Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-03
- Erscheinungsdatum
- 03.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19101203
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191012037
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19101203
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-12
- Tag1910-12-03
- Monat1910-12
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
15028 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 280, 3. Dezember 1910. haben doch diese Herren in den »Bunten Büchern«, von denen mir etwa 30 Hefte vorliegen, überall stehen: »Jede Nummer, durchschnittlich 32 Seiten, kostet 10 «H«, während jedes Groschen heft der »Bunten Bücher tatsächlich nur 16 Seiten stark ist. Das Publikum bekommt also nur die Hälfte dessen, was der Verlag verspricht. Das ist ein so erheblicher Vorteil für Enßlin L Laiblin, daß diese ganz gut dafür wieder einmal den Umfang eines Heftes der »Bunten Jugendbücher« auf 48 Seiten erhöhen können, was sie ja auch nur äußerst selten getan haben. In einem Punkte jedoch haben Enßlin L Laiblin recht: Es ist richtig, daß die »Deutsche Jugendbücherei« subventioniert wird. Ohne die Subvention würden unmöglich Honorare bis zu 5000^ für ein Zehnpfennigheft von 32 Seiten gezahlt werden können. Diese Subvention ermöglicht aber, in der »Deutschen Jugend bücherei« weit mehr und bessere Erzählungen zeitgenössischer Schriftsteller zu bieten, als jede ähnliche Sammlung das kann, die diese Unterstützung nicht genießt. Berlin, 2. Dezember 1910. Hermann Hillger Verlag. Zur Erklärung von 47 Verlegern im Börsenblatt Nr. 228 vom 1. Oktober 1910. (Vgl. Nr. 228, 245, 257, 264, 266, 267, 270, 271, 273, 274, 275, 276, 279 d. Bl.) Die Unterzeichneten Darmstädter Sortimentsbuchhand lungen schließen sich den Protesten gegen die Erklärung der 47 Verleger, wie sie von Hamburg, Danzig, Heidelberg, Karlsruhe, Jena u. a. O. veröffentlicht worden sind, vollinhalt lich an. Wir sind gleichfalls der Ansicht, daß das weitere Anwachsen von Ausnahmepreisen eine schwere Gefahr für die Sortimenter bedeutet. Mit Recht wurde hervorgehoben, daß der Glaube an den festen Ladenpreis im Buchhandel (einen Vorzug, den wir jahrelang vor den meisten Geschäften voraus hatten) — im Publikum immer mehr schwinden würde. Der Sorti menter wäre demnach allein an den Ladenpreis gebunden. Nur durch ein friedliches Zusammenarbeiten von Ver lag und Sortiment können die idealen Aufgaben des Gesamt buchhandels erfüllt werden. Darmstadt, den 29. November 1910. A. Bergsträßer (W. Kleinschmidt). K. Büchner. K. Heß Nachfolger (A. Höser). C. Köhler (F. Heberlein). Müller L Rühle. L. Saeng. H. L. Schlapp. I. Waitz. Zur Verleger-Erklärung vom 1. Oktober 1910. (Vgl. Nrn. wie oben.) Der Unterzeichnete Verein hat gelegentlich einer Versammlung am 20. November in Bodenbach bei Anwesenheit von 16 Mit gliedern den einstimmigen Beschluß gefaßt, sich den Erklärungen der Danziger und Königsberger Kollegen vollinhaltlich anzu- schließen. Verein deutscher Buchhändler Nord- und Nordwestböhmens. Die Zentralbuchhandlung deutscher Rechtsanwälte«. Die Deutsche Rechtsanwalts-Zeitung, herausgegeben von Hans Soldan, Mainz, dem geistigen Urheber der Centralbuch handlung deutscher Rechtsanwälte G. m. b. H., Mainz, kündigt in einer Nummer vom 20. November 1910 als »ihren Weihnachtskatalog« den im Verlage der W. L B. v. Baensch- schen Stiftung in Dresden erschienenen Katalog an. Sie bringt auch wunderbarerweise trotz der Bekanntmachung des Börsenvereins-Vorstandes ein Inserat über »Webers Juristen- Abreißkalender 1911«, zu beziehen durch die Zentralbuch handlung deutscher Rechtsanwälte, G. m. b. H., Mainz. Die Zentralbuchhandlung bietet ferner zu bequemen Teil zahlungen an: das Bürgerliche Gesetzbuch mit Kommentar von Neichsgerichtsräten und bringt so den Namen des Verlegers U. E. Sebald, Nürnberg, in jedes Sortimenters angenehme Er innerung. Interessant dürfte noch sein, daß die Zentralbuchhandlung Deutscher Rechtsanwälte, G. m. b. H., Mainz für Freiligraths sämtliche Werke nur ^ 3.— Gerstäckers Meisterwerke „ 3.— Goethe, Dichtung und Wahrheit statt früher ^ 36 — jetzt nur ^ 6.— Hackländers Meisterwerke nur ^ 3.— Jmmermann, K., Der Oberhof, statt 20.— nur 3.— Kapt. Marryats Werke nur 3.— Fritz Reuters sämtliche Werke nur ^ 3.— Zabel, R., Über das Leben und Treiben der wilden Völker schaften nur ^ 3.— Friedrich der Große in Bild und Wort nur ^ 3.— Napoleon nur 3.— nach dem fast eine Seite einnehmenden Inserat erheblichen Ab satz erhofft. Den Wissenden wird's genügen! Hannover. Oscar Schmor l. Erwiderung. Die »Zentralbuchhandlung Deutscher Rechtsanwälte« bestellte nach Ausweis unserer Bestell-Liste unfern Weihnachtskatalog einige Zeit bevor uns das Rundschreiben des Börsenvereins zuging, das die Firmen enthielt, denen nicht geliefert werden sollte. Diese Bestellung wurde unsererseits postwendend bestätigt. Bei dieser Sachlage durften wir keinen Anstand nehmen, der Be stellung zu entsprechen. — Daß in dem Inserat darauf hingewiesen wird, daß es sich um den Katalog handelt, der in unserem Ver lage erscheint, ist wahrscheinlich Herrn Schmorl nur entgangen. Dresden, den 1. Dezember 1910. ppa. Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha v. Baensch-Stiftung Franz S chuffenhauer, Direktor.- Erwiderung. Im Anschluß an die vorstehende Mitteilung des Herrn Schmorl in Hannover kann ich nur die bestimmte Versicherung abgeben, daß ich mit der obengenannten Firma »Zentralbuchhandlung deutscher Rechtsanwälte« in keinerlei geschäftlichen Beziehung stehe, im Gegenteil, ich habe mich den Maßnahmen des Börsen- Vereins und des Deutschen Verlegervereins, deren Mitglied ich bin, durch Unterschrift voll und ganz angeschlossen. Es ist mir unerklärlich, wie die Firma zu einem Inserat auf Webers Juristen kalender für 1911 kommt und woher sie die Exemplare bezogen hat, bzw. beziehen will. Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt und werde versuchen, zu erfahren, von welcher Seite ihr die Exem plare angeboten sind. Berlin, 30. November 1910. Erich Weber, Verlag. Erwiderung. Der mir von der Redaktion des »Börsenblatts für den Deutschen Buchhandel« mit Schreiben vom 29. November zur Kenntnis gebrachten Auslassung des Herrn Oskar Schmorl in Hannover für den Sprechsaal beehre ich mich, soweit sie meine Firma erwähnt, folgendes anzuschließen: Daß das BGB., Kommentar von Reichsgerichtsräten, vielleicht das glänzendste Werk der jüngeren deutschen juridischen Literatur, in meinem Verlag erschienen ist, hat der größere und gewiß nicht der schlechteste Teil der Herren Kollegen ohnehin in angenehmer Erinnerung wegen der enormen Nachfrage nach dem Buche und wegen des mit dem Werke erzielten Umsatzes. Es wird also nur noch der kleinere Teil der Herren Kollegen des freundlichen Hinweises des Herrn Einsenders bedürfen. Soweit sich die vorstehende Notiz des Herrn Schmorl gegen mich richten soll, halte ich mich für berechtigt, deren Bedeutung nach dem Umfang des von Herrn Schmorl mit dem Monumental werk erzielten Umsatzes zu bemessen. Hochachtungsvoll Nürnberg, 30. November 1910. U. E. Sebald.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder