7290 BSil-nbr»u s. d. Mich». Bllchl,i»,d->. Künstig erscheinende Bücher. 138, 17. Juni 1911. Leute sind wir in der Lage, über die im Börsenblatt vom 6. Juni angekündigte Ausgabe der Reichsversiche rungsordnung folgende Mitteilungen zu machen: Alsbald nach Veröffentlichung des Gesetzes im Reichsgesehblatt wird erscheinen: beichzversichrrungzsrtlnung in Einzelausgaben Textausgaben mit Abdruck der Verweisungen, Anführung der korre spondierenden alten Gesetzesstellen und ausführlichem Sachregister herausgegeben von vr. H. Stiegler F. Leiprecht, Rechtsanwalt Direktoren der Bayer. Baugewerks-Berufsgenossenschaft Es sind folgende drei Bände vorgesehen: Bd. 1. Die Krankenversicherung in der R.V.O. Bd. 2. Die Unfallversicherung in der R.V.O. Bd. 3. Die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung in der N.V.D. In jedem Band werden die .Gemeinsamen Vorschriften", die einschlägigen Bestimmungen über die „Beziehungen der Bersicherungsträger zu einander und zu anderen Verpflichteten" und über das „Verfahren" und die einschlägigen Bestimmungen aus dem Einsührungsgesetz ausgenommen. Amfang je 300 bis 380 Seiten 8". Preis in solidem, geschmackvollem Einband je M. 2.50 Der große Vorteil dieser Publikation besieht darin, daß hier die in der Reichsversicherungsordnung nur lose kom pilierten drei großen Versicherungszweige in separaten, völlig in sich abgeschlossenen Ausgaben dargeboten werden. Durch Abdruck der zahlreichen Verweisungen, durch fortwährende Anführung der korrespondierenden alten Gesetzes stellen und durch ein bis ins Kleinste genau ausgearbeitetes Sachregister, dann durch Ausnahme der „Gemeinsamen Vorschriften" und der einschlägigen Bestimmungen über die .Beziehungen der Versicherungsträger zu einander und zu anderen Verpflichteten" und über das „Verfahren", ferner des Einführungsgesehes bildet jede Ausgabe ein für sich abgeschlossenes Ganzes, das in planvoller Ordnung alles in einem Bande vereinigt, was sonst mühsam aus der umfang reichen Gesetzesmaterie der Reichsversicherungsordnung und der anderen einschlägigen Gesetze zusammengesucht werden müßte. Die Herausgeber, zwei Fachmänner, die seit Jahren in der Praxis der deutschen Sozialversicherung stehen, bürgen dafür, daß alle Erfordernisse einer guten, in jeder Hinsicht brauchbaren Ausgabe, wie peinliche Korrektheit des Gesetzes textes, Lückenlosigkeit des Apparats, Zuverlässigkeit des Sachregisters usw., erfüllt werden. Mit Sicherheit darf erwartet werden, daß unsere Ausgaben der Reichsversicherungsordnung als hervorragende Hilfsmittel für den täglichen Gebrauch sich bewähren werden. Indem wir um möglichst feste oder Barbestellung bitten, machen wir auf unsere günstigen Bezugsbedingungen bar 7/6 mit 40°/« ganz besonders aufmerksam. Eugen Neutsch Verlag G.m.b.H., München «