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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1900
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- 1900-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1900
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- Deutsch
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33, 9. Februar 1900. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaas. 1141 leben, wie der kleinen und großen Passion zu und betonte hierbei, wie der Charakter der beiden Passionen ein grundverschiedener ist; denn während der Künstler in der kleinen Passion als epischer Erzähler auftritt, legt er in der großen Passion den Schwerpunkt auf den Ausdruck und somit auf den dramatischen Charakter. Der Unterschied zwischen den, den Text begleitenden Randzeichnungen, sprechenden Bildern macht sich immer deutlicher sichtbar. Er er reicht eine Größe der malerischen Wirkung in diesen Arbeiten, der keiner seiner Schüler und Nachfolger gleichgekommen ist. Diese selbständigen Bilderdarstellungen zeigen aber auch, daß sich ein derartiges malerisches Bild nicht so gefügig wie die früheren Illustrationen in den Text einordnen läßt. Auf diesem Höhepunkt illustrativer Darstellung macht sich nun auch eine Reaktion geltend. Man sucht wieder mehr die rein dekorative Wirkung der Fläche, die organische Zusammengehörig keit von Text und Bild zu betonen, der Wohlklang der Linien führung tritt wieder hervor. Namentlich in Venedig hat man, trotzdem die bildende Kunst im allgemeinen dort einen so überaus malerischen Charakter angenommen hatte, zuerst auf den ein fachen Stil zurückgegriffen. In Basel thut es kein Geringerer als Holbein in seinen, auf Anregung der Gebrüder Drechsel 1538 erschienenen Bibel-Illustrationen, die mit den denkbar einfachsten Mitteln des Umrisses, in groß gebildeten heroischen Gestalten zur Anschauung gebracht sind. Ohne jedwede Schraffierung hat einzig Verzicht auf jede malerische Behandlung wahrnehmbar. Als die echteste Illustration in ihrem eigensten Charakter wies der Herr Vortragende auf Holbeins -Todtentanz- hin. Obgleich diese Zeichnungen lange nicht so plastisch wirken wie diejenigen Dürers, hat er hier einen Höhepunkt geistigen Lebens erreicht, über den hinaus es nichts ihn Uebertreffendes giebt. Nachfolgende Künstler, wie Virgil Solis, Jost Amman und Tobias Stimmer, suchen dem Holzschnitt wieder mehr ein stärkeres Maß der Plastik, ähnlich dem Kupferstich, zu eigen zu machen. Es ist ihren Arbeiten wohl eine schätzenswerte Virtuosität und stoff liche Behandlung eigen, aber das tiefere Leben wie bei Dürer und Holbein fehlt ihnen. — Der nächste, vierte Vortrag ist auf Mittwoch den 14. Februar angesetzt. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. -Usi Heinze«. — § 182a. des Straf gesetzbuches wurde am 6. Februar in der 141. Sitzung des Reichs tags in zweiter Beratung in folgender Fassung mit schwacher Mehrheit angenommen: -Arbeitgeber oder Dienstherren und deren Vertreter, welche unter Mißbrauch einer durch das Arbeits- oder Dienstverhältnis begründeten wirtschaftlichen Abhängigkeit durch Androhung oder Verhängung von Entlassung, von Lohnverkürzungen oder von andern mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis zusammen hängenden Nachteilen oder durch Zusage oder Gewährung von Beschäftigung, von Lohnerhöhung oder von anderen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis sich ergebenden Vorteilen ihre Arbeiterinnen oder sonstigen weiblichen Dienstverpflichteten zur Duldung oder Verübung unzüchtiger Handlungen bestimmen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu 600 ^ erkannt werden. Die Verfolgung tritt nur auf An trag ein.« Jm weiteren Verlauf der Sitzung wurden, ebenfalls in zweiter Lesung, die Aenderungen des tz 184 des Strafgesetzbuches beraten. Dieser lautet in der Fassung der Kommission: -Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer 1. unzüchtige Schriften. Abbildungen oder Darstellungen feilhält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschläat oder sonst verbreitet, sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt ooer zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist; 2. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter achtzehn Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet; 3. Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder solche Gegenstände dem Publikum ankündigt oder anpreist; 4. öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizuführen. Neben der Gefängnisstrafe kann auf Verlust der bürger lichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden.« Die Kommissionsfassung stimmt im großen und ganzen mit der Regierungsvorlage überein. Nur steht in der Regierungs vorlage in Nr. 2 statt 18 Jahren -16 Jahren-, eine Fassung, deren Beibehaltung der Staatssekretär des Reichsjustizamts, Herr vr. Nieberding, mit großer Entschiedenheit vertrat. § 184 wurde unverändert angenommen. In seiner 142. Sitzung am 7. Februar beschäftigte sich der Reichstag mit der zweiten Beratung des Z 184a St.-G.-B. Dieser lautet nach der Fassung der Kommission, in der er vom Plenum des Reichstags angenommen wurde, wie folgt: -Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 ^ wird bestraft, wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen, einer Person unter 18 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet oder zu geschäftlichen Zwecken oder in der Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, an öffentlichen Straßen, Plätzen oder anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aergernis erregender Weise auSstellt oder anschlägt.« z 184^ hnizugesugt hat die Kommission d-n solgenden -Mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geld strafe bis zu eintausend Mark wird bestraft, wer öffentlich thea tralische Vorstellungen, Singspiele. Gesangs- oder deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder ähnliche Auf führungen veranstaltet oder leitet, welche durch gröbliche Ver letzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls Aergernis zu er regen geeignet sind. -Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher in öffentlichen theatralischen Vorstellungen, Singspielen, Gesangs- oder deklamatorischen Vorträgen, Schaustellungen von Personen oder ähnlichen Aufführungen durch die Art seines Vortrages oder Auftretens das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzt.« Auch dieser Paragraph wurde vom Plenum des Reichstag- angenommen. Konkurs Victor Niemann in Magdeburg. — In dem Konkurse über das Vermögen des Buchhändlers Victor Niemann in Magdeburg ist am 6. d. M die einzige und Schluß-Verteilung erfolgt; das Resultat ist ein ungemein klägliches: 1,17 Prozent. Auf 102833 -F nicht bevorrechtigte Forderungen wurden 2316 verteilt. -Velle-Vue«, Verein jüngerer deutscher Buchhändler in Paris. — Am Abend des 27. Januar feierte der Verein -Velle-Vue. in Paris den Geburtstag de- deutschen Kaisers durch eine außerordentliche Festversammlung mit Gästen. Die von den beiden Vorsitzenden während der Tafel ausgebrachten Hochs auf Seine Majestät den Kaiser und auf die deutschen Landes fürsten fanden begeisterte Aufnahme. Für abwechselungsreiche Unterhaltung sorgten gelungene Vorträge und patriotische Lieder, so daß sich der Abend zu einem fröhlichen Feste gestaltete. ES erfüllt uns mit Stolz, daß gerade bei dieser Gelegenheit und trotz des schlechten Wetters Mitglieder und Gäste besonders zahlreich erschienen waren. — Paris, im Februar 1900. Der Schriftführer. Personalnachrichten. fBernardAltum. — Zu unserer Mitteilung in Nr. 29 d. Bl. vom Tode des Zoologen Geheimen Regierungsrats Pro fessors vr. Vernarb Altum in Eberswalde tragen wir nach, daß das Hauptwerk des verstorbenen Gelehrten -Der Vogel und sein Leben- im Jahre 1898 in sechster, gegen die fünfte vom Jahre 1875 wesentlich vermehrter und verbesserter Auflage bei Heinrich Schöningh in Münster i. W. erschienen ist. (Sprechsaal.) Warenhaus und Flottenverein. Der Deutsche Flottenverein, der den deutschen Buchhandel auf jede Weise zur Mitwirkung an seinem patriotischen Werke heran zieht, als Sammel- resp. Zahlstelle, als Verbreiter seiner Zeit schriften und Broschüren rc. rc., bringt auf der letzten Seite der Monatsschrift -Die Flotte. Amtliche Mitteilungen des Deutschen Flottenvereins« 3. Jahrg. Nr. 1. (Auflage 125 000) ein großes Inserat des Warenhauses A. Wertheim, das darin auch -Bücher« ankünditzt!^ Es ist doch zum mindesten merkwürdig, daß in der notwendig ist, daß ^in Unternehmen wie dieses auf die Anzeigen der den deutschen Mittelstand so schwer schädigenden Bazare an gewiesen ist. VV. L. Siebenundsechzigfter Jahrgang. 154
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