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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1902
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- Erscheinungsdatum
- 21.06.1902
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- Deutsch
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5092 Nichtamtlicher Teil. ^ 141, 21. Juni 1902. wirksame Förderung deutscher Kultur erwiesen (sicher wirk samer als Prügel und Prozesse!), die Schundlitteratur werde durch die Bibliotheken verdrängt. Neben diesen nähmen die Bolksunterhaltungsabende und das Vortragswesen an Beliebt heit immer mehr zu, auch die Kunst werde immer mehr als Volksbildungsmittel geschätzt. (Es sei hier übrigens als nach ahmenswertes Beispiel aus die Frankfurter öffentliche Lese halle verwiesen, die abwechselnd die »Meisterbilder« des »Kunstworts« auf Tafeln ausstellt.) Zugenommen habe die Gesellschaft im Betriebsjahr um 557 Körperschaften und 152 Personen (abzüglich der Ausgeschiedenen). Zur Zeit habe der Verein im ganzen 6552 Mitglieder; die Anschaffungen an neuen Büchern im Jahre 1901 betrügen 44 967 in erster Linie sei das platte Land bedacht worden. Ausgegeben wurden für Begründung und Erweiterung von Volks bibliotheken 68 805 ^ 93 ^; für 170 öffentliche Vorträge 13 404 vk 29 H; Gesamtausgaben 128 859 73 4 Herr Wemp e - Oldenburg sprach über das Vortrags wesen, das besonders auch in Dörfern mehr ausgebildet und durch Sichtung der Rednerliste und größere Mitwirkung der Verbände verbessert werden müsse. Zu demselben Punkt führte Herr vr. von den Steinen aus: Nie sei die Arbeit der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung auf empfänglicheren Boden gefallen. Die Volks schulbildung, die volle bürgerliche Freiheit, die Beseitigung der Klassenvorrechte, die ungemeine Verbreitung der Presse, der durch die modernen Verkehrsmittel erweiterte Gesichts kreis, die Ergebnisse der naturwissenschaftlichen Forschung und der Technik, alle hätten den Lerneifer gefördert, da neben und über dem Kapital das Wissen eine Machtrolle spiele. Vieles sei aber noch zu thun, besonders bezüglich der Vortrags abende sei eine Belebung des geistigen Austausches in den einzelnen Städten zu erstreben. Es sollten also außer Berufs rednern alle geistigen Kräfte des betreffenden Orts zu Lehr zwecken mobil gemacht werden, sodann sollten die Vor träge öffentlich und eintrittsfrei sein. Aus den vielen Reden, die zu diesem Punkt noch gehalten wurden, ging hervor, daß jedenfalls die Mannigfaltigkeit der Vorträge beibehalten werden solle. Am 8. Juni fand der Verbandstag der Rheinisch-west fälischen Bildungsvereine statt. Mitgeteilt wurde, daß von Rudolf Mosse 1000 Mark zur Begründung von Volks büchereien überwiesen worden seien. Hoffentlich findet diese That Nachahmungen, hoffentlich auch von seiten reicher Buch händler, die auf diese Weise die Volksbildung und den Buch handel unterstützen, während geschenkte Bücher letzterem nur schaden. Herr Assessor Hennighausen-Düsseldorf sprach über häusliche Kunstpflege in einfachen Verhältnissen. Seine Aus führungen sind hier bereits wiedergegeben worden. Abgeordneter vr. Benmer sprach über die Frage: »Was sieht und lernt der Freund der Volksbildung aus der Düssel dorfer Ausstellung?« Der Redner kommt zu dem Schluffe, daß alle Ausstellungsobjekte sozialpolitischer Natur von den segensreichsten Fortschritten auf dem Gebiet der Wohlfahrts pflege zeugten und bewiesen, daß der Wahrspruch des alten Krupp mehr und mehr Allgemeingut der rheinisch-westfäli schen Industriellen geworden sei: »Der Zweck der Arbeit soll das Gemeinwohl sein; dann bringt Arbeit Segen; dann ist Arbeit Gebet!« Der Korreferent zu diesem Punkt, Herr Justizrat vr. Klein, ging neben dem allgemeinen auf Einzelheiten ein, in erster Linie aus die Kruppsche Lesehalle, die in ihrer ganzen technischen Einrichtung, sowie mit graphischen Dar stellungen über ihre Benutzung zur Schau gebracht ist. So reichhaltig auch diese Bibliothek ist, und so vorbildlich sie gewirkt haben mag, so scheint es mir doch nach einem Blicke in die Abteilung »Volkswirtschaft» des ausgelegten Katalogs, als ob auch hier eine gewisse einseitige Vertretung des Stand punktes des Arbeitgebers Platz gegriffen hätte. Höchst erfreuliche und interessante Darbietungen ge währen uns die Ausstellungen der Kunstgswerbe-, der Bau- gewerk- und der Maschinenbauschulen Rheinlands und West falens, sowie der Schulen der Textilindustrie und endlich die der keramischen Schule zu Höhr. Auch die für den Buch handel besonders wichtigen Lehr- und Lernmittel dieser An stalten sind hier zur Schau gestellt. In dritter Linie kommt der Redner auf Skioptikon - Apparate und dergleichen zu sprechen, indem er auf die Verbindung von Lichtbildern mit dem Worte des Vortragenden als eine äußerst wirkungs volle hinweist. Wie die Illustration das gedruckte Wort in immer größerem Maßstabe erläutert (in Zeitungen allerdings nicht immer in einwandfreier Weise), so wird sie sich sicher auch als Begleiterscheinung von Vorträgen in Gestalt von Lichtbildern einbürgern. Für den Buchhändler, namentlich den Sortimenter in kleineren Plätzen, dürfte sich da der Gedanke einstellen, ob nicht der Vertrieb von Skioptikons u. s. w. günstig mit dem Geschäft zu verbinden sei. Endlich ging der Redner noch aus die Ausstellung des Verbandes rheinisch-westfälischer Bildungsvereine und des Düsseldorfer Bildungsvereins ein. Elfterer bringt die Volks- schristen zur Auslage, die er zu Tausenden zu geringem Preise im Volke verteilt hat, letzterer giebt eine bildliche Darstellung der Thätigkeit des Düsseldorfer Vereins. An die Vorträge schloß sich eine längere, lebhafte Debatte. — Die nächste Generalversammlung soll in Straßburg i. E. stattfinden (sicher auch ein nicht zu unterschätzendes Mittel zur Germanisierung der Reichslande). Während der Fest tafel wurden dem Bildungsverein in Düsseldorf von drei Herren 3000 zur Verfügung gestellt. Hoffen wir, daß die segensreiche Thätigkeit der Gesell schaft für Verbreitung von Volksbildung immer weitere Kreise ergreift, und daß der Baum der Bildung und des-Wissens, der auch den ärmeren Klassen Schutz vor materieller und ideeller Unbill gewähren soll, auch für den Buchhandel goldene Früchte zeitigt. Kleine Mitteilungen. Rechtsprechung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. — lieber den nachfolgend beschriebenen Nechtsfall Wegen unlauteren Wettbewerbs war der Kaufmann M. K. ln Berlin vom Schöffengericht zu 800 Vr! Geldstrafe oder 40 Tagen Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte betreibt in der Um die dort schwer verkäuflichen Waren loszuwerden, hatte er in einem Hause der Chausscestraße, Berlin 14, vorübergehend einen leeren Laden gemietet, in dem er diese Waren zum Ausverkauf stellte. Die Mietung des Ladens war in der Weise erfolgt, daß der Hauswirt das Recht hatte, jederzeit zu kündigen, sobald er einen festen Mieter gefunden hatte. Nun war eine solche Kündigung mit kurzer Frist an den Angeklagten erfolgt, die Frist war dann aber nachträglich verlängert worden. Der Angeklagte suchte Käufer durch ein Plakat anzulocken, das ungefähr so lautete: -Ausverkauf! Der Verkauf der Restbestände dauert nur noch kurze Zeit, nur noch 14 Tage. Da dieselben bis dahin völlig aus verkauft sein müssen, werden sie zu jedem annehmbaren Preise geg^en^ 4 des Gesetzes vom 27. Mai 1896, weit der Angeklagte durch Vermischung von wahren mit falschen thatsächlichen An gaben beim Publikum den Irrtum hervorgerusen habe, daß ihm ein besonders günstiges Angebot gemacht werde. Das Schöffen gericht stützte sich zu ungunsten des Angeklagten besonders daraus, daß in dem Publikum der Irrtum hervorgerusen worden sei, als ob es sich um die Restbestände eines in der Auflösung begriffenen Geschäfts handle, während doch nur die in dem Hauptgeschäft unverkäuflichen Waren zum Verkauf gestellt und ans diesem fori- gesetzt Nachschübe erfolgt seien. — Der Verurteilte legte Berufung ein. Die fünfte Strafkammer des k. Landgerichts empfing aus der nochmaligen Beweisaufnahme die Uebcrzeugung, daß die
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