede Verbindung mit dem Touristenverein selber vor. Eine völlige Umarbeitung des Textes, die 1909 als 16. Auslage erschien, besorgte der dem Touristenverein nicht an gehörende R., der bei seiner Arbeit, wie durch das einstimmige Gutachten der literarischen Sachverständigen.Kammer festgestellt wurde, aus einem in meinem Verlag erschienenen, das gleiche Gebiet behandelnden Tourenbuch die weitestgehenden Anleihen machte. Obwohl auch dieser 16. Auflage, die ein völlig neues Werk darstellt, der oben genannte Touristen- verein völlig fern stand, wurde der Titel mit dem empfehlenden Vermerk »Herausgegeben vom Touristenverein in B.« versehen. Auf meine Klage auf Unterlassung dieses Ver merkes, und zwar auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, wurde vom Gericht nach vorangegangener einst weiliger Verfügung Urteil erlassen, wonach — ohne Rücksicht darauf, daß die dem R. befreundete Borstandschaft des Touristen oereins ihre nachträgliche Genehmigung zum Gebrauch des Namens ihres Vereins für den Titel erteilt hatte — der beklagten Buchhandlung der Aufdruck des Herausgebervermerkes verboten ist. Daraufhin brachte jetzt die Buchhandlung eine 17. Auflage, wiederum »neu bearbeitet von R.«, etwas umgearbeitet, jedoch wesentliche Texländerungen im Verhältnis zur 16. Auflage nicht enthaltend. Die aus dem Tourenbuch meines Verlags ent nommenen Entlehnungen und die demselben nachgeahmte Methode der Wegbejchreibung sind beibehalten und der Titel ent hält wieder den Vermerk »Herausgegeben vom Touristenverein in B.«; für diesen Titelvermerk hat der Verleger dem Verein nunmehr eine kleine Abgabe zu leisten. Ich bitte nun um Meinungsäußerung. Kann die Berech- tigung zu fraglichem Herausgabe - Vermerk dadurch erworben werden, daß der Vorstandschaft des Vereins das Manuskript oder die betreffenden Druckbogen des Buches vor Erscheinen zur Durchsicht Vorgelegen haben, oder ist es erforderlich, daß die Vorstandschaft zum Zustandekommen des Buches eine individuelle geistige Tätigkeit entwickelt hat? In diesem Falle handelt es sich um eine Sektion eines sehr ange>ehenen großen Vereins, und es dürfte zu sonderbaren Konsequenzen führen, wenn schretblustige Leute, die mit dem Vorstand irgend eines Vereins Fühlung haben, ihre »Werke« fortan nach obigem Rezept und nach Zahlung einer kleinen Abgabe mit dem angedeuteten Herausgabevermerk versehen dürfen. Ist jemand ein ähnlicher, gerichtlich entschiedener Fall im Verlagsbetrieb bekannt? L. Druckerei-Einrichtung. Kann mir einer der Herren Kollegen Auskunft über folgende Drucksreiangelegenheit geben?; Ich habe allMrlich zirka 100 Vogen Antiquadruck zu ver geben, die mich zirka 6000 kosten. Da die Bogenzahl noch wachsen dürfte, so wäre es mir wertvoll, zu erfahren, ob sich die Einrichtung einer kleinen Druckerei zu diesem Zwecke lohnt. Es handelt sich, wie gejagt, ausschließlich um Antiquasatz; die Auf lagen sind klein, meist nur wenige hundert Exemplare. Räume zur Unterbringung stehen mir reichlich zur Verfügung. Ich möchte nun wissen: 1. Was kostet Satzmaterial (ausreichend bis zu 10 Bogen) nebst den wichtigsten Titelschristen? 2. Was kostet eine noch brauchbare Druckmaschine (Format 1 Bogen zu 8 Seiten 8"), wenn auch älterer Konstruktion, und wer liefert solche? 3. Hat einer der Herren Kollegen Erfahrungen auf dem Gebiete des Druckereikleinbetriebes gesammelt, die er mir Mit teilen kann? Erwähnen muß ich noch, daß sich die Arbeit fast gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt. — Für freundliche Beant wortung im voraus vielen Dank! k'. in ö.
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