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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.11.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-11-26
- Erscheinungsdatum
- 26.11.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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274. 26. November 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Vuchbandel. 14639 3.3« nachmittags aus Hannover nach Vlissingen und 6.r» nachmittags aus Cöln nach Verviers abgehen. Zur Vermeidung von Anschluß verfehlungen an den Dampfer ab Vancouver empfiehlt es sich indessen, die Briefsendungen für Samoa möglichst so zeitig auf zuliefern, daß ihr Abgang aus Deutschland bereits an dem dem obenbezeichneten Schlußtage vorangehenden Dienstag statt finden kann. * Poststempel. — Der »Vossischen Zeitung« wird mit miß fälliger Beurteilung der Ablehnung einer Wiedereinführung des Post.Ankunftstempels geschrieben: Es ist bezeichnend, daß die Forderung weitester Interessenten kreise zurzeit nicht durchgesetzt werden kann. Kein Zweifel— über kurz oder lang wird sie durchgesetzt werden, denn sie wird zu geeig neter Zeit wiederkehren, und die maßgebenden Kreise werden sich der Einsicht in die Berechtigung dieser Forderung nicht auf die Dauer verschließen können. Den Hinweis auf die Beschleunigung der Bestellung als Grund der Ablehnung wird man im Publikum nicht verstehen; denn ganz allgemein wird Klage darüber ge führt, daß die Beförderung — hier in Berlin, besonders der Orts briefe — langsamer ist als je. Einstweilen hat man sich not gedrungen mit dem jetzigen Zustand abzufinden; aber dieser brauchte noch nicht erheblich verschlechtert zu werden dadurch, daß der Aufgabestempel in den meisten Fällen unleserlich ist. Die Rücksicht, daß postamtlich nun wenigstens auf deutlichen Auf druck des Aufgabestempels gehalten wird, sollte doch wohl das Publikum verlangen können. Ist diese Deutlichkeit eigentlich an sich schon selbstverständlich, so ist sie nach Wegfall des Ankunft stempels doppelt erforderlich. * Post nach Ostasien. — Der Reichspostdampfer »Bülow« des Norddeutschen Lloyd wird auf Ausreise 464 nach Ostasien Neapel am 2. Dezember nicht anlaufen, weil in Port Said wegen Choleragefahr die Quarantaine gegen Neapel fortbesteht. Die Post wird in Genua zugeführt werden, von wo der Dampfer am 1. Dezember 12 Uhr mittags abfäbrt. Abgang der letzten dem Dampfer »Bülow« zuzuführenden Post für Asien aus Berlin 30. November 8 Uhr, vormittags. * Briefmarkenheftchen. — Die neuen Briefmarkenheftchen der Deutschen Reichspost finden nach der »Neuen politischen Correspondenz« sehr flotten Absatz. Uber 94 000 Stück wurden in der ersten Novemberwoche verkauft. Auch die Briefträger nehmen übrigens Bestellungen auf solche Heftchen entgegen, so daß man sich deshalb den Weg zum Postamt sparen kann. * Briefsendungen nach Neuseeland. — Die Briefsendungen aus Deutschland nach Neuseeland werden künftig außer über Suez auch auf dem Wege über New Aork—San Francisco abge sandt werden, und zwar alle vier Wochen mit den Donners tags (erstmalig am 1. Dezember) von Queenstown nach New Aork abgehenden Dampfern der ^Vbito Ltar Inno oder der ^.wsriean lüne. Die Schlußversande zu dieser Be förderungsgelegenheit werden von der Bahnpost 15 Hannover- Boxtel, 336 nachmittags aus Hannover, am Dienstag (erstmalig am 29. November) und von der Bahnpost Cöln-Verviers, 43« früh aus Cöln, am Mittwoch (erstmalig am 30. November) vor der Abfahrt des Dampfers von Queenstown gefertigt. Die Weiter beförderung der Briefsendungen von San Francisco erfolgt durch Dampfer der Union 8t63.rn8bip Oornprrn^ ok Aealanck. *Poft. Nachnahmebriefe nach der Türkei. — Im Ver kehr mit den türkischen Postanstalten, mit denen Post anweisungen ausgetauscht werden können, sind von jetzt ab auch Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefsendungen bis zum Höchst- betrage von 21 Pfund 95 Piaster Türk, für die einzelne Sen- düng unter den für den Vereinsverkehr geltenden Bestimmungen und Gebührensätzen zugelassen. Vom finnischen Berlegerverein. — In der außerordent- lichen S tzung der »k'iuska k'örla.Askörenin^ell« am 31. Oktober wurde die Frage der Abschaffung der Kautionen endgültig entschieden und die durch den neuen Vorschlag des Ausschusses hierzu (über den früheren vgl. Börsenblatt 1909, Nr. 282) ver ursachte Änderung von § 3 der Verkehrsregeln (vom Sortimenter- verein bereits gutgeheißen) auch vom Verlegerverein ange nommen. Die Sortimenter, die der Verlegerverein anerkennt, werden hiernach in zwei Gruppen eingeteilt: kautionspflichtige und kautionsfreie. Sie haben jetzt sich umgehend zu erklären, welcher Gruppe sie angehören wollen; der Vorstand des Verlegervereins entscheidet über ihr Ansuchen und dieses tritt am 1. Januar 1911 in Kraft. I. Kautionspflichtige haben Sicherheit zu leisten und jedes Jahr vor Ende März an jeden Verleger, von dem sie Artikel in Kommission oder fest erhielten, Abrechnung nebst Dis- ponendenliste und Zahlung einzusenden. Das Verlegervereins mitglied ist jedoch berechtigt, im Laufe des Jahres gegen Zinsen- Vergütung s. conto-Zahlungen zu verlangen. II. An kautionsfreie Sortimenter wird in der Hauptsache fest ausgeliefert, aber nur in Quartal srechnung, gegen 4A Skonto auf die Endsumme derselben. Falls Zahlung nicht bis zum 10. des ersten Monats des neuen Quartals geleistet ist, hat der Ver leger das Recht, sofort Akzept, zahlbar am letzten desselben Monats, mit Aufschlag von Diskontozinsen für diesen, zu fordern. In Kommission werden an diese Art Sortimenter Neuigkeiten und auf Bestellung Lagerergänzungen versandt; hierfür darf der Verleger im Laufe des Jahres L conto-Zahlungen einfordern, jedoch höchstens bis zu */, ihrer Gesamtsumme, und der Sor timenter ist berechtigt, in seiner Jahresabrechnung hierüber Zinsenvergütung zu berechnen (wie unter I genannt). Beide Gruppen von Sortimentern können auch Bar bestellungen machen, wobei die Rabattsatze nach Sonderabkommen berechnet werden. Als neuer Paragraph der »Verkehrsregeln« wurde an genommen: »Werden Realisationen (Ausverkäufe) irgendwelcher Art veranstaltet, so soll dem Sortimenter Gelegenheit gegeben werden, solche gegen eine Provision von mindestens 10 Prozent des Nettobetrags der Partie zu vermitteln«. Ein im Anschluß hieran von Herrn O. Hjorth (in Fa. Lätunsks. Uokbauäsln) gemäß dem Beschluß der letzten Sortimenterversammlung gemachter Vorschlag: »Wenn Verleger dem Publikum Schriften mit Partie rabatt anbieten, soll der Buchhandel in allen Fällen einen Mindest rabatt von 20 Prozent genießen«, fand keine Unterstützung. Über Filialen wurde folgender Zusatz zu § 4 der Verkehrs regeln beschlossen: »Wünscht eine Zweigbuchhandlung an einem Ort, wo ein selbständiger, vom Verein anerkannter Sortimenter nicht vor handen ist, in den Genuß aller einem solchen zukommenden Rechte zu kommen, so muß der Vorsteher der Filiale vom Verein gutgeheißen sein und der Inhaber sich verpflichten, jähr lich zur Abrechnungszeit, falls ein Vereinsmitglied es,wünscht, diesem über den Verkauf in der betreffenden Filiale während des Vorjahres Aufschlüsse zu geben.« Der Antrag der neuen Eisenbahnbuchhandlung A.-G- der Verleger, Rautatiekirjakauppa O.-N. (vgl. Börsenblatt Nr. 163 v. 18. Juli 1910) auf Rabatteinräumung für Verkauf von Literatur an den Eisenbahnstationen, jedoch nicht für Schul- und Kursus literatur, und in der Hauptsache, insbesondere in den Städten, ausschließlich für das reisende Publikum, wurde bewilligt und die Kaution der Firma auf 10 000 k. mir. festgesetzt, sofern sie nicht Kautionsfreiheit gegen Vierteljahrsabrechnung vorzieht. — (Der Inhaber des bisher in Finland betriebenen Eisenbahnbuch handels, unter der Firma »Jakeluliike«, Herr V. Tukiainen, wurde wegen Wechselfälschungen verhaftet und das Recht zum Bücher und Zeitungsverkauf an den Bahnstationen-von Finnland, mit Ausnahme von Helsingfors, geht ab Neujahr 1911 an obige neue A.-G. über.) (Nach »Uolrbanckglst-ickniu^ kör k'iolii.nck«.) Sachverstiindigen-Kollegiurn für Urheberrecht in Wien. — Der Unterrichtsminister hat das Mitglied des Sachverständigen- Kollegiums in Sachen des Urheberrechtes für den Bereich der Literatur in Wien, Kommerzialrat und Hofbuchhändler Alfred Ritter von Hölder, zum Stellvertreter im Vorsitze dieses Kol legiums und den Direktor des Hofburgtheaters vr. Alfred Frei herrn von Berger zum Mitgliede dieses Kollegiums auf die Dauer der gegenwärtigen Funktionsperiode desselben ernannt. (Neue Freie Presse.) 1897*
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