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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-06
- Erscheinungsdatum
- 06.07.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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184, S, Juli 1911. Nichtamtlicher Teil, «I-i-nR-8 ?, » LtsK». «uKian,»: 7978 einen, die unter diese Satzungsbestimmung fallen, und denen, die nicht darunter fallen. Sie wissen, daß wir in dem Kamps gegen die Vereinsbuchhandlungen sehr genau unterscheiden müssen zwischen denjenigen Bereinsbuchhandlungen, die wir bekämpfen wollen und bekämpfen müssen, und denjenigen, die wir gar nicht bekämpfen können, wie z, B, die Buchhandlung des Waisenhauses. Nun wo liegt die Grenze? Also auch hier ein vollständiges Dunkel, Eine ebenso schwierige Erörterung liegt bei den Waren häusern vor. Sie wissen, wir haben uns sehr gesträubt, Waren häuser anzuerkennen. Wir treten da in umfangreiche Erörterun gen über den Charakter des Warenhauses, Je nach dem buch- händlerischen Betrieb, den das Warenhaus zurzeit hat oder in Zukunft erhalten wird, je nachdem fällt die Entscheidung des Börsenvereins, Meine Herren, Sie werden zugeben, daß eine solche Entscheidung nicht unter allen Umständen wird aufrecht erhalten werden können. Aber hier, bei der Entscheidung, ob Warenhäuser angeschlossen werden sollen oder nicht, trifft man ja nur die Warenhäuser selbst; insofern brauchen wir nicht allzu ängstlich zu sein. Aber wenn es sich umgekehrt handelt um geschäftliche Beziehung unserer Vereinsmitglieder zu gewissen Neubildungen, können wir da diese Unsicherheit aufrecht er halten? Es ist die Gesahr des Messens mit zweierlei Maß im einzelnen Fall durch eine derartige Bestimmung gegeben, Fragen wir uns, was denn eigentlich für den Antrag spricht. Ich habe nichts gesunden als die Behauptung, daß das Waren haus ein Feind des Sortiments ist, der das Sortiment allmäh lich zugrunde richtet; daß infolgedessen derjenige Verleger, der in dem Sortiment seinen besten Kunden erblickt, im eigenen Interesse sorgen soll, daß diese Warenhäuser nicht ihr verderb liches Treiben fortsetzen. Aber, meine Herren, wird der Zweck der an sich durchaus richtig ist, wird und kann der mit einer solchen Bestimmung allein erreicht werden? Ich halte das für nicht möglich. Es könnte unter Umständen der Fall eintreten, daß der Verlag zwischen den beiden zu wählen hätte; daß eine bestimmte Verlegergruppe sich fragen müßte: wer ist der wert vollere Abnehmer sür mich? Ich glaube, es ist nicht klug, es aus diese Entscheidung des Verlags hinaus zu treiben. Aber auch noch ein anderer Gesichtspunkt kommt in Be tracht. Sie wissen, wir befinden uns in einem Prozeß mit den Vertretern der Vereinsbuchhandlungen, Wir können nicht wissen, wie dieser Prozeß verläuft. Wir hoffen ja, daß wir ihn gewinnen werden; aber nehmen Sie an, wir verlören den Prozeß und wären von Rechtswegen verpflichtet, solche Ber einsbuchhandlungen als buchhändlerische Betriebe anzuerkennen, andererseits aber stünde in unseren Satzungen die Bestimmung, daß der Verleger an solche Betriebe nicht liefern darf. Und wie stellt man sich die Durchführung der Bestimmung im einzelnen vor? Das Adreßbuch erscheint im ganzen Jahre einmal; es kommen Nachträge; aber was wird in der Zwischen zeit, wo diese Nachträge nicht erscheinen? (Zuruf: Jeden Monat!) Was wird in den vier Wochen, während deren kein Nachtrag erscheint, in deren Beginn aber sich ein Betrieb zur Angliederung an den Buchhandel angemeldct hat? Soll dessen Geschäftsbetrieb einfach aus vier Wochen lahmgelcgt werden? Das sind doch Bedenken, die erwogen werden müssen und meines Erachtens stark gegen solche Vorschläge sprechen. Nun bedenken Sie die große Zahl der Nachträge. Werden die bei allen Firmen so sorgfältig eingeklebt und verwertet, daß sie berücksichtigt werden können? Außerdem scheint es sehr bedenklich, in die Satzungen eine solche Spezialbestimmung hineinzunehmen, wie sie diese Bezugnahme aus Warenhäuser und Vereinigungen ist. Wir dürfen keine solche Gelegcnheits» und Einzelgesetze machen; es wäre die einzige Stelle, wo das bei unseren Satzungen der Fall ist. Endlich bin ich nicht der Meinung, daß es möglich und notwendig ist, in den Satzungen und durch die Satzungen alles zu erreichen, was man erreichen will. Sie wissen, wir kämpfen um die Warenhausfrage, um die Frage der Bereinsbuch handlungen seit langen Jahren, und werde» vielleicht noch lange darum zu kämpfen haben. Mit solchen Bestimmungen, wie sie hier auf dem Papier stehen, werden solche Fragen nicht gelöst. Ich muß zurückkommen auf das, was ich schon im Herbst einmal gesagt habe: hier ist es notwendig, daß das Sortiment sich zusammenschließt, daß es den Verlegern, die sür das Sortiment eintreten wollen, als Gegenleistung die tatkräftige Verwendung für sie in Aussicht stellt, und eine entsprechende Nichtverwendung sür diejenigen Verleger, die die Interessen des Sortiments schädigen. Wenn Sie im Sor timent nicht zu diesen Schluß kommen, so wird Ihnen eine solche Satzungsbestimmung auch nichts nützen. Ich möchte also empfehlen, lassen Sie es bei den Vor schlägen, wie sie gemacht worden sind und suchen Sie Ihren Zweck, den ich im vollsten Umsange billige, auf dem Wege zu erreichen, auf dem er meiner Ansicht nach allein wirklich zu erreichen ist, Vorsitzender: Sie werden gestatten, daß ich auf diese Ausführungen ganz kurz erwidere. Ich möchte die ganze Rede mit dem be kannten Dichterwort charakterisieren: Man spricht vergeblich viel, um zu versagen; der andere hört aus allem nur das Nein, Das war der Grundzug der langen Rede, in der ich keinen einzigen Beweis gefunden habe, (Herr Or, Ruprecht: Donner wetter! Heiterkeit.) Darüber ließe sich ja reden, ob wir das Recht haben, eine solche Einzelbestimmung in das Statut auszunehmen; wir haben aber so viele andere Punkte hineingenommen, die ebenfalls nicht lediglich Richtigstellungen sind. Ich behaupte ja nicht, daß meine Ansicht die richtige sein müsse, und gestehe jedem gern das Recht zu, sie unrichtig zu finden, aber wenn wir zu einem anderen Paragraphen bezüglich des »und« und »oder« uns schlüssig gemacht haben, wo es sich doch um eine wichtige Änderung handelt, ob sich nämlich die Bestimmung nur auf die Verleger bezieht, oder aus Verleger und Sorti menter, so könnte man auch das hier als eine Weiterführung betrachten, die den augenblicklichen Tatsachen Rechnung trägt. Wenn Herr I)r, Ehlermann von der Möglichkeit sprach, daß der Börsenverein den Prozeß mit den Vereinsbuchhand lungen verlieren könnte, und was dann käme, so möchte ich erwidern: wenn etwas Derartiges in den Satzungen steht, so würde das den Verlust des Prozesses eher hintanhalten als befördern. Auch der Einwand, daß das Adreßbuch nur alle Jahre erscheint, ist doch hinfällig, weil ja alle Monate ein Nachtrag erscheint. Ob der einzelne den Nachtrag gut aushebt oder wegwirft, das kann doch für den Gesetzgeber nicht bestimmend sein. Ich muß nach allem dabei bleiben, den Antrag ausrecht zu erhalten; wenn er abgelehnt wird, so muß es mir auch recht sein, Herr B, Staar: Aus den Aussührungen des Herrn vr, Ehlermann habe ich mit Freuden gehört, was schon in Jena gesagt worden ist, daß die Sortimenter nur etwas erreichen können, wenn sie sich zusammenschließen. Meine Herren Sortimenter, merken Sie sich das! Vorsitzender: Meine Herren, die Diskussion ist erschöpft; ich denke, wir können abstimmen. (Der Antrag wird nochmals verlesen, siehe oben.) (Während der Abstimmung, wie auch sonst während der Verhandlungen, herrscht erhebliche Unruhe; der Antrag wird auf Verlangen nochmals verlesen.) Der Antrag ist mit 27 Stimmen abgelehnt. 103k»
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