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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-10-20
- Erscheinungsdatum
- 20.10.1910
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- Deutsch
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1Lg 8 k 7>örI-nil»U f. d. Dpchn. Buch«»ndkl. Nichtamtlicher Teil. 244, 20, Oktober 1910, dir von dem Recht mehr als einen kleinen Teil zu ver bürgen« ist unseres Landes, das in der internationalen Rechtsentwickelung gern an der Spitze stehen möchte, un würdig,« (Nach: Deutsche Wochenzeitung für die Niederlande und Belgien,) Kleine Mitteilungen. TaL deutsche Unterrichtswesen aus der Weltausstellung in Brüssel. — Die deutsche Unterrichtsausstellung in Brüssel bildete den Gegenstand eines Vortrages, den der Direktor der 14. Realschule in Berlin Professor vr. Johannesson vor einiger Zeit in der Berliner Gymnasiallehrer-Gesellschaft gehalten hat. Die Vossische Zeitung berichtet ausführlich über den Inhalt des Vor trags. Den Buchhändler dürfte daraus insbesondere die Be urteilung der ausgestellten Büchereien interessieren. Der Vor tragende sprach sich wie folgt darüber aus: Es sind vor allem zwei Büchereien, die in dem Eingangs raum zu besonders reizvoller Aufstellung gekommen sind: eine nach Wissenschaften geordnete reichhaltige Lehrerbibliothek (zu sammengestellt von Direktor Stöwer von der Comeniusschule in Schöneberg) und — ein erfreuliches Zeichen für das wirksame Interesse, das unsere Unterrichtsverwaltung der bedeutsamen Frage der Jugendlektüre entgegenbringt — eine vollständige, nach Altersstufen gegliederte Schülerbibliothek (zusammengestellt vom Vortragenden). Es ist ferner eine von Professor Ficker vom hygienischen Institut der Universität Berlin vorbereitete, höchst lehrreiche Ausstellung, die im Rahmen eines Schularzt zimmers ein Bild von dem derzeitigen Stand der Schulhygiene in Deutschland gibt, sowie ein vollständig eingerichtetes Klassen zimmer, das unter der künstlerischen Leitung von Bruno Paul von den Werkstätten für Schuleinrichtungen von Johannes Müller in Charlottenburg in vorbildlicher Weise hergestellt worden ist. Nicht minder interessant sind die anderen Abteilungen der Aus stellung. Sie zeigen, welche Fortschritte auf dem Gebiete des höheren Mädchenschulwesens, des Volksschulwesens und besonders auch des sozialpolitisch so wichtigen Blinden-, Taubstummen-, Hilfs- und Fortbildungsschulwesens gemacht worden sind. Beträchtlich erhöht wird der Wert der Ausstellung durch einen vorzüglich gearbeiteten, einfach und vornehm aus gestatteten Katalog, der von Professor Heubaum redigiert und von Professor Rudolf Lehmann (von der Akademie in Posen) mit einer lichtvollen Einleitung versehen ist. Er enthält nicht nur ein Verzeichnis der ausgestellten Gegenstände, sondern auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der einzelnen Abteilungen. Durch diese Beschreibungen ükd Erläute rungen, die zum Teil hervorragende Spezialisten zu Verfassern haben, gewinnt das Werk selbst für denjenigen Wert, der die Ausstellung gar nicht besucht. In dem Katalog findet der Leser auch die Entstehungsgeschichte der Ausstellung. Das preußische Kultusministerium hat ihre Veranstaltung auf Wunsch der Reichsverwaltung übernommen. Außer Preußen sind das Königreich Sachsen und der Hamburgische Staat daran beteiligt. Mit den Vorarbeiten war eine innerhalb des Ministeriums ge bildete Kommission betraut, der die Geheimräte Schmidt, Matthias und Schöppa, sowie Professor Krüß angehören. Die Arbeiten wurden so emsig gefördert, daß die Ausstellung am Eröffnungs tage vollkommen fertig war. (Nach: »Vossische Zeitung.«) * Untirchliche russische Schriftsteller. — Aus St. Peters- bürg wird gemeldet: Der Bischof von Saratow, Hermogen, hat beim Synod die Exkommunikation einer Anzahl bekannter russischer Schriftsteller beantragt, die seiner Ansicht nach der heid nischen Richtung huldigen. In seinem Verzeichnis findet man die Namen von Mereschkowski, Leonid Andrejew Arzybaschew, Gorki, Balmont. * Deutsche Graphische Ausstellung im Deutschen Buch gewerbehause in Leipzig. — Die Eröffnung der Graphischen Ausstellung im Deutschen Buchgewerbehause in Leipzig ist jetzt aus den 26. Oktober festgesetzt. Die Zahl der eingegangenen Ar beiten war weit größer, als die zur Verfügung stehenden Räume zu fassen vermögen. Konkurs Keller L Reiner in Berlin. — Im Konkurs Keller <L Reiner (alleiniger Inhaber Martin Keller) in Berlin, Potsdamerstraße 118 b, ist nach dem Bericht des Ver walters Zuther im Prüfungstermin die Sachlage zurzeit noch nicht genügend geklärt, um positive Zahlen festzustellen. Bis jetzt sind 1 953 883 Forderungen angemeldet, von welcher Summe noch ein beträchtlicher Teil bestritten werden dürste. Den Gläubigern steht zurzeit eine Dividende von etwa 5,947 Prozent in Aussicht. Eine nicht unwesentliche Erhöhung der Forde rungen ist als ziemlich sicher anzunehmen und ein gänzliches Ausfallen der Dividende nicht unmöglich. (Berliner Tgbl.) Benutzung der fünfzigjährigen französischen Urheber rechts-Schutzfrist durch einen deutschen Musikverlag. — Die »B. Z. am Mittag« teilt folgendes mit: Der Musikverlag Adolph Fürstner in Berlin hat soeben ein eigenes Nerlagshaus in Paris eröffnet und wird dort als erste größere Veröffentlichung den Klavierauszug, die Partitur und das übrige Material zum »Rosenkavalier«, dem neuen Bühnenwerk von Richard Strauß, herausbringen. Diese in Paris bewerkstelligte erste Veröffentlichung eines deutschen Werkes hat sowohl für den Verleger wie für den Autor den großen Vorzug, daß das Werk hierdurch den auf dem internationalen Markt den Werken französischen Ursprungs gesicherten umfangreicheren Urheberrechtsschutz genießt; insbesondere kommt dem Werke in allen Vertragsländern der Berner Literar - Union die längere (fünfzigjährige) französische Schutzfrist zugute. Das älteste Bibelmanuskript. — Von einer außerordentlich interessanten Entdeckung, die dem Abbs Eugene Tisserand gelungen ist, machte in der Pariser Akademie der Inschriften R. P. Scheck nähere Mitteilungen. Tisserand hat im Britischen Museum ein altes Manuskript entdeckt, das syrischer Herkunft ist und sich bei näherer Untersuchung als ein Palimpsest des Jesaias erwies. Der Fund bedeutet für die Wissenschaft den Besitz des ältesten Bibel manuskripts, das bisher ans Licht gekommen ist, denn die Hand schrift stammt aus den Jahren 458 bis 459 unserer Zeitrechnung. — Der Pentateuch, der sich ebenfalls im Britischen Museum befindet, stammt aus dem Jahre 464. (Leipziger Tagebl.) * Reichsgericht. Verwendung eines fremden Waren zeichens in Preislisten. (Nachdruck verboten.) — Eine die Handelswelt allgemein interessierende Frage des Warenzeichen rechts wurde kürzlich vom II. Zivilsenat des Reichsgerichts ent schieden. Die »Deutsche Vacuum Oil Co.« in Hamburg hat sich für das von ihr hergestellte Automobilöl verschiedene Warenzeichen eintragen lassen. Darunter auch am 13. Oktober 1907 das Zeichen »Vacuum XXXX Nobil«. Die beklagte »La^Is Oil 6o. ok Xow Xorlr«, die in Hamburg eine Filiale unterhält, liefert eben falls Automobilöle und hat in ihren Preislisten die Bezeichnung »Vacuum XXXX Oil« ausgenommen. Daraufhin erhob die »Deutsche Vacuum Oil Co.« Unterlassungsklage gegen die »La§Ic Oil 6o. ok Xsw-Vork« wegen Verletzung ihres Warenzeichens. Die Beklagte erklärte, sie habe die Bezeichnung »Vacuum XXXX« zur Benennung ihres Fabrikats gebraucht, nicht aber auf Preis listen angebracht, wie es der § 12 des Warenzeichengesetzes ver biete. Der genannte Paragraph verschafft bekanntlich dem In haber eines Warenzeichens die alleinige Berechtigung, die Waren der angemeldeten Art damit zu versehen und es auf Ankündi gungen, Preislisten, Geschäftsbriefen und dergleichen »anzu bringen«. Das Landgericht Hamburg erkannte nach dem Klage anträge, indem es auf frühere Entscheidungen Bezug nimmt, die die in auffälliger Art mit Fettdruck erfolgte Anbringung eines fremden Warenzeichens im Text der Preislisten verbieten. Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Hamburg das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Klägerin abgewiesen. Das Oberlandesgericht erklärt in seiner Urteilsbegründung, es liege keine Verletzung des Warenzeichen gesetzes vor, wenn das Wort Vacuum XXXX unauffällig im Text der Preislisten gebraucht werde. Für das Warenzeichen recht sei es von Bedeutung, ob der äußere Zusammenhang ergibt, daß das Wort als Warenzeichen angebracht worden ist, oder ob es sich nur um die Benennung einer bestimmten Warenart
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