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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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239, 14. Oktober 1910. Nichtamtlicher Teil. VörjendlLU s. d. Dtlchn. iöuchhandet. 12037 Gönn' dir die verdiente Ruh', Leg dir einen Schlafrock zu Aus der »Goldnen Hundertzehn«. Dort zum Ausverkäufe steh'n: Daß solche der reinen Reklame gewidmete Gedichte Urheberrechtsschutz genießen müssen, ist nicht zu bezweifeln. Nur sei — Ebner äußert sich hierüber nicht — erwähnt, daß die Gedichte der goldenen Hundertzehn in ihrer früheren Fassung unter den tz 3 des neuen Reichsgesetzes über den un lauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 fallen würden, dem nach heute überhaupt unzulässig wären. Denn sie endeten früher stets mit täuschenden Angaben über die Menge der vorhandenen Vorräte u. dergl. Als ein Beweis für die Reichhaltigkeit der gebotenen Erläuterungen sei weiter darauf hingewiesen, daß Ebner die Frage nach der Schutzfähigkeit von Schriften an rund fünfzig Beispielen, die bereits Gegenstand von Gutachten und ge richtlichen Entscheidungen gewesen sind, erörtert, nämlich an folgenden: Adreßbücher, Almanach, Alphabete, Anleitungen (Instruktionen, Dienstvorschriften, Anweisungen), Annoncen, Anweisungen, Anzeigen (Annoncen, Inserate), Auskunftsbücher, Balletts (Pantomimen).Briefe, Branchenverzeichnisse, Broschüren, Dienstanweisungen. Fahrpläne. Fibeln, Formulare, Fremden führer, Gebetbücher (Gesangbücher), Gebrauchsanweisungen, Gedichte (Couplets, Lieder), Geschäftsbücher, Gottesdienst ordnungen, Hirtenbriefe, Inserate, Instruktionen, Kalender, Kataloge, Katechismen, Kochbücher. Kontobücher, Kritischer Apparat, Kursbücher. Kurstabellen, Landkarten, Lehrbücher (Lese-, Schulbücher, Fibeln), Leitfäden. Lesebücher, Lotterie listen, Marktverzeichnis, Medizinalkalender, Namenszug (Autogramm. Faksimile), Ortschaftsverzeichnisse, Pantomimen, Patentanmeldungen, Plakate, Preisverzeichnisse, -bücher,- listen, Proben, Prospekte, Ranglisten, Rechenbücher, Rechnungs formulare. Register, Neklameschriften, Rennberichte, Schreibe bücher, Spiele, Tabellen, Tarife, Telegramme, Textbücher, Textrezensionen, Theaterzettel, Titel, Titulaturensammlungen, Übersetzungen, Verkehrshandbücher, Verzeichnisse, Wegweiser. Aus diesen Erörterungen gewinnt Ebner dann weitere Gesichts punkte. die für die Eigenschaft einer Schrift als schutzfähigen Schriftwerks maßgebend sind. Als gut gelungen seien ferner hervorgehoben z. B. die Erläuterungen zu Z 18 Abs. 2, also darüber, ob eine Ausarbeitung eine »wissenschaftliche«, ferner die Erörterung auf S. 78 über die Verpflichtung Dritter, die vom Verfasser oder Verleger den Sortimentern gemachte Auflage, einen bestimmten Preis einzuhalten, gleichfalls zu erfüllen. Das Werk kann allen beteiligten Kreisen wie auch den Juristen bestens empfohlen werden, zumal auch die Er läuterungen zu den anderen oben erwähnten Gesetzen mit großem Geschick abgefaßt sind. Freiburg i. Breisgau. Rechtsanwalt vr. Eugen Josef. Kleine Mitteilungen. Korporation der Berliner Buchhändler. -- Der König lichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin hat zu ihrer Jahrhundertfeier die Korporation der Berliner Buch händler folgende Glückwunsch-Adresse übermittelt: »Der Königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin zu ihrem hundertjährigen Jubiläum von der Korporation der Berliner Buchhändler II. Oktober 1910. »Auf ein hundertjähriges Bestehen und Wirken blickt heute die Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität der Reichshauptstadt Berlin zurück. Neben vielen Verehrern, Schülern und Freunden feiert auch der Berliner Buchhandel den Jubeltag. Denn im Buch findet der Gedanke des Forschers seinen greifbaren Ausdruck, in Buchform wird er von Forscher zu Forscher, vom Lehrer zum Schüler, vom Gelehrten dem Volk übermittelt. Der Buchhandel ist berufen, diesen Austausch zu bewirken. Und wenn gerade die Berliner Universität eine mehr als akademische Wirksamkeit entfaltet hat, wenn sie besonders häufig und eindrucks voll zum ganzen deutschen Volke gesprochen hat, so darf der Buch handel sich wohl ohne Übertreibung rühmen, das Wort des akade mischen Lehrers aus dem engen Hörsaal ins Volk getragen zu haben. Darum freuen wir uns heute mit Recht des stets reicher sich entwickelnden und weitere Kreise ergreifenden geistigen Lebens und Wirkens, das in diesen hundert Jahren von der Universität ausging, darum feiern wir ein hundertjähriges Zu sammenwirken von Wissenschaft und Buchhandel. »Möge die Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität weiter wachsen und blühen, möge sie bis in die fernsten Zeiten fortfahren, alles Gute, Große und Schöne der studierenden Jugend ins Herz zu legen. Der Vorstand der Korporation der Berliner Buchhändler.« Verspätungen im Verkehr mit Frankreich. — Der Streik auf den französischen Bahnlinien dürfte auch auf den Bezug französischer Bücher und Journale störend wirken. Eine Anzeige der Firma Brockhaus L Pehrsson in Leipzig in der heutigen Nummer (S. 12092) macht auf diese Angelegenheit aufmerksam. Vorträge über Urheberrecht und Preßrecht für Buch drucker. — In den Bestimmungen über die Meisterprüfung im Buchdruckgewerbe wird unter anderen von dem Prüfling auch Kenntnis der gesetzlichen Stellung als Gewerbetreibender und insbesondere Kenntnis des Urheber- und Verlagsrechts, vor allem des Preßrechts verlangt, und zwar soll der Prüfling diese Kenntnis in mündlicher Prüfung Nachweisen. Bisher wurde allerdings in Buchdruckerkreisen der wichtigen Materie des Ur heber- und Preßrechts nicht die genügende Aufmerksamkeit ge schenkt und deshalb ist auch in dem Vorbereitungskursus, den die Berliner Typographische Gesellschaft von September bis Weihnachten in Gemeinschaft mit der Handwerkskammer ver anstaltet, ein Unterricht in Urheber-, Verlags- und Preßrecht vorgesehen. In den Vorträgen, die Herr Fritz Hansen-Berlin übernommen hat, ist als allgemeines Lehrziel gesetzt: Einführung in das Urheber-, Verlags- und Preßrecht mit besonderer Berücksichtigung des Druckgewerbes. Vermittlung der Kenntnis des literarischen Urheberrechts und seiner Beziehungen zum Kunst- und Photo graphieschutz und zum Verlagsrecht. Der Lehrstoff ist wie folgt verteilt: Das geschützte Werk. Der Urheber. Die Rechte des Urhebers. Beschränkung der Rechte des Urhebers (was darf aus Zeitungen und Zeitschriften abgedruckt werden? Manuskript sendungen usw.) Verletzung des Urheberrechts. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Internationales Urheberrecht. Die Verwertung des Urheberrechts (Verlagsverträge, Urheberrechts verträge). In den Vorträgen des Herrn Hansen wird insbesondere Wert darauf gelegt werden, die Gesetze über das Urheber-, Verlags- und Preßrecht an der Hand von Beispielen aus der Praxis zu erörtern. Zur Bekämpfung der Lchmutz- und Schundliteratur in Deutschland. — In vielen deutschen Städten läßt sich zurzeit eine stärkere Bewegung gegen den Schmutz in Wort und Bild feststellen, ein anschauliches Bild davon in einer Stadt gewährt ein Bericht der Lübeckischen Nachrichten vom 31. August d. I. In Lübeck Hot die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit vor etwa zwei Jahren eine Kommission eingesetzt und ihr die erforderlichen Mittel gewährt, um sich der Ausmerzung der Schundliteratur widmen zu können. Der Vorsitzende, Bürger meister 0r. Langenheim, erstattete einen ausführlichen Rechenschafts bericht, worin er zunächst das Vorgehen anderer Städte, die Maßregeln Württembergs, Bayerns, Hamburgs streifte und dann die Tätigkeit in Lübeck besprach. Der Vortragende führte aus, daß in den verschiedensten Orten Deutschlands die Gefahr erkannt worden sei, die der Jugend 1662
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