staltete. In Wirklichkeit verkaufe aber der Beklagte neue, der Jahreszeit entsprechende Waren zu den üblichen Preisen. Die sünfte Kammer für Handelssachen gab in nichtöffentlicher Sitzung dem Antrag auf einstweilige Verfügung statt, wonach dem be klagten Teil bei Meidung einer Geldstrafe von 1000 für jeden Tag der Zuwiderhandlung bis zur Erlassung des erstinstanziellen Urteils über die Hauptsache verboten ist, durch Plakate mit der Aufschrift-, -Inventur-Ausverkauf zu Schleuderpreisen» und durch Preisauszeichnungen, aus denen hervorgeht, daß die in den Auslagen vorgezeigten Waren früher teurer verkauft wurden, in dem Laden, Thal 23, einen Inventur-Ausverkauf anzukündigen. Gegen diese einstweilige Verfügung erhob der Beklagte Widerspruch mit der Begründung, daß er um deswillen einen Ausverkauf veranstaltete, weil das von Hamburg, woselbst er früher sein Hauptgeschäft hatte, übernommene Waren lager für Münchener Bedürfnisse nicht geeignet war. Um den Münchener Bedürfnissen Rechnung zu tragen, habe er das alte Warenlager räumen müssen, um gangbare Ware einzukaufen. Die alten Vorräte wollte er bis zur Ankunft der neuen Ware absetzen. Fast das gesamte Warenlager sei dem Inventur-Aus verkauf unterstellt gewesen. Der Kläger behauptete ferner, daß der Beklagte geäußert habe: -Jetzt mache ich einen Winter-Aus verkauf, dann einen Inventur-Ausverkauf, darauf wieder einen Schriftstellervereine trat am 15. Mai 1902 in Berlin in den Räumen des -Berliner Presse-Clubs» zur ordentlichen Haupt versammlung zusammen. Journallisten- und Schriftsteller-Vereine beklagt es tief, daß das vom Bundesrat und Reichstag angenommene Gesetz über den fließenden Geri^tsstand, das ^die Presse unter eine Aeisna^me- und Schriftstellervereins, betreffend Aeußerungen über die Zweck mäßigkeit der Namens-Unterzeichnung bei Artikeln politischen und volkwirtschaftlichen Inhalts, hat kein ausreichendes Ergebnis ge habt. Der Verbandstag beschloß daher, die Angelegenheit dem nächsten Vororte zur Erledigung zu überweisen. Dieselbe Erledigung fand ein Antrag des Schriftstellers Schaumberg - München auf Schaffung eines Normalvertrags zwischen Redakteur und Verleger. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung betraf eine auf Oesterreich beschränkte Angelegenheit. Der Berichterstatter Kastner- München berichtete, daß derObersteGerichtshof inOesterreich in einem Urteil ausgesprochen habe, daß eine Zeitung als solche kein Objekt für eine Ehrenbeleidigungsklage bilden könne. Er führte die Folgen aus und beantragte, der Delegiertentag wolle ^in der Erkenntnis der Schwere dieser Entscheidung den Kollegen in Oesterreich, die in berufener Verteidigung der Ehre der Zeitung laut und offen dagegen Protest erhoben haben, seine Sympathien in diesem Kampfe zum Ausdruck bringen. — Die Versammlung nahm eine dahinzielende Resolution einstimmig an. Als Ort des nächsten Verbandstages wurde München gewählt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Lumit-^uktion I,XVIl von ^mslsrLUutüarät in Lorlin. — Ladinstts au Uorlin. 4". 94 8. 1284^8ro. Nit 35 ^bbiläunASo. ^.ar88lrritt NO0660II, ud^ivot ak Lo§bandIsr Nedbjsölpor Xoronin^on. 40. 68 8. mit IUu8tr. Xoponüa^sn 1902, XorlaZt ak Uo^bandlor Nodbjsölpor Xoroninßon, tr^Irt bo3 8lculptur. III. Xo8tümo. 80. 102 8. 1865 kirn. 80^82 ^l^o^ru^ und .mäo 1 a-tsn Z in 6o8lar a/8. 8". 16 8. 556 8rv. 0 ^ ^67^135^^^^^ ^ ^ 2- 81 0 06- ^ollo!^ ll'ds 8a^uo.^Ixrll Äo2? ^16^8.^^.'^198—433.^ 6onn a/k-ü. 80. 67 8. 2202 8rn. drooüt. XXXV. daürxan^ 1902. 8r. 3 u. 4, Narr—^pril. 8«. 8. 41—84. ' k 8-b 'k X t in Hallo a/8. 8". 20 8. 8r. 2100—2540 nsb8t ^nban^. Unedlen dl^ Ä ^ 24 ^ " 242^ 8rn^ ? d. N. 8paotb in Lorlin 6. 2. 8". 72 8. 2093 8rn. (Lorno.) XV. annoo. 80. 5. (15 Nai 1902.) 8a§63 49 a 60. 1898 st 19 novsmdrs 1896).