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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.08.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-08-21
- Erscheinungsdatum
- 21.08.1900
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- Deutsch
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6182 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 193, 21. August 1900. gestatten, aus nächster Nähe das Ziel ins Auge zu fassen, worauf alle edelmütigen Herzen zusteucrn, nämlich auf die Herabminderung des Elends und die Verwirklichung der Brüderlichkeit!» — Bei diesem Anlaß wurden auch der deutsche Reichskommissar vr. Richter zum Großoffizier und der Stellvertreter des Reichskommissars Lewald zum Kommandeur der Ehrenlegion ernannt. Der Generalkommissar Picard und der Generaldirektor Dclannay- Belleville überreichten die verliehenen Auszeichnungen den Betreffenden im Gencralkommissariate persönlich. — Die Teil nehmer der deutschen buchgcwerblichcn Ausstellung können mit der Preisverteilung zufrieden sein, sie scheinen von der Jury eine gerechte Beurteilung erfahren zu haben. Wir hoffen, in der nächsten Nummer eine ausführliche Liste der durch Preise aus gezeichneten Aussteller aus dem Buchgewerbe nach dem -lournal oküoisl- bringen zu können. Aus dem Briefwechsel Byrons mit seinem Verleger Murray. — Der vierte Band von Byrons Briefwechsel (llsttsr8 null lourvals, sä. b/ korvlavä I'!. Lrotüero) ist in London in neuer verbesserter und vermehrter Auflage erschienen. Er enthält u. a. die Briefe, die sich auf -Manfred- beziehen. Sie sind interessant auch wegen der Selbstkritik, die der Dichter an diesem, seinem in Deutschland am meisten eingebürgerten Werke übt. Am 15. Februar 1817 schreibt Byron an Murray: «Ich vergaß, zu erwähnen, daß eine Art Dichtung oder Dialog oder Drama, aus dem ,Die Beschwörung' ein Extrakt ist und das ich letzten Sommer in der Schweiz begonnen hatte, jetzt vollendet ist; es ist in drei Akten geschrieben: von einer wilden, metaphysischen, ganz unerklärlichen Art. Fast alle Personen — zwei oder drei ausgenommen — sind Erd-, Luft- oder Wasser geister. Das Stück spielt in den Alpen.» — Als Bühnenstück ver dammt der Dichter zunächst sein Werk: -Ich habe keine große Meinung von diesem Phantasiestück; ich habe es für die Bühne ganz unmöglich gemacht, für die mein Handel mit Drury Lane mir die höchste Verachtung eingegeben hat.» Mit dem ersten Akt des Manfred sendet Byron folgende Zeilen an Murray: -Ich sandte Ihnen gestern in zwei Umschlägen den ersten Akt des Manfred, ein Drama nicht minder verrückt als Nat Lee's Bedlam- jso heißt ein Londoner Irrenhaus) Tragödie, das 25 Akte und noch einige tolle Scencn mehr enthält.» Kurz darauf schreibt der Dichter: -Indem ich Ihnen den dritten Akt dieses — sozusagen — dramatischen Gedichtes sende, habe ich dazu wenig zu bemerken; vor allem, daß Sie es ohne vorherige Mitteilung an mich nicht publizieren — wenn es überhaupt publiziert werden soll. Ich habe wahrhaftig keinen Begriff davon, ob es gut oder schlecht ist, und da dies bei meinen früheren Dichtungen meistens nicht der Fall war, so neige ich dahin, es recht niedrig einzuschätzen-. Dies bezog sich aber auch auf seine Honorarforderung, denn er schreibt: ,, Was das Verlagsrecht betrifft, so werden Sie am Ende 300 Guineas (6300 ^!) zu hoch erachten; ist dem so, so zahlen Sie etwas weniger: ich halte es nicht mehr wert. Sie sehen, daß ich selbst einen Unterschied mache." Dann will er es Mr. Gifford gezeigt haben: „Ich wiederhole, daß ich keine Idee davon habe, ob es gut oder schlecht ist. Das verlangte Honorar zeigt Ihnen, daß dies keine bloße Redensart ist. Meinetwegen werfen Sie es ins Feuer, wenn Sie wollen und Gifford, keinen Gefallen daran hat." Mitte April 1817 hat derDruck begonnen; Byron schreibt: „Sie müssen mir keine Korrektur von Manfred' senden; so etwas kommt doch nie an. Die ersten zwei Akte sind die besten, der dritte so so. Nennen Sie es immerhin ein ,Poem', denn es ist kein Drama, und ich will es nicht mit einem solchen Sothebyschen Namen als .Dichtung in Dialogform' genannt haben; meinetwegen bezeichnen Sie es als Pantomime; nur kein solcher Green-Room- (das Dircktorial- zimmer in Drury Lane) Name! Und das soll Ihr Motto sein: ,Es gibt mehr Ding' im Himmel und auf Erden, als eure Schulweisheit sich träumt, Horatio.'» Den dritten Akt verlangte der Dichter zurück, er hat ihn auch umgeschrieben: -Der dritte Akt ist verdammt schlecht und gleich wie des Erz bischofs von Granada Homilie (der man die Gichtbrüchigkeit anmerkte) merkt man ihm das Fieber an, in dem ich ihn geschrieben habe. Unter keinen Umständen will ich ihn so publiziert haben. Die Anrede Manfreds an die Sonne ist der einzige Teil dieses Aktes, von dem ich etwas halte. Der Rest ist so miserabel, daß ich gar nicht weiß, welcher Teufel mich dabei besessen hat!» Je mehr der Druck fortschreitet, desto mehr hält Byron davon und desto kräftiger werden die Honorarforderungen: -Meinen Sie vielleicht, daß Manfred teurer bezahlt oder kürzer ist als Mr. R's. Jaqueline? oder meine Lara? oder der Giaur oder die Braut? Oder haben Sie die Ansicht, daß cs als Dichtung unter diesen steht? oder daß seine drama tische Gestalt Ihnen nicht genug cintragen wird? Ich sage Ihnen im Gegenteil, es wird noch mehr für Sie herauskommen, weil es eine Kuriosität, mein erstes Drama ist. Solange unsere Verbindung besteht, sind Sie selbst der beste Richter darüber, ob Sie Geld verloren oder gewonnen haben; vermutlich geschah einmal das erstere, einmal das andere: aber wenn Sie mir mit Ihrem .Können' kommen und meinen, .der Absatz von Manfred würde nicht so leicht gehen', so antworte ich Ihnen, daß dem nicht so ist. Oder, wie der Fremde zu dem Kellner sagte, als dieser auf die Bestellung eines Glases Wasser antwortete: .Ich will es bringen, mein Herr!' .Sie wollen es bringen? Verdammt! Sie müssen es bringen!' Das gilt auch für Sie». Merkwürdig versessen war Byron auf die Kritiken überfein Stück, das er jetzt -die beste seiner Mißgeburten nennt-, mögen sie sagen, (die Kritiker), was sie wollen. Das «Zu sterben ist so schwer nicht, alter Mann», war im Druck vergessen worden. Byron wirft Murray mit Rücksicht darauf vor: -Sie haben den ganzen Effekt und die Moral des Gedichtes zerstört, indem Sie, Gott weiß aus welchem Grunde, die letzte Zeile von Manfreds Rede weggelassen haben. — Ich habe Gutes über Manfred gehört, und zwar von Männern, die sich nicht scheuen zu sagen, was sie denken und was man spricht.»—Daß auch die anderen Briefe und Tagebuchblätter, die sich nicht auf Manfred beziehen, ein hohes litterarhistorisches und biographisches Interesse bieten, braucht hier nicht erwähnt zu werden. S p r e ch s a a l. Verkehrsordnung ß 33 e. Einer der umstrittensten Paragraphen der Verkehrsordnung ist obiger. Hiernach soll der Verleger nur dann berechtigt sein, die spätere Rücknahme eines im Laufe des Jahres L oonä. gelieferten und zurückverlangtcn Werkes zu verweigern, wenn eine neue veränderte Auflage zu drucken begonnen wurde. Herr S. in B. (Mitglied des Börsenvereins, wie ich auch) verlangte im September vor. I. in einmaligem Inserat mit Remissionsfrist von zwei Mo naten ein Buch zurück, das, weil es noch zur Ansicht ausstand, nicht sofort zurückgesandt werden konnte, und dessen Rücknahme er zur Ostermesse verweigerte unter Berufung auf jenes Inserat. Dem gegenüber berief ich mich auf ß 33s der Verkehrsordnung, weil von einer neuen Auflage dieses Buches bisher nichts bekannt gemacht war; Herr S. behauptete nun einmal: ein Neudruck läge bereits seit einigen Monaten vor; ein anderes Mal: die neue Auflage sei längst im Druck. Ich verlangte nun einen Nachweis, daß zu der Zeit, als ich das Buch erstmals remittierte, die neue veränderte Auflage im Druck gewesen sei, in welchem Falle ich natürlich verpflichtet sei, das Buch zu behalten und zu bezahlen. Statt einer Antwort fordert Herr S. den Betrag durch einen Rechtsanwalt ein. Ist Herr S. auf seine bloße Behauptung hin und ohne den verlangten Nachweis des Druckes einer veränderten Auflage zu liefern, berechtigt, Zahlung zu fordern? — Aehnliche Fälle sind gewiß schon oft vorgekommen und wohl auch gerichtlich entschieden worden, eine Aussprache im Börsenölatte und eine Bekanntgabe der Urteile wäre für den Sortimenter als von grundlegender Bedeutung sehr wertvoll. Karlsruhe, 14. August 1900. E. Kundt. Antwort der Redaktion. — Da beide Parteien dem Börscnverein angehören, niuß die Angelegenheit im Einklang mit § 33s der Verkehrsordnung geregelt werden. Ohne Beantwortungen aus der Praxis vorgreisen zu wollen, glauben wir, daß der Verleger zur Rücknahme des Buches verpflichtet ist, wenn er nicht den Nachweis führt, daß bei Eintreffen des Remittenden-Exemplars der Druck einer neuen veränderten Auflage bereits begonnen hatte. Der Zahlung verfallene Kommissionswaren bei Konkurs. (Vergl. Sprechsaal Vbl. Nr. 191.) Durch die Klage auf Bezahlung des durch nachlässige Geschäfts führung verfallenen Kommissionsgutes und die Verurteilung des Beklagten und seines Rechtsnachfolgers — des Konkursverwalters — zur Bezahlung desselben stellte das Gericht fest, daß Kommissions gut nicht mehr vorlag. Danach kann von -Kommisstonsgut» nicht wohl mehr die Rede sein, so übel die Folgen auch für den Kläger sind. Gustav Weigel in Leipzig.
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