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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1911
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 188, 8. Jult ISN, Nichtamtlicher Teil. «i-smil-tt I. d. rachn. 7S35 ganzen schweren Zeit aller der Kämpfe gegen die Schleuderei. Ich meine ferner, nachdem wir eben eine Satzungsrevision gemacht haben, die sich daraus beschränken mußte, nur das inzwischen obsolet Gewordene zu beseitigen und nur das absolut Nötige zu ändern, daß wir nicht daran gehen sollten, ohne zwingende Gründe eine wesentliche Satzungsänderung vor zunehmen. Wenn es sich um etwas anderes handelte, als was hier zu lesen steht, so würde ich das noch leichter nehmen können. Wenn es sich aber darum handelt, 8 4 Ziffer 6 abzuändern, d. h. die Bestimmung, wonach jedem die Verpflichtung zur Geheim haltung des Börsenblatts auserlegt ist, und die Verpflichtung, unser Börsenblatt gesperrten Mitgliedern nicht zugänglich zu machen, so würde ich das für im höchsten Grade bedenklich halten. Zu meiner großen Freude hat Herr Meiner schon gesagt, daß die Geheimhaltung unter allen Umständen ausrechterhalten werden soll in demselben Umsange wie jetzt. Das ist eine Ge währ dafür, das nichts getan wird, was die gemeinsamen Inter essen des Börsenvereins und seiner Mitglieder schädigen kann. Wenn der verehrte Vorstand des Börsenvereins dieser Erklärung beitritt und uns ausdrücklich bestätigt, daß der neue Ausschuß, der gewählt wird, und die neuen Änderungen, die bewerkstelligt werden sollen, unter keinen Umständen die Ge heimhaltung im bisherigen Umfange gesährden können, dann sehe ich mit größter Freude der Arbeit entgegen. Würde dagegen der Vorstand diese Erklärung nicht geben wollen, wie man schließen könnte aus dem bezüglichen Passus ini Geschäftsbericht, so müßte ich die größten Bedenken hegen, daß wir eine der festen Stützen des Ladenpreises ins Wanken brächten durch die Bekanntgabe unserer Bezugsbedingungen an einen größeren Kreis. Meine Herren, ich spreche hier wahrscheinlich z» einer Majorität von Sortimentern. Die Sortimenter haben im Jahre 1879 zum erstenmal den Antrag auf Sekretierung des Börsen blattes gestellt. Ich spreche zu den Sortimentern, die im Jahre 1887, als die damaligen Satzungen beschlossen wurden, die Sekretierung verlangt und unter dramatisch bewegten Ver handlungen aus der Hauptversammlung durchgesetzt haben, gegen einen ganz anders denkenden Vorstand; zu denselben Sortimentern, die im Jahre 1887 mit größter Begeisterung das neue Statut mit dieser drakonischen Bestimmung akzeptiert haben, denselben Sortimentern, die im Jahre 1902, als ich an der Spitze stand, verlangt haben, daß in den Statuten die Ge heimhaltung wieder durchgesetzt werde, die nach einer beson deren Richtung hin von allem Anfang au durchlöchert war. Denn in dem allerersten Entwurf der Bestimmungen für das Börsenblatt und sllr die Satzungen steht, daß unter Geheim haltung nur zu verstehen sei die Geheimhaltung, soweit sie nicht mit Genehmigung des Vorstands durchbrochen wird. So steht es auch in den Satzungen, und so ist von allem Anfang an allen Bibliothekaren usw. die Erlaubnis des Bezugs erteilt worden; aber eine Erlaubnis mußte erst erteilt werden. Wenn heute jemand etwa denken könnte, daß die Anti- Schleudereibewegung durch unser aller Bemühungen in den letzten Jahren so erfolgreich gewesen sei, daß wir dieses Boll werk nicht mehr brauchten, so will ich nur daran erinnern, daß wir im Geschäftsbericht des Vorstandes lesen, daß in den letzten vier Jahren 48t Fälle von Schleuderei allein vom Vorstand des Börsenvereins erledigt werden mußten; dazu kommen die nicht wenigen Fälle, die die Kreis- und Ortsvereine unter sich erledigt haben; dazu die große Zahl der nicht zur Anzeige gelangten Fälle. Also meine Herren, dies Bollwerk brauchen wir noch unter allen Umständen. Ich weise seiner daraus hin, daß in dem letzten Schleudereizirkular, das ich in den Akten finden konnte, nicht weniger wie achtzehn Firmen sich befinden, gegen die die Sperre ausgesprochen ist, darunter zwölf Vereinsbuchhand lungen, die geklagt haben und von denen Sie sich sagen werden, daß der Preis von 100 oder 300 Mark für das Börsenblatt nicht prohibitiv wirkt, ebensowenig wie für die großen Warenhäuser. Ob die Sache auf dem Wege des Postbezugs und einem Prohibitivpreis von 100 oder SOO Mark möglich ist, oder ob aus einem anderen Wege das, was der Vorstand und der Börsen- blattausschuß wollen, durchgesetzt werden kann, das ist nicht unsere Sache zu untersuchen. Das einzige, was ich von meinem Standpunkt in Wahrung der Satzungen, der alten Überlieferung, deren Vertreter ich doch auch gewesen bin, verlangen muß, ist, daß wir eine Erklärung des Börsenvereinsvorstands extrahieren, daß an dem § 4 Ziffer 6 im Wesen nichts geändert werden soll. Halten wir fest an diesem Paragraphen, dann werden wir gehandelt haben zum Heile derjenigen, zu deren Wohl die Be stimmung in der Vergangenheit geschaffen wurde, und sür diejenigen, die in der Gegenwart und in der Zukunst unser Geschäft ehrlich und erfolgreich betreiben wollen. (Lebhafter, anhaltender Beifall.) Herr vr. E. Ehlcrman», Dresden: Meine Herren, auf die Einzelheiten, die ein Mitglied des Börsenblattausschusses so eingehend dargelegt hat, will ich nicht eingehen. Ich möchte auch anheimgeben, daß wir angesichts der vorgeschrittenen Zeit aus eine Diskussion der Einzelheiten verzichten. Der Entwurf der Reform ist veröffentlicht worden, es ist die Möglichkeit gegeben, in der breitesten buchhändlerischen Öffentlichkeit diesen Entwurs zu erörtern, und es ist namentlich und selbstverständlich dringend erwünscht, daß die Kreis- und Ortsvereine in ihren Versammlungen gerade diese Frage mit aller Gründlichkeit erörtern, damit sie nicht überstürzt wird. Ich will mich deshalb beschränken aus die beiden prinzipiellen Fragen, zu denen auch Herr Blockhaus allein gesprochen hat, die Frage der Lieferung und der Geheimhaltung. Da möchte ich doch zunächst sagen, daß der Resormentwurs aus einem weiten Gesichtspunkte hervorgegangen ist, denn er bezweckt nichts mehr und nichts weniger, als daß eines der wichtigsten Handwerkszeuge des Sortimenters diesem jeden Tag zu einer bestimmten Stunde gratis und franko ins Haus geliefert wird; und ich meine, ein Verein, der das erstrebt und diesen Versuch macht, besindet sich sicher auf einem guten Wege. Es fragt sich nun, ob das möglich ist unter Ausrecht erhaltung der Geheimhaltung wie bisher, und da darf ich namens des Vorstandes versichern: niemand von uns denkt daran, daß die altbewährte Praxis bezüglich der Geheimhaltung des Börsenblatts aufgegeben oder wesentlich beschränkt werde. Ich möchte das mit allem Nachdruck aussprechen gegenüber manchen Stimmen, die laut geworden sind. Nach meiner festen Überzeugung waren die Maßnahmen, die unsere Vor gänger im Vorstand des Börsenvereins auf Jahrzehnte hinaus rückwärts getroffen haben, zu jener Zeit absolut notwendig, und haben ihren Zweck im vollsten Maße erreicht. Wenn wir daran gehen, jetzt andere Maßnahmen zu tresfen, so sollen sie nur dann in die Wirklichkeit übersetzt werden, wenn wir die Sicherheit haben, und das volle Vertrauen fassen können, daß die Geheimhaltung nicht nur nicht aufgehoben, sondern daß sie auch nicht ernstlich gefährdet wird. Deshalb bin ich auch der Überzeugung, daß es sich niemals darum handeln kann, diesen 8 4 Zifser 6 aus den Satzungen herauszustreichen. Die Verpflichtung der Börssnvereinsmitglieder, das Börsen blatt geheim zu halten, muß ausrecht erhalten werden. Es muß bei der alten Praxis bleiben, daß diejenigen Nichtvereins mitglieder, die das Börsenblatt mit Einwilligung des Börsen- vereinsvorstandes beziehen, es nicht bekommen, bevor sic einen bindenden Revers unterzeichnet haben, in dem sie sich ihrer seits zu einer ganz bestimmten Geheimhaltung verpflichtet haben. Es wird nun allerdings nicht zu vermeiden sein, daß eine tvzo»
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