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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1911
- Strukturtyp
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- 1911-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1911
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- Deutsch
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80 Börsenblatt s. d. Dlschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. .s? 2, 3. Januar 1911. Nichtamtlicher Teil. Die Königliche Llniversitäts-Bibliothek Berlin. Aus Anlaß der Jahrhundertfeier der Königlichen Fried- rich-Wilhelms-Universttät zu Berlin erschien kürzlich eine: -Geschichte der Königlichen Universitäts-Biblio thek zu Berlin« von dem Oberbibliothekar vr. Karl Friese. Mit 2 Abbildungen. (V, 165 S.) Berlin 1910. Georg Reimer. ^ 3 60. Die folgenden, dem Werke von Friese entnommenen Ausführungen geben eine kurze Übersicht der Entwicklung der wichtigen Berliner Universitäts-Bibliothek, zu der auch der Buchhandel manchen wertvollen Baustein beigetragen hat. In der schweren napoleonischen Zeit genehmigte König Friedrich Wilhelm III. die Errichtung einer Universität in Berlin und ihre Verbindung mit der Akademie der Wissen schaften. der Künste und mit den in Berlin schon vorhandenen wissenschaftlichen Anstalten, von denen die Königliche Bibliothek an erster Stelle genannt wird. Bei der umfassenden Neuge staltung der Königlichen Bibliothek, die zur Zeit der Gründung der Berliner Universität ihrem Umfange nach schon zu den bedeutendsten Bibliotheken Deutschlands gehörte, gab vor allem die Rücksicht auf die Bedürfnisse der Universität den Ausschlag. Das am 30. April 1813 in Kraft getretene neue -Reglement für die Königliche Bibliothek« verschaffte den Professoren und Studierenden namhafte Erleichterungen in der Benutzung der Königlichen Bibliothek. Für die bevorrechteten Benutzer der Königlichen Bibliothek wurde am 3. Januar 1820 ein Journalzimmer für das Lesen gelehrter Zeitschriften in den Räumen des Bibliotheks gebäudes eröffnet. Ein ähnliches privates Unternehmen wurde bei der Eröffnung der Universität ins Leben ge rufen. um den Universitätsangehörigen die Bekanntschaft mit Neuerscheinungen der wissenschaftlichen Literatur durch eigene Anschauung zu vermitteln. Am 15. Oktober 1810 er richtete Jul. Ed. Hitzig in Verbindung mit der von ihm zu Anfang des Jahres 1808 gegründeten Buchhandlung in der Charlottenstraße 32 ein -Lesezimmer für die Universität«, das täglich, mit Ausschluß des Sonntags, von morgens 9, später 8 Uhr bis zur Dunkelheit geöffnet war. Außer sämt lichen Kompendien der Wissenschaften, über die auf der Uni versität gelesen wurde, fanden sich dort von Posttag zu Post tag alle in Deutschland erschienenen wissenschaftlichen Neuig keiten auf vier Tischen nach den vier Fakultäten, dazu die neuesten Bücherverzeichnisse. Anzeigen künftig erscheinender Werke, kurz alles Erforderliche, um den Gang der neuesten wissenschaftlichen Literatur beständig zu verfolgen. An einem besonderen großen Tische konnten die zur Durchsicht aus- gewählten Bücher gelesen und exzerpiert werden. Professoren hatten vierteljährlich 3 Taler. Sludierende 1 Taler 12 Gr. Kurant als Beitrag zu den Erhaltungskosten im voraus zu bezahlen, doch wurden die Quittungen über diese Beiträge als bare Zahlungen sür alle Bücher, die in der Hitzigschen Buchhandlung gekauft wurden, wieder angenommen. Gegen eine besondere Gebühr von 1 Taler jährlich konnten die Mitglieder des Lesezimmers auch Teilnehmer der damit verbundenen Journalgesellschast werden, in der posttäglich die neuesten gelehrten Zeitungen und wissenschaft lichen Zeitschriften ausgelegt wurden. Im Januar 1812 erfolgte auch noch die Einrichtung eines Journallesezirkels sowie eines ambulanten Bücherlesezirkels. In den letzteren wurden halbjährlich 26 Teilnehmer ausgenommen, von denen jeder als Beitrag ein neues wichtiges Buch kaufte, das er sechs Monate lang bei den übrigen Mitgliedern zirkulieren ließ und dann zurückerhielt. Das Hitzigsche Institut erfreute sich lebhaften Zuspruchs seitens der llniversilätskretse; im ersten Jahre seines Bestehens betrug die Zahl der Teilnehmer über 150. Der Universität gebrach es vorerst an einer eigenen Bibliothek. Sie übergab deshalb in der ersten Zeit die bei ihr als Geschenke eingegangenen Werke unter Vorbehalt ihrer Eigentumsrechte der Königlichen Bibliothek zur Auf bewahrung. Bald entstanden bei der Verwaltung der König lichen Bibliothek Zweifel darüber, ob die ihr von der Uni versität überwiesenen Bücher dauernd nur als fremdes De positum zu betrachten seien, und. wenn dies der Fall sein sollte, wem die Kosten des Einbandes zur Last fallen sollten. Sie wandte sich dieserhalb am 6. April 1826 an das Ministerium, das am 29. April 1826 der Universität mit teilte. daß die Königliche Bibliothek teils aus Raummangel, teils wegen der Kosten der Einbände die Aufbewahrung der von der Universität zugewiesenen Bücher in der bisherigen Weise nicht mehr übernehmen könne. Außerdem stellte die schnelle Entwicklung der Berliner Universität, die in wenigen Jahren ihrer wissenschaftlichen Bedeutung und ihrem äußeren Umsange nach an die erste Stelle der deutschen Hochschulen trat, an die Königliche Bibliothek sehr große Anforderungen. Der sonst so erfreu liche Andrang der Studenten zur Königlichen Bibliothek mußte von der Bibliotheksverwaltung als eine Beeinträchti gung in der Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben empfunden werden; außerdem beklagten sich die nichtstudentischen Benutzer der Königlichen Bibliolhek über die Konkurrenz der Stu dierenden. die die gangbare wissenschaftliche Literatur mit Beschlag belegten. Zudem konnte die Königliche Bibliothek als große öffentliche Bibliothek, die alle Wissensgebiete gleich mäßig zu berücksichtigen hatte, bei ihren Anschaffungen aus die Bedürfnisse des Universitätsunterrichts keine besondere Rücksicht nehmen. So mehrten sich die Klagen der Stu dierenden, daß sie nur wenige der verlangten Bücher erhalten konnten. Auch konnten sich die wenigen Beamten der König lichen Bibliothek nicht damit befassen, den Studierenden durch literarische Nachweisungen und Vorschläge diejenige Hilfe zu leisten, die namentlich den ersten Semestern sonst auf Uni versitätsbibliotheken zuteil wird. Diese Verhältnisse haben gewiß schon früh den Gedanken auftouchen lassen, wie in Wien neben der großen allgemeinen Bibliothek eine sie ergänzende und entlastende kleinere für die besonderen Zwecke der Universität zu errichten. Offiziell beschäftigte sich die Universität mit der Ausführung dieses Gedankens zuerst im Herbst 1828, als der Senat den Pflicht exemplaren. die seit dem Jahre 1825 bei der Universität von den Verlegern der Provinz Brandenburg eingegangen waren, eine geeignete Verwendung zu geben wünschte. Durch die Kabinettsorder vom 28. Dezember 1824. die das Pflicht- exemplarwesen in Preußen neu regelte, war festgesetzt worden, oaß vom 1. Januar 1825 an jeder Verleger wiederum schuldig sei. zwei Exemplare jedes seiner Verlagsartikel, und zwar eins an die Königliche Bibliothek in Berlin, das andere aber an die Bibliothek der Universität derjenigen Provinz, in der der Verleger wohnte, unentgeltlich einzusenden. Außerdem blieb die Verpflichtung zur Abgabe eines Exemplars an den Zensor bestehen. Die Verleger sollten zur Erfüllung dieser Obliegenheiten nötigenfalls angehalten werden. Die Verwendung der bei der Berliner Universität eingelieferten Pflicht exemplare beschäftigte mehrfach den akademischen Senat. Auf die verschiedenen Vorschläge zur Versteigerung der nicht für die Universität verwendbaren Pflichtexemplare oder zu deren Überweisung an die Universität Königsberg ging man nicht ein. In der Senatssitzung vom 8. November 1828 machte der Rektor Klenze die Mitteilung, daß es nach einer
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