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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1924
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
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6660ESrsnrblatt f. d. Dtschu. vuchhaubel. Redaktioneller Teil. SS, LZ, April 1924, 5, Das Mitglied (Punkt 2) hat den auf seinen Betrieb entfallenden Beitrag unter Angabe der Firma bis zum 1, August 1924 an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu vergüten, die zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet ist, 6, Erfolgt die Zahlung des Betriebsbeitrages trotz Erinnerung durch die Geschäftsstelle nicht bis zum IS, August 1924, so wird die Veranlagung vom Rechnungsausschuß vorgenommen, II, Das Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel wird nach wie vor in einem Exemplar an Mitglieder des Börsenvereins ohne Kostenberechnung abgegeben; diese ist wie bisher im Mitgliedsbeitrag enthalten. Es haben ferner zu zahlen: Mitglieder des Börsenvereins für weitere Exemplare I,SO Gm, monatlich Nichtmitglieder, I Exemplar 6,— Gm, „ c) Genehmigung des Voranschlages für 1924. 4. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichtes, des Jahresabschlusses und des Haushalt planes der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des zur Revision der Buchhändlerischen Verkehrsordnung eingesetzten Ausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: § 2 der Buchhändlerischen Verkehrsordnung erhält folgende Fassung: „Die Bestimmungen der Buchhändlerischen Berkehrsordnung sind für alle Buchhändler verbindlich, soweit nicht von Firma zu Firma unmittelbar und schriftlich anderweitige Bestimmungen vereinbart sind oder Platzgebräuche an die Stelle der Bestimmungen der Buchhändlerischen Verkehrsordnung treten. Ein Lieferungszwang der Buchhändler unter einander besteht nicht," 6. Aussprache über die Anregung der Herren vr. Werner Klinkhardt-Leipzig, vr. Friedrich Oldenbourg- München und 0r. Fritz Springer-Berlin zur Reorganisation des Börsenvereins. Die sür die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten für Stimmvertretung, Stimm zettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend, den >7, Mai 1924, nachm, von !43 Uhr bis '44 Uhr (sonst am Sonntag Kantate vorm, von !49 bis 9 Uhr) im Sitzungszimmer Portal III, I. Obergeschoß, vom Wahlausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Geschäftsstelle spätestens am Tage vor der Hauptversammlung zugesandt. In das Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen Mitglieder ausgenommen, welche bis spätestens Donnerstag, den 8, Mai 1924 mittels besonderen Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, daß sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sind und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzcichnis wird im Börsenblatt vom Dienstag, dem 13, Mai 1924 veröffentlicht, Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins anerkanmen Kreisvereine können sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung der Hauptversammlung stehenden Gegenständen (mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzung) ihre Stimmen auf Mitglieder desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als zehn Abwesende vertreten; am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimmen übertragen. Die Vollmachten müssen laut 8 17 der Satzung spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung eingegangen und durch die.Vorstände der Kceisvereine beglaubigt sein (vgl, Börsenblatt Nr, 78 vom I, April 1924), Die Wahlhandlung wird in der Hauptversammlung selbst stattfinden, Leipzig, den 23. April 1924, Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr, Arthur Meiner. Paul Nitschmann. Richard Linnemann. Max Röder. Albert Diederich, Ernst Reinhardt. Bekanntmachung. Der Rechnungs-Ausschuß hat die satzungsgemäße Prüfung des Abschlusses derHJahresrechnung für 1923 am heutigen Tage in Leipzig vollzogen. Die Richtigkeit der Grundbuchungen ist in zahlreichen Stichproben durch Vergleich mit den Belegen nachzeprüft worden. Der Kassenbestand wurde mit dem Abschluß des Kassabuches in Übereinstimmung gefunden. Aus Grund dieser Prüfungen hat der Rechnungs-Ausschuß beschlossen, in der bevorstehenden Hauptversammlung den Antrag zu stellen, dem Vorstand für die Rechnung 1923 Entlastung zu erteilen. Von einer Veröffentlichung wie in früheren Jahren wird mit Rücksicht auf die Unübersichtlichkeit des Zahlenwerkes abgesehen, jedoch liegt «in« Anzahl von Exemplaren zur Einsichtnahme für di« Mitglieder bereit. Ebenso hat der Rechnungs-Ausschuß die satzungsgemäße Prüfung des Voranschlags für 1924 in dieser Sitzung vorgenommen. Die Nachprüfung hat ergeben, daß der Voranschlag in vorsichtiger und angemessener Weise auf gestellt worden ist. Der Rechnungs-Ausschuß empfiehlt daher, diesen Voranschlag in der Hauptversammlung zu genehmigen, Leipzig, den IS, April 1924, Der Rechnungs-Ausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Max Paschke, Vorsitzender,
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