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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.07.1911
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1911-07-05
- Erscheinungsdatum
- 05.07.1911
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- Deutsch
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- Saxonica
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7940 Bvrsenvlatt f. d. Dtschn. vuchh-mdel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 153, 5. Juli 1911. sich um das Gelingen der Aufführung gegeben hatten. ES folgte noch mancher humoristische und ernste Vortrag, und erst in früher Morgenstunde, als bereits das aufgehende Tagesgestirn dafür sorgte, daß jeder seine Behausung auch wiederfände, fand der schöne, genußreiche Abend seinen Abschluß. Die Vertreter unsrer beiden lieben Kollegenvereine, des »Saldo«-Hannover und »Krebs«- Berlin, haben Braunschweigs alte Gebäude wohl noch nie in so früher Morgenstunde bewundern können. Der nächste Tag (Sonntag) vereinte die Festteilnehmer nach einem gemeinsamen Spaziergange und kurzem Frühschoppen um 2 Uhr im Restaurant Felten zum Festessen. Manch ernster und launiger Trinkspruch wurde ausgebracht und trug ebenso wie die beiden mit allgemeiner Liebe gesungenen Festlieder unseres Kollegen Uhthosf zur Erhöhung der Stimmung bei. Für Speise und Trank war in ausgiebiger und vorzüglicher Weise gesorgt, und wohl mehr als eine alte Freundschaft ist bei den gut mundenden Weinen unseres Wirtes erneuert worden. Zu der nun folgenden Kaffeetafel im Restaurant Stadtpark hatte sich auch unsere edle Weiblichkeit eingefunden, um mit un- gemeinsam den braunen Labetrunk einzunehmen. Ein Abschieds schoppen im Vereinslokal vereinte noch den größten Teil unserer Damen und Herren längere Zeit, und erst um die zwölfte Stunde, als die Eisenbahn unsere lieben Kollegen von auswärts wieder zur rechten Zeit an die Stätten ihrer Wirksamkeit bringen mußte, trennte man sich. Alle aber, die an diesem so schön und harmonisch verlaufenen Fest teilnehmen durften, werden jedenfalls noch lange Zeit mit Freuden an die genußreichen Stunden zurückdenken; ihnen allen und denen, die nicht zu unserm 40jährigen Stiftungsfeste ge- kommen sind, können wir nur empfehlen: »Kommt zum 50jährigen in 10 Jahren zu uns, es wird noch schöner!« Den treuen Robin- sönen aber aus früher und letzter Zeit gibt die vornehm und ge diegen ausgestattete, von Herrn Hermann Freise mit einer schwung vollen Einleitung versehene Festschrift mit ihrer von den Kollegen Kegel und Quaritsch verfaßten Geschichte des Robinson ein an- schauliches Bild der bisherigen 40 Jahre unseres Bereinslebens. U ... ff. Re»e Bücher, Hat-Ioge «s». für v-chhLndler. Personalnachrichten. Alfred Mitscherlich — Am 3. Juli ist der Geheime Sanitätsrat und Oberstabsarzt a. D. Prof. Or. Alfred Mitscherlich, ein Sohn des berühmten Chemikers Eilhard Mitscherlich, im achtzigsten Lebensjahre in Berlin gestorben. M. ist mit Unter suchungen und Einzelstudien aus feinem Spezialgebiete, der Chirurgie, hervorgetreten, die meist in Virchows »Archiv« und in Langenbecks »Archiv« erschienen sind. Außerhalb feines eigent lichen Arbeitsgebietes lagen wertvolle Untersuchungen über Kakao und Schokolade, Feldzugsbeobachtungen über akute Alkohol- Vergiftung u. a. Sprechsaal. Die Konsequenzen des Prozesses Lehmann eoolia Ärzte-Buchhandlung. (Vgl. den Artikel Vereins- und Berufsbuchhandel in Nr. !47.) -Herr I. F. Lehmann in München hat sich durch sein Ver halten in der Angelegenheit der Ärztebuchhandlung und die schneidige Durchführung des Prozesses den Dank des ganzen Buchhandels, nicht nur des Sortiments verdient. Denn auch der Verlag, der es ehrlich mit feinem Beruf und seinen Kollegen meint, kann ihm nur dafür dankbar sein. Die Konsequenzen, die er aus dsm Prozeß zieht, gipfeln in dem Verlangen, daß klipp und klar festgelegt werden muß, was unter beschränktem Rabatt zu verstehen ist. Es ist dies eine Forderung, die ich in der Delegiertenversammlung 1V10 zur Oster messe bereits gestellt habe, die seinerzeit bekanntlich erst mit geringer Majorität beschlossen, dann aber, infolge großer Aufregung bei einem Teil anwesender namhafter Verleger, durch Anzweiflung der Gültigkeit der Abstimmung leider abgelehnt wurde. Heute beweisen die wenig erfreulichen Vorgänge, die obengenannter Prozeß ans Licht des Tages gebracht hat, wie notwendig eine solche Bestimmung ist. Es ist dies auch kürzlich noch, gelegentlich der vom Verleger- Verein eingeforderten Gutachten, zu tage getreten. Heißt es nicht mit dem Sortiment und dem Verleger, der es auf richtig mit dem Sortiment meint und den Börsenvereins vorstand bei Durchführung feiner Anordnungen tatkräftig unter stützt, Komödie spielen, wenn Verleger boykottierten Firmen noch 20 Prozent Rabatt gewähren? Was nützt solche Be stimmung betreffs Lieferungsbeschränkung, wenn sie nicht von der Gesamtheit, der satzungsgemäßen Pflicht entsprechend (und zwar nicht nur dem Wortlaut gemäß, sondern auch dem Sinne nach) ausgeführt wird? Was nützt es, wenn einzelne Firmen nur scheinbar sich den Satzungen fügen, sei es, um im Trüben zu fischen, oder aber weil sie in Verkennung ihrer Pflichten der Gesamtheit ihrer Kollegen gegenüber sich von der Befürchtung leiten lassen, ihrer Kundschaft oder ihren Autoren zu nahe zu treten, der Zweck der Boykottierung aber nicht er reicht wird? Die Pflicht gegen die Kollegen, gegen ihren eigenen Beruf müßte diesen Herren doch höher stehen, als ihr Sonder interesse oder die Rücksichtnahme auf andere. Es ist damals in der Versammlung kein Beweis für die Not wendigkeit der Ablehnung erbracht worden, sondern man hat sich damit begnügt, die Andeutung zu machen, daß Erfahrungen mit den Gerichten in früherer Zeit die Aufnahme des Zusatzes in die Börsen-Vereins-Satzungen: »oder mit beschränktem Rabatt« not wendig gemacht haben, da eine vollständige Lieferungsverweigerung nicht zulässig fei. Solche ist ja aber auch gar nicht beabsichtigt worden! Warum aber diese Bestimmung der B.-V.-S. in der Verkaufsordnung nicht kommentiert werden darf, das will mir nicht einleuchten, und das leuchtet auch offenbar Herrn Lehmann nicht ein, der noch viel weiter gehen will, indem er eine Änderung der Börsenvereins-Satzungen anstrebt. Ich habe damals, weil ich noch nicht Mitglied des Börsenvereins war und nur als Gast in der Versammlung weilte, mich nicht an dem Protest des Herrn Kollegen Schmorl beteiligt, sonst hätte ich mich trotz der großen Aufregung, die die Sache machte, und trotz des Vorwurfs des sonst sehr verehrten Herrn Ör. Ruprecht, »alten auf- gewärmten Kohl aufs Tapet gebracht zu haben« (es gibt viele Leute, denen erst der aufgewärmte Kohl recht schmackhaft er scheint!), nicht davon abhalten lassen, offen meine Meinung zu sagen. Ich halte es für kein Unglück, wenn diejenigen Verleger, die sich einem Beschluß der Mehrzahl ihrer Kollegen in diesem Punkte nicht glauben fügen zu können, aus dem Börfenverein austreten. Es wird dann wenigstens mal eine reinliche Scheidung vorgenommen werden zwischen denen, die ihre Sonderinteressen höher stellen als das Wohl der Gesamtheit ihres Berufs. Der Börsen verein wirddeshalb nochnicht zugrundegehen. Es handelt sich doch nur darum, den Firmen, die der Börsenberein boykottiert hat, den vollen Rabatt zu weigern, d. h. nur höchstens 10 Prozent zu be willigen (16 Prozent halte ich schon für zu hoch), sie außer stand zu setzen, dem reellen Sortiment nachhaltig Konkurrenz zu machen. Nur dadurch, daß man diesen Firmen von allen Seiten geschlossen gegenübertritt, kann man sie zur Unterwerfung und Unterordnung unter die Interessen der Gesamtheit zwingen. Man muß, wenn es sich, wie im angezogenen Falle, um eine Vereinsbuchhandlung handelt, diese außer stand setzen, das Sortiment beim Bezug seitens ihrer Mitglieder auszuschalten. Der Verlag ist daran ebenso, vielleicht noch mehr, interessiert. Sollten aber wirklich gesetzliche Bestimmungen der Ausfüh rung meines Vorschlags entgegenstehen, was ich mir nicht denken kann, dann müßte der Verlegerverein, unabhängig vom Börsen verein, mit Rücksicht auf das Sortiment und in seinem eigenen Interesse wegen Erhaltung der Lebensfähigkeit des Sortiments seine Mitglieder verpflichten, in den betreffenden Fällen nie mehr als höchstens 10 Prozent Rabatt zu bewilligen. Nur so ist es mög lich, den Anordnungen des Börsenvereins genügenden Nachdruck zu verleihen und ihre Umgehung zu verhindern. Hannover. Georg Schmidt i. Fa Hahnsche Buchhandlung.
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