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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1900
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- 1900-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1900
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108« Nichtamtlicher Teil. LI, 7. Februar 1900. luren schmücken. Andere dagegen wieder, und namentlich allen voran der Briefmaler und Drucker Pfister in Bamberg, wandten den Holzschnitt an, der auf dieser Stufe ganz genau den Stil jener derben Federzeichnungen in den populären Bilderschriften zeigt. Aber^ den ^ vornehmen ^Buchdruckern ^genüg^ dieser Stil bald Gründe. Aber bei alledem wird die Grundlage, der flotte, mehr andeutende als malerisch ausführende Erzählerstil noch nicht ge ändert. Erst als man den malerischen und plastischen Stil des Kupfer stichs auch auf den Holzschnitt übertrug, als man Licht und Schat ten, sorgsam ausgeführte Architekturen und Landschaften, sowie größere Körperlichkeit der Figuren auch im Holzschnitt sehen wollte, da findet eine Umwandlung des Stils statt. Dies geschah be sonders unter dem Einfluß der Nürnberger Künstler, hauptsächlich Albrecht Dürers. Aber Dürer selbst hat nur wenig für die eigentliche Illustra tion geschaffen, denn seine großen Holzschnittfolgen gehören in dcr^Dinge zum vollen Recht kommen, eine Darstellungsweise, die besonders die Randzeichnungen zum Gebetbuche des Kaisers Max treffend veranschaulichen. Ebenso haben die besten von seinen Schülern und Nachfolgern die malerischen Mittel in der Buchillustrarion im wesentlichen nicht um ihrer selbst willen, sondern streng und glücklich im Dienste echter Illustration ange wendet. Hierher gehören u. a. Schäuffelein, Hans Baldung Grün und Burgkmair. Jni weiteren Verlauf seiner interessanten Ausführungen nahm der Herr Redner die Analysierung einer umfangreichen Anzahl bildlicher Objekte vor, deren eingehende Charakterisierung den folgenden Teil dieses zweiten Vortrags füllte. Wie wir hören, wird der nächste Vortrag (Mittwoch den 7. Februar) eine besonders reichhaltige Besprechung der weiteren Entwicklung der Illustration bieten. Ernst Kiesling. Kleine Mitteilungen. Telephon. (Vgl. Nr. 30 d. Bl.) — Die uns vorliegende neueste Nummer des Deutschen Reichsanzeigers (Nr. 33 vom 5. Februar) wiederholt die aus Nr. 30 des Reichsanzeigers in Nr. 30 des Börsenblattes wiedergegebene Bekanntmachung, be treffend Bestimmungen über Fernsprech-Nebenanschlüsse, und ver vollständigt die dort gegebenen Abschnitte I, II, III durch den nachfolgenden Abschnitt IV: IV. In technischer Hinsicht gelten folgende Vorschriften: Die Sprech- und Hörapparate der ni'cht von der Telegraphen- Verwaltung errichteten oder von dieser nicht instandzuhaltenden Nebenanschlüsse dürfen den von der Telegraphen-Verwaltung für den Ortsverkehr verwendeten Apparaten nicht nachstehen. Wenn für die Nebenanschlüsse Systeme angewendet werden sollen, die Aenderungen der Umschaltevorrichtungen der Vermittelungs anstalten erfordern, so ist die Genehmigung des Reichs-Postamts notwendig. Wenn in ein Grundstück mehrere Fernsprechanschlüsse desselben Inhabers einmünden, so ist der Sprechverkehr zwischen allen mit diesen Hauptanschlüssen verbundenen Nebenanschlüssen gestattet. Sind jedoch außer den Nebenanschlüssen noch Privatapparate vor handen, für welche Gebühren nach II 6 der Bekanntmachung nicht gezahlt werden, so sind die technischen Einrichtungen so zu ge stalten, daß Gesprächsverbindungen zwischen den Prrvatapparaten und der Vermittelungsanstalt nicht hergestellt werden können. — Berlin 0., den 2. Februar 1900. (gez.) Kaiserliche Ober-Post- direktion. Griesbach. Diebstahl von Depeschen. — Unlauterer Wettbewerb. — Die Direktoren der Continental-Telegraphen-Compagnie-Actien- gesellschaft (-Wolffs Telegraphenbureau«) machten die Beobach tung, daß offizielle Nachrichten, die ihnen allein zugegangen waren, vom spanisch-amerikanischen Krieg, von der Börse u. a. m., auch vom -Hirschschen Telegraphenbureau« und zum Teil sogar eher veröffentlicht wurden, als dies von -Wolfs« geschehen war. Alsbald erfuhren die Direktoren des Wolffschen Bureaus, daß zwei bei ihnen angestellte Voten, Fritz Dörfert und Hugo Schmiedel, mit dem Hirschschen Bureau Durchstechereien betrieben. Die beiden Genannten halten in dem Wolffschen Bureau die Auf gabe, Nachrichten teils auf hektographischem Wege zu verviel fältigen, teils bei deren Drucklegung mitzuwirken, die Depeschen ru falzen rc. und an die Abonnenten auszutragen und endlich die Börsenkurse dem Bureau zu übermitteln. Der Mitinhaber Schmiedel durch Geldversprechungen veranlaßt haben, ihm wichtige Nachrichten, die für Wolfs bestimmt waren, zugänglich zu machen. Wenn Nachrichten nicht telephonisch übermittelt werden konnten, so sollten die beiden Boten Exemplare der Wolffschen Meldungen sich angeeignet und teils in einer Cigarrenhandlung, teils in einem Restaurant der Zimmerstraße in Berlin in Briefumschlägen ab gegeben haben. Hier wurden die Sachen dann von Angestellten des Hirschschen Bureaus abgeholt. Nachdem Dörfert ein volles Geständnis abgelegt hatte, Schmiedel und Curt Hirsch dagegen die That entschieden in Ab rede gestellt hatten, wurde gegen alle drei Anklage erhoben. Dörfert und Schmiedel waren wegen Diebstahls und Verletzung des Gesetzes, gegen unlauteren Wettbewerb, Curt Hirsch war wegen Anstiftung zu diesem Vergehen und wegen Hehlerei unter Anklage gestellt. Das erkennende Gericht lehnte die Beurteilung des Rechtsfalls nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ab. Es sagt Bureau zugesandte^n Telegramme sich als Geschäftsgeheimnisse charakterisierten, könne dahingestellt bleiben, da der Gerichtshof annehme, daß sie jedenfalls in dem Augenblick, wo sie von Wolfs selbst ausgegeben und verbreitet wurden, den Charakter eines dem Moment, als die beiden ersten Angeklagten die Depeschen dem Hirschschen Bureau überbrachten. Aus diesem Grunde könne eine Verurteilung wegen unlauteren Wettbewerbs nicht erfolgen. teils als Diebstahl, teils als Anstiftung zum ^Diebstahl und ^als Hehlerei. Es verurteilte Schmiedel zu einem Monat, Dörfert zu zwei Monaten Gefängnis, beide wegen Diebstahls, Curt Hirsch wegen Anstiftung zum Diebstahl und wegen Hehlerei zu drei Monaten Gefängnis. Pariser Weltausstellung. Feuerversicherung. — Der Reichskommissar für die Pariser Weltausstellung 1900 erließ folgende Bekanntmachung: Durch Vermittelung des Verbandes deutscher Privat-Feuer- versicherungsgesellschaften ist zwischen dem Unterzeichneten und den in Deutsthland thätigen Feuer-Versicherungsgesellschaften eine Abteilung der Weltausstellung in Paris 1900 ausgestellten Gegen stände gegen Feuersgefahr, abgeschlossen worden. Diejenigen deutschen Aussteller, die von dieser Versicherungsgelegenheit Gebrauch machen wollen, haben ihre Anträge bei der Pariser Geschäftsstelle des deutschen Reichs - Kommissariats — Paris, Avenue des Champs Elysses 88 — einzureichen. Antrags formulare, sowie die Versicherungsbedingungen sind von der Subdirektion der Aachen- und Münchener Feuerversicherungs- gesellschaft in Berlin, Krausenstraße 37, zu beziehen, der die ge schäftliche Bearbeitung aller auf die Feuerversicherung der Aus stellungsgegenstände bezüglichen Angelegenheiten übertragen ist. Da seitens der deutschen Versicherungsgesellschaften für jede der verschiedenen Ausstellungsgruppen ein bestimmter Maximalbetrag festgesetzt worden ist, über den hinaus die Gesellschaften weitere Versicherungen nicht annehmen, so werden die Herren Aussteller gut thun, die Einreichung der Anträge möglichst zu beschleunigen. — Paris, den 3. Februar 1900. Der Reichskommissar für die Pariser Weltausstellung 1900. vr. Richter, Geheimer Ober- Regierungsrat. Die Nationalbibliothek in Florenz. — Ueber die Bau fälligkeit des Gebäudes der Nationalbibliothek in Florenz haben sich Klagen erhoben, die in der nachstehenden Zuschrift an die National-Zeitung zum Ausdruck kommen: Als der italienische Unterrichtsminister Baccelli vor nicht langer Zeit sein Amt antrat, da waren es insbesondere zwei Bibliotheken, die seine Hilfe in Anspruch nehmen mußten, die berühmte Markusbibliothek in Venedig und die Nationalbibliothek in Florenz. Für die erstere ist nun gesorgt worden, Kammer und Senat haben eine bedeutende Summe bewilligt, damit die Schätze in dem nahen Palazzo Zecco untergebracht werden konnten; den anderen Notstand zu beseitigen, hat das Ministerium noch keine Schritte gethan. Die Nationalbibliothek in Florenz ist in einem sehr baufälligen Flügel der Uffizien untergebracht. Schon haben in einem Saale des drohenden Einsturzes halber Stützungsarbeiten vorgenommen werden müssen, die aber nur das Schlimmste abwenden konnten. Das ganze Gebäude zu erneuern, ist nicht möglich, und da auch die Säle bis zur Decke mit Büchern vollgepfropft sind, so hat schon seit langem die Florentiner Stadtverwaltung an die Regierung das Ansinnen gestellt, auf einem von der Stadt geschenkten Grundstücke ein neues Gebäude zu errichten. Darauf hat man zuerst gar keine Antwort
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