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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1910
- Strukturtyp
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- 1910-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1910
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Nichtamtlicher Teil. — Sprechfaul. -.4k 239. 14. Oktober 1910. friedhofe in Leipzig zeigte, wie hoch geschätzt der Verstorbene in i den verschiedenen Kreisen seiner Tätigkeit gewesen ist. Der! Katafalk, auf dem der Sarg mit der sterblichen Hülle des Bern ewigten in der Kapelle des Johannissriedhofes ruhte, verschwand spenden. Eine zahlreiche hochansehnliche Trauerversammlung hatte sich eingefunden, namentlich viele Vertreter der Lehrerschaft. Die Gedächtnisrede hielt wieder Herr Pastor Mühlhausen auf Grund des Schriftwortes Joh. 9, 4: »Ich muß wirken die Werke dessen der mich gesandt hat, solange es Tag ist; es kommt die Nacht, da niemand wirken kann.« In den drei Worten »Ich muß wirken« erblickte der Geistliche den Grundzug von Dürrs Leben und das Geheimnis seines Erfolges. Er nannte ihn den Schöpfer einer neuen Ara, neuen Glanzes und neuen Ruhmes der altangesehenen Verlagsbuchhandlung Immer habe der Verstorbene der Devise »Vorwärts und aufwärts!« gehuldigt im rechten Verständnis des Pulsschlags des moderuen Lebens, namentlich auf pädagogischem Gebiete, in der Kinderstube und im Lehrerberufe. Er sei der erste gewesen, der im gegenwärtigen Kampfe um die Volksschule die Lehrerschaft vertreten habe. Neben der Pädagogik habe er aber der Philosophie sein Verständnis und seine Tatkraft gewidmet. Seine politische Tätigkeit müsse eben falls hoch anerkannt und dankbar gewürdigt werden; denn in der gegenwärtigen Zeit der politischen und nationalen Hilflosig keit sei es jedermanns Pflicht, sich politisch zu betätigen. Auch ein treuer Freund und Helfer der Bedrückten und Bedrängten sei der Heimgegangene gewesen. Leider habe er der Aufgaben zu viele auf sich genommen und am Übereifer, am Übermaß der Ziele sei seine menschliche Kraft gescheitert und zerschellt. Mit Trostesworten für die Hinterbliebenen und Gebet schloß der Geistliche. — Hierauf widmete Herr Landtagsabge ordneter Nitzsche- Leutzsch dem Heimgegangenen Kollegen im Namen des Präsidenten und der Mitglieder der Zweiten Ständekammer einen ehrenvollen Nachruf und bezeichnete ihn als ein leuchtendes Vorbild treuer Pflichterfüllung. Dann folgten Vertreter der Deutschen Turner schaft, einiger Militärvereine, des Sächsischen und des Leipziger Lehrervereins, die die Verdienste des Verstorbenen um die Lehrerschaft würdigten. Die Lehrerschaft habe an ihm ihren wärmsten Freund und erfolgreichsten Förderer verloren. Im Namen des 23. Landtagswahlkreises, den der Verstorbene vertreten hat, und des Verbandes der nationalgesinnten Vereine des 12. und 13. Reichstagswahlkreises (Leipzig-Stadt und -Land) legte Herr Realschuldirektor Studienrat Professor Ad. von Brause mit Dankesworten einen Kranz nieder. Mit dem Gesang der Motette »Harre meine Seele« fand die Trauerfeier ihr Ende, und der Verstorbene wurde hierauf im Erbbegräbnis der Dürrschen Familie zur letzten Ruhestatt gebettet. Gestorben: am 10. Oktober in Berlin Herr Verlagsbuchhändler Felix Bagel. Er war als zweiter Sohn des 1881 in Düsseldorf ver- storbenen bekannten Verlagsbuchhändlers und Kommerzien rats August Bagel (Vater) am 7. November 1854 geboren. Mit einem Teil des väterlichen Verlags gründete er 1882 in Düsseldorf eine Verlagshandlung, die er mit einem Sortiment verband. Dieses letztere verkaufte er 1891 an Adolf Schneider. Am 1. Juli 1903 trat er als Teilhaber in die Verlagsbuchhandlung Eduard Trewendt ein, die zu gleicher Zeit von Breslau nach Berlin übersiedelte. Allein inhaber dieser Firma war er vom 1. April 1908 bis 15. März 1909, zu welcher Zeit sie nach Düsseldorf verlegt wurde und in den Besitz seines Bruders überging. Ein in Berufskreisen sehr beliebter und geachteter Verlags buchhändler ist mit Herrn Felix Bagel dahingeschieden. wo rr,i « Zur Lieferungspflicht des Verlegers. <Vgl. Nr. 218, 221, 223, 22S, 231 u. 233 d. Bl.» Herr Fr. Brüning in Danzig hat insoweit recht: von einer GesLlligleit wollen wir Verleger nicht groß reden, wenn wir aus offene Rechnung bei uns haben, sobald wir — und das ist der springende Punkt! — erwarten dürfen, daß sie die Barfakturen über solche Sendungen nachher auch ohne weiteres einlösen. Aus der Verweigerung direkter Lieferung ein Zuchtmittel im Sinne des Axel Junckerschen Verlages zu machen, will daher auch mir nicht gefallen. Jedoch, mit Forderungen wie der, es sei eine selbstverständliche Pflicht des Verlegers, mit der Post Verlangtes, wofür der Be- man uns vom Leibe! Denn wie: sollen auch notorisch faule Zahler das Recht, das aus dieser Verlegerpflicht entspringt, für sich in Anspruch nehmen dürfen? Sind doch gerade sie es oft genug, die uns Verleger mit den namentlich in Notfällen ach so beliebten dringlichen Zusätzen, wie »eilt sehr!«, »muß bis zum xten hier sein« usf., zu Postsendungen zu — verleiten suchen! Wenn also der Brauch, mit der Post Bestelltes über Leipzig zu senden, »ausgemerzt« werden, diese »geschäftliche Handhabung unbedingt vollständig aus dem buchhändlerischen Verkehr ver schwinden muß«, so müssen zuerst die Gründe wegfallen, die auch einsichtige Verleger immer wieder zur Anwendung des bekämpften Verfahrens zwingen. Gießen, am 4. Oktober 1910. W. Zander. Der Abdruck dieser Einsendung hat sich infolge eines mehr fachen Schriftwechsels zwischen dem Herrn Einsender und der Redaktion leider bis heute verzögert. Red. Die Sprechsaalnotizen der Herren Otto Mark und Justus Pape in Nr. 233 des Börsenblattes haben meiner Ansicht nach den Nagel auf den Kopf getroffen. Es wäre tatsächlich wünschens wert, wenn die Redaktion des Börsenblattes Warnungen be treffend faule Zahler veröffentlichen würde. Die Fälle, in denen das Vertrauen der Verleger und Anti- quare arg mißbraucht wird, mehren sich in letzter Zeit in er schreckender Weise Eine Warnung vor einer Firma in Ellwangen, die mir seit Jahr und Tag für eine direkte Sendung 70 >k schuldet und die auf mehrfache schriftliche Mahnungen nicht ein mal eine Antwort gibt, wurde mir seinerzeit, als ich sie im Sprechsaal mitteilen wollte, von der Redaktion zurückgewiesen, und seither habe ich den Versuch aufgegeben, die Kollegen vor solchen Firmen im Börsenblatt zu warnen. Wäre aber eine Ver öffentlichung dieser faulen Kunden möglich, würde so mancher Kollege vor Schaden bewahrt werden. In letzter Zeit habe ich mich dadurch vor Schaden geschützt, daß ich direkte Sendungen nur gegen vorherige Einsendung des Betrages ausführe, und daß dabei sicher auch vertrauenswürdige Besteller leiden, ist nicht zu vermeiden. Vielleicht findet sich eine Zentralstelle, die gegen einen fixen jährlichen Betrag diese faulen Zahler in einer schwarzen Liste den Kollegen mitteilen würde, da es nicht möglich ist, solche Warnungen in unserem Organ zu veröffentlichen. Wien, 9. Oktober 1910. I. Eisenstein, in Firma I. Eisenstein L Co. Bemerkung der Redaktion: Mitteilungen über nicht ein- treibbare Forderungen sind in den meisten Fällen als öffent liche Mahnungen aufzufassen. § 15 der »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« schreibt unter Nr. 5 aus nahe liegenden Gründen vor, »daß von der Aufnahme auszuschließen sind : (5.) Mahnungen mit namentlicher oder kenntlicher Bezeichnung des Gemahnten«. Die Veröffentlichung von »schwarzen Listen«, das heißt Listen böswilliger oder unverantwortlich saumseliger Schuldner, kann nicht in einem dem Buchhandel allgemein zugänglichen Blatt geschehen, denn das würde die Redaktion in unzählige Prozesse verwickeln. Die Veröffentlichung solcher schwarzen Listen ist nur innerhalb einer fest umschlossenen Vereinigung möglich, wenn streng darauf geachtet wird, daß sie nur an die Mitglieder dieser Vereint- gung abgegeben werden. Und dabei ist noch die größte Vorsicht geboten. Sehr häufig schon erfolgten Verurteilungen wegen ver suchter Nötigung, wenn nur die Aufnahme in die »schwarze Liste« bei Mahnungen angedroht wurde.
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