>4 95, 23, April 1924, Redaktioneller Teil, Börsenblatt f. d. Dtjchn. Buchhandel. 5659 Redaktioneller Teil. (Nr. 56.) VeSanntmachttns. Zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung des BörsenvereinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 18. Mai 1924, pünktlich vormittags 8 Uhr im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig (Eingang Portal ili) laden wir hiermit gemäß § 14 Abs, v der Satzung die Mitglieder ein, Tagesordnung: I, Geschäftsbericht über das Vereinsjahr I92Z/24. (Sonderdrucke liegen nicht aus,) 2 Neuwahlen: I, In den Vorstand und in die Ausschüsse des Börsenoereins: Es sind zu wählen: Vorstand: De, Erste Vorsteher an Stelle des Herrn Hosrat l)r, Arthur Meiner-Leipzig, der Zweite Vorsteher an Stelle des Herrn Max Röder-Mülheim (Ruhr), der Zweite Schatzmeister an Stelle des Herrn Ernst Reinhardi-Miinchen Verein sausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Julius Hoffmann-Stuttgart, llr. Kort Koehler-Leipzig und Peter Josef Tonger-Köln, Wahlausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Max Kretschmarin-Magdeburg, Otto Meißner-Hamburg und Geh, Hofrat Kommerzienrat Or, Karl Siegisrnund-Berlin, Rechnnngsausschuß: Drei Mitglieder an Stelle der Herren Robert Lienau-Berlin, Max Paschke-Berlin und Friedrich Steffen-Dortmund, II, In den Verwattungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvereins zu wählen, Z Rechnungslegung: ll) Bericht des RechnungSauSschuffeS und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1823. b) Antrag des Vorstandes und des Nechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Das Eintrittsgeld zum Börsenverein beträgt wie bisher 10 Goldmark, Der Mitgliedsbeitrag wird auf Goldmark 2,50 pro Monat festgesetzt, doch ist zur Vereinfachung der Buchungs arbeiten auf Vj- oder jährliche Vorauszahlung Bedacht zu nehmen. Neben dem Miigliedsbeitrag wird auch im lausenden Jahre ein einmaliger, nach dem Umsatz gestaffelter Betriebsbeitrag erhoben. Für diesen gilt folgende Regelung: 1, Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels aufgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertieten wird, hat für das Rechnungsjahr 1924 einen außerordentlichen Betriebsbeilrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Beiriebsbeitiages ein. Werden die Geschäslsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außerordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt, 2, Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das, gemäß 8 Le, Ziffer 2 der Satzung im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu dem betreffenden Betrieb ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Besctilusses verpflichtet, 3, Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom I, Januar bis zum 30, Juni 1924 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Der Betriebsbeitrag ist am 1, August 1924 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst- Musikalien-, Lehrmittel- usw, Handel noch andere Gewerbe umfassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw, Handel zu erfolgen, 4, Bei der Selbsteinschätzung ist folgende Staffelung als Richtschnur zu nehmen: Staffel Umsatz: (als Umsatz gilt das Doppelte des vom 1. Januar bis 30. Juni 1924 erzieltenFUmsatzes) Grundzahl I bis SO 000 Gm, 3 Gm, II von 30 „ 75 000 „ 8 „ III „ 75 „ 150 0 10 „ >5 „ IV „ 150 ,, 300 000 30 „ V „ 300 „ 600000 „ 50 „ VI über 500000 „ 100 „ 113«