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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-10-25
- Erscheinungsdatum
- 25.10.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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12650 Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. -iL 248, 25, Oktober 1910. Nichtamtlicher Teil. 8oIäsn snle porlsg! Ein Weckruf in letzter Stunde von R. L, Prager. (Vgl. Nr. It9 d. Bl.> Herr Soldan geht unentwegt vor; und was tut der Buchhandel dagegen? Er wartet ruhig, bis es vielleicht zu spät ist. In der Nummer 11 des 7. Jahrganges der Deutschen Rechtsanwalts-Zeitung vom 20. Oktober 1910 kündigt Herr Soldan aus Seite 125 an: Berlin. Der Wirtschaftliche Verband deutscher Rechtsanwälte und die Zentralbuchhandlung deutscher Rechtsanwälte G. m. b H werden Ende dieses Jahres in Berlin eine Filiale errichten. Er fügt hinzu, daß der Ortsverband Berlin bereits die nötigen Vorarbeiten zur Eröffnung der Filiale abgeschlossen habe, daß nunmehr ein größeres Lager für die Berliner Filiale zusammengestellt werde, um aufs rascheste liefern und Umtauschen zu können. »Um sie in der richtigen Weise durchführen zu können, müssen wir unbedingt schon jetzt die Hauptbedürfnisse der Berliner Kollegen kennen und mit den sertig angelegten (Geschäfts-) Büchern nach Berlin kommen.« Diese Berliner Filiale soll dann nach weiteren 2—3 Monaten die Zentrale für den Osten von Deutschland werden. Der Aufsatz schließt mit den Worten: »Also, geehrte Herren Kollegen von Großberlin, helfen Sie uns persönlich durch Ausgabe Ihrer sämtlichen Bureaubedüisnisse und Bücherwünsche für die nächsten Monate und regen Sie jeden säumigen Kollegen zur Erfüllung unserer Bitte an». In derselben Nummer, und zwar im Leitartikel, wendet sich Herr Soldan auch an die Frauen der deutschen Rechts anwälte. Er macht ihnen in herzbeweglichen Worten klar, wieviel Not unter den Standesgeuossen herrscht, von denen viele nicht einmal in der Lage sind, sich einen Sommer- aufenthalt, wenigstens mit Familie, gestalten zu können. Herr Soldan weist deshalb den Kolleacnsrauen große Aus gaben zu, »die ganzer Männer bedürfen, die aber auch die Frauen in den Kampf rufen«. »Und es ist so vielversprechend, was wir vorschlagen. Es sollen Erholungsstätten im Wald, an der See und im Gebirge für deutlche Rechtsanwälte und ihre Familien errichtet werden. Wir müssen klein ansangen und vorsichtig zu Werke gehen. Aber um den rechten Weg zu finden, müssen wir weitere Ziele, spätere Unternehmungen schon jetzt ins Auge fassen.« Diese Unternehmungen sollen sich in Häusern mit Gärten und Parks, an der See, in den deutschen Mittel gebirgen und im Hochgebirge verwirklichen, wo den Mit gliedern gegen eine Tagesvergütung von 3—, 3.50, 4.—, 4.50 für die Person große, gesunde Schlafzimmer und schöne gemeinsame Lese- und Unterhaltungszimmer und eine gute Kost in Aussicht gestellt werden, während sür die Kinder Lehrerinnen oder Kindergärtnerinnen, die den Eltern die Aufsicht abnehmen, vorhanden sein sollen. Und alle diese Riemen sollen aus der Haut der Buch händler geschnitten werden! Wie lange wird der Buchhandel noch mit ansehen, daß ihm das Feld von Außenstehenden abgegraben wird? Wenn eine Sache so, wie diese, den ge samten Buchhandel, Sortiment, Verlag und Kom missionsbuchhandel, augeht, sollten doch gemeinsame Schritte der Vertretungen des gesamten Buchhandels nicht auf sich warten lassen! Aber es ist die höchste Zeit: Die Bedeutung der Bestrebungen des Herrn Soldan geht weit über den Einzelfall hinaus. Diese Be strebungen werden, wenn sie gelingen, typisch sein, und auch andere Berufsklassen werden dem gegebenen Beispiele folgen. 8 3 Absatz 3 der Verkaufsordnung in Verbindung mit Z 8 Absatz 2 geben dem Börsenverein die Handhabe, gegen Vereinigungen dieser Art vorzugehen, und der in der Haupt versammlung des Börsenvereins vom 24. Apiil 1910 neu beschlossene Z 3 Ziffer 3—4 der Satzungen ermöglicht ihm, diesen Bestimmungen volle Geltung zu verschaffen. Ich rufe den Vorständen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, des Deutschen Verleger vereins, der Vereinigung rechts- und staatswissen schaftlicher Verleger ein »Viäennt cousulss« zu, che es zu spät ist. Mögen sie gemeinsam die Schritte beraten, die zu tun sind, um den Buchhandel den Buchhändlern zu erhalten, einem Stande, in dem zahlreichere Existenzen, als unter den Rechtsanwälten, nicht imstande sind, sich eine sommerliche Erholungsreise zu gestatten! Aber auch hier gilt das Wort: »bis äat, qui cito äat» — jeder Augenblick des Zögerns vermehrt die Gefahr, der be gegnet werden soll. Prüfungsausschüsse und Buchhandel.") Zu dieser Frage, die mich als als Verleger und Sorti menter nach zwei Seiten hin berührt, möchte ich mit einigen Worten Stellung nehmen und es versuchen, Klärung in sie zu bringen. Die Prüfungsausschüsse der Lehrerschaft entstanden als Reaktion gegen die Jugendschiifienfabrikation unter der Devise, daß für Jugend und Volk nur das Beste gut genug sei. In seinem 1896 in 1. Auflage erschienenen Buche »Das Elend unserer Jugendliteratur« (B. G. Teubner) gab dann Heinr. Wolgast der jungentstandenen Bewegung ein streng formuliertes Ziel, und seither hat die Hamburger Lehrer schaft als die an der äußersten Linken marschierende Gruppe nicht in negativer Kritik allein ihre führende Stellung behauptet, sondern auch befruchtend in ihrem Sinne auf die Produktion eingewirkt Als oberster Grundsatz wurde hier verfochten, »daß die spezifische Jugendschrist, soweit sie als Dichtwerk auftritt, keine Berechtigung habe und daß allein der echte Dichter der berufene Jugendschriftsteller sei«. Kein ruhig und objektiv Denkender wird verkennen, daß hier aus der Kunstbewegung jener Jahre heraus eine geistige Strömung erwuchs, die unserem deutschen Volke wahrlich nicht zur Unzierde gereicht. Unter diesem Einfluß vollzog sich allmählich in der Beurteilung der »Jugendschrist« ein völliger Umschwung, der sowohl dem Sortimenter wie dem Verleger recht oft unbequem ist, mit dem wir uns aber alle abfinden müssen. Man gebe sich im Buchhandel keiner Täuschung hin; wir stehen hier keiner »Mache-, sondern einer geistigen Bewegung gegenüber, die sich durchzusetzen nur erst be gonnen hat. Man beachte doch das Urteil eines modernen *) Dieser Artikel ist uns in zum Teil anderer Fassung schon im August d. I. zugegangen. Sein Abdruck konnte damals nicht ersolgen, da einige Änderungen erwünscht erschienen. Red.
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