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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1911
- Strukturtyp
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- 1911-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1911
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- Deutsch
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.15 2, 3. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschll. Buchhandel. 81 Rücksprache mit dem Oberbibliothekar Willen von der Königlichen Bibliothek vielleicht möglich sein dürste, mit diesen Schriften eine kleine Bibliothek für die Universität zu bilden. Der nötige Raum könnte wahrscheinlich von der Königlichen Bibliothek hergegeben werden, die auch für die Beaufsichtigung der Sammlung sorgen würde. Nach mehreren Verhandlungen richteten Senat der Universität und Ober- bibliothekar Willen am 25. Februar 1829 gemeinsam an das Ministerium ein Schreiben, mit dem der > nicht minder auf den Vorteil der hiesigen Friedrich-Wilhelms-Universttät als auf das Beste der großen Königlichen Bibliothek berechnete Vor schlag« und die Bitte vorgetragen wird, die Errichtung einer eigenen Universitätsbibliothek zu genehmigen. Nach mancherlei Verhandlungen, Gutachten und Berichten wurde der am 19. Januar 1831 vom Minister von Altenstein erbetenen königlichen Genehmigung zur Gründung und Eröffnung einer ausschließlich für die Dozenten und Studierenden der Uni versität bestimmten Universitätsbibliothek durch Kabinettsorder Friedrich Wilhelms III. vom 29. Februar 1831 stattgegeben. Die Stistungsuikunde der Bibliothek betont, daß die in dem Bericht vom 19. Januar 1831 angeführten Gründe die An legung einer besonderen Universitätsbibliothek als notwendig zwar nicht zu motivieren scheinen. Wenn sie jedoch ohne besondere Jnkonvenienzien und ohne Belästigung der Staats fonds eingerichtet werden kann, so soll sie nach dem gemachten Vorschläge dahin genehmigt werden, daß der in der Eingabe auf 500 Taler jährlich zur Unter haltung und Vermehrung bemessene Fonds bis auf weiteres aus den Überschüssen des von den Studierenden bei der Berliner Universität zu entrichtenden Holz- und Licht geldes gedeckt werde. Die Stistungsurkunde bestimmt ferner, daß zur Beschaffung eines besonderen Fonds künftig von jedem auf der Berliner Universität neu creierten Doktor bei der Promotion, von jedem Privatdozenten bei der Habilitation und von jedem neuernannten Professor bei der Anstellung oder Beförderung, ein Beitrag von 5 Talern für die Uni versitätsbibliothek entrichtet werde. Die Leitung der Universitätsbibliothek übernahm der Oberbibliothekar Willen von der Königlichen Bibliothek, während die Beaufsichtigung und Katalogisierung dem Kustos Moritz Pinder von der Königlichen Bibliothek übertragen wurde. Unterm 18. August 1831 wurde genehmigt, daß Dubletten der Königlichen Bibliothek an die Universitäts bibliothek zu überweisen seien. Das Ministerium gab sich der Hoffnung hin, daß die Professoren der Bibliothek ihre Fürsorge zuwenden und durch freiwillige Beiträge aus ihren Bibliotheken das Wachstum der Universitätsbibliothek befördern würden. Besonders wünschenswert erscheine es, daß sämtliche jetzigen und künftigen Universitätslehrer ein Exemplar ihrer Schriften an die Universitätsbibliothek abgäben und daß die einzelnen Fakultäten sich zu einem entsprechenden Beschlüsse vereinigten. Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg wurde ersucht, die Buchhändler der Provinz zur fortgesetzten Erfüllung ihrer Verbindlichkeit bezüglich der Pflichtexemplare gegen die Biblio thek anzuhalten und in Weigerungsfällen die Ortspolizei behörden zu exekutorischen Maßregeln zu bevollmächtigen. Als Wckken 1830 und 1831 die Pflichtexemplare übernahm, ergab sich, daß ein beträchtlicher Teil der von den Ver legern eingelieferten Schriften, die seit 1828 in einem feuchten Raum aufbewahrt worden waren, verstockt oder vermodert und dadurch unbrauchbar geworden war, so daß später verschiedene dieser Werke durch Ankauf nochmals beschafft werden mußten. Auf die gemäß der Bestimmung der Universitätsbibliothek von der Auf nahme ausgeschlossenen Romane, Gedichtsammlungen, Er bauungsschriften, Schulbücher und Kiriderschriften, die einen nicht unbeträchtlichen Teil der Pflichtexemplare des Berliner Verlags ansmachten, wurde dabei nicht verzichtet, sondern sie wurden eingezogen und zum Vorteile des Bibliotheksfonds anderweitig verwertet. Verkäufe solcher Schriften fanden sowohl in den von der Königlichen Bibliothek veranstalteten Dublettenauktionen (1831, 1838, 1839) wie auch freihändig an einzelne Buchhändler statt. Die Vermehrung der Universitätsbibliothek durch An käufe aus eigenen Mitteln konnte bei dem völlig unzu reichenden Fonds, aus dem noch die Entschädigung für den Kustos, die Bnchbrnderkosten und die sonstigen sächlichen Ausgaben zu bestreiten waren, nur ganz unbedeutend sein. Wenn die Bibliothek aber trotz der ungünstigen finanziellen Verhältnisse schnell wuchs, so war dies den Geschenken ein heimischer und auswärtiger Behörden und Privatpersonen, den Dubletten der Königlichen Bibliothek, den Pflichtexem plaren der Verleger und den im akademischen Tauschverkehr gelieferten Schriften zu verdanken. Von den Behörden war es in erster Linie das der Uni versitätsbibliothek Vorgesetzte Ministerium, das der Bibliothek unausgesetzt seine Fürsorge zuwandte und ihr nach und nach nicht nur eine bedeutende Anzahl amtlicher Veröffentlichungen oder aus Zentralfonds angeschaffter Werke überwies, sondern auch den Ankauf ganzer Bibliotheken sür sie erwirkte. Für die Entwicklung der Universitätsbibliothek, deren Hauptliefe ranten in der ersten Zeit G. Fincke und G. Eichler, seit 1837 Erchlers Nachfolger Wilhelm Besser, daneben A. Asher, F. Dümmler, Duncker L Humblot (seit 1837 Alexander Duncker), Georg Reimer u. a. waren, waren die Pflicht exemplare bet der Bedeutung, die Berlin als Verlagsort schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts hatte, von besonderer Wichtigkeit. Von den der Universitätsbibliothek durch Stiftung oder Kauf ganz oder teilweise einverleibten Büchersammlungen seien genannt: die Bibliothek der ehemaligen Schloß kapelle in Sangerhausen (1832), die Bibliothek des Professors Th. A. H. Schmalz (1833). die Büchersammlung des Cistercienserklosters Neuzelle (1835), ein Teil der Manuskripte und Bücher Wilhelm von Humboldts (1835), ein Teil der Bücher des Finanzministers K. G. Maaffen (1835), des Professors K. A. Rudolphi (1836), ein Teil der Büchersammlungen der in den Provinzen Preußen und Posen aufgehobenen Klöster (1836—39), der sogenannte Koppsche diplomatische Apparat des Geheimen Kabinettsrates U F, Kopp (1835), ein Teil der Bücher des Professors Naeke (1841), des Hofstaatssekretärs Langbecker (1844), die BUchersammlung des Professors G. Fr. Puchta, ein Teil der Bibliothek der Medizinalabteilung des preußischen Kultusministeriums (1843), die Schachbibliothek von Ludwig Bledow (1846), ein Teil der Bibliothek von A. A. de Liagno (1849), von Geheimrat vr. Nicolovius (1839), von vr. Gustav Parthey (1839! die von Parlhey übernommenen zahlreichen Werke stammen teilweise aus der Bibliothek seines Großvaters Friedrich Nicolai, des bekannten Berliner Verlegers, der seinerzeit selbst ver schiedenen staatlichen und städtischen Büchersammlungen Berlins reiche Zuwendungen machte und bei seinem Tode mehr als 16 000 Bände, damals wohl die größte Berliner Privatbibliothek hinterließ), von vr. Fr. L. Hoffmann (1840 bis 1849), die balneologrsche Bibliothek von vr. E. Offann (1842), die Büchersammlung der Hufelandischen Gesell schaft (1842), die ungarische Büchersammlung der damals in Berlin studierenden Ungarn (1844), Teile der Mejanschen Sammlung (1851), der Meusebachschen Bibliothek (1855), der mathematisch-astronomischen Sammlung des Professors P. G. Lejeune-Dirichlet (1859), Zuwendungen der Prinzen Adalbert >1855) und Waldemar von Preußen (1859), ein Teil der Bibliothek des Geologen Leop. o. Buch (1853), die 12
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