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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1923
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1923-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1923
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- Deutsch
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Sprechsaal. X° 88, 16. April 1923. der Verlag die Verpflichtung zur Lieferung mit der Schlüsselzahl des Erscheiuungstags hat, sondern die Schlüsselzahl berechnen darf, die au -dem Tage gilt, an dem der 'Sortimentsbestellzettel beim Verlag eintrifft. Leipzig, den 6. April 1923. G u st av No st. Falsche Zeliungsmitteilungen. (Vgl. auch Bbl. Nr. 87, S. 497.) In der Beilage »Zeitung für Literatur, Kunst und Wisseuschast« des Hamburgischcn Eorrcspon-denten findet sich am 7. April d. I. fol gende Notiz: »Die Bücher werden teurer. Ter deutsche Buchhandel hat mit Wirkung vom 1. April ab die Schlüsselzahl von 2600 auf 2500 erhöht. Das bedeutet die Verteuerung der Bücher um 25-L. Es bedeutet aber Zugleich, das; mindestens 25?» Bücher weniger ver kauft werden als bisher, da das Buch keine Lebensuotwcndigkcit im Sinne von Brot und Kartoffeln ist. Die Buchhändler werden also trotz der erhöhten Schlüsselzahl kein besseres, sondern eher ein schlechteres Geschäft machen als bisher.« Das sagt eine Ze-itnng, die am 1. April ihren Bezugspreis von 8500.— monatlich auf 10 000.— erhöhte, unter der Begründung der Preissteigerung auf alle für den Zcitungsdruck notwendigen Stoffe, die ja natürlich ganz andere sind als die, deren sich der Her steller von Büchern bedient. Ja, Bauer, das ist ganz was anderes! Hübsch ist auch, das; sich der Hinweis auf die Notwendigkeit von Brot nnd Kartoffeln im Gegensatz zu Büchern gerade in einer »Zei tung für Literatur, Kunst und Wissenschaft« befindet! Hg- Zweierlei Maß. Tie Langeuscheidtsche Verlagsbuchhandlung in Berlin-Lchöneberg versandte im Januar d. I. an ihre direkten Bezieher einen grünen Pro spekt (Muster liegt vor. D. Red.), worin sie-ihren Kunden ab 29. Jan. d. I. einen unveränderlichen Preis von ./i 1306.— für die Unterrichts briefe für die Tauer von drei Monaten garantiert ohne Rücksicht auf die Veränderlichkeit der Schlüsselzahl. Der Sortimenter, der sich der Schlüsselzahl anpassen muß, wird hier in seiner Leistungsfähigkeit der Kundschaft gegenüber stark in Nachteil versetzt. Seit 29. Januar ist die Schlüsselzahl von 900 auf 2500 gestichen, also dreimal verändert worden. Schon bei Schlüsselzahl 2000 (Grundzahl 1.20 pro Brief) kaufte der Kunde bei -direktem Bezug die Briese billiger, als sie der Sortimenter netto geliefert bekam, von dessen ungeheuren Spesen gar nicht zu reden. Seit 1. April d. I. ist dies noch krasser. Der Sorti menter mus; bei einem Ordinärpreis von .// 3000.— und 30?/, Rabatt .// 2100.- netto zahlen, während der direkte Bezieher nur ./( 1300.— zu zahlen braucht. Ob die Firma Langenscheidt diese dreimonatige Ga rantieperiode nach Ablauf der jetzigen mit neuem Preis zu verlängern, und wie sie überhaupt diesen unhaltbaren Zustand dem Sortiment gegenüber zu rechtfertigen gedenkt, dürfte wohl jeden Sortimenter inter essieren. Plauen i. V. Max Hochmu 1 h. Entgegnu n g. Wir garantieren unseren Kunden, die die einzelnen Briefe eines Sprachkursus nach und nach (monatlich 2 Briese) beziehen, den bei Ab gabe der Bestellung gültigen Preis auf die Dauer von drei Monaten nur dann, wenn der Besteller sich schriftlich zur Abnahme eines voll ständigen Kursus innerhalb neun Monaten verpflichtet. Wie aus un seren Bezugsbedingungen klar zu ersehen ist, erfolgt nach Ablauf der Frist von drei Monaten Lieferung zum Tagespreis. Bei Übernahme der gleichen Verpflichtung liefern wir dem Sortiment selbstverständlich zu den gleichen Bedingungen. Der Sortimenter wird natürlich - wenn er kein Risiko übernehmen will — diese Verpflichtung uns gegenüber erst dann eingehen können, wenn sein Kunde ihm gegenüber sich zur Abnahme eines vollständigen Kursus verpflichtet hat. Es hängt dann lediglich vom Geschäftssinn des Sortimenters ab, sich alle überflüssigen Spesen zu ersparen nnd einen nennenswerteren Verdienst dadurch zu sichern, das; er sämtliche Briefe, die er seinem Kunden nach und nach liefern muß (nach drei Monaten zum jeweils gültigen Preis), zum Tagespreis sofort ans einmal bezieht. Zur Richtigstellung bemerken wir, daß der Ordinär-Preis unserer einzelnen Unterrichtsbriefe 2500 beträgt. Der in unseren Publikums- Prospekten genannte Preis von 3000 .// versteht sich einschl. 20?L Sor timenterzuschlag. Der Barpreis beträgt 1750 Der Verkaufspreis schließt also einen Verdienst von 1250 für den Sortimenter ein. Berlin. L a n g e n s ch c i dt> s ch e Verlagsbuchh. (Prof. G. Langenscheidt). Noch einmal: Emmert: Literarische Lehrregeln. (Vgl. Bbl. Nr. 66 u. 74.) Herr Emmert aus Zeitz mackck sich beliebt! Auch hier zuerst An gebot (nach Kaufablehuuug), bedingt zu liefern. Da ich bedingt (aus Grundsatz) ablehntc, kaufte ich zwei Stück bar zum Grund preis von M k. 2.— netto X Schlüsselzahl 400 und 5°^ bei Kasse. Die Rechnung aber lautete: Mk. 3.— netto X 400 Schlüsselzahl abz. 5"/o. Neu ist Aufdruck auf Rechnung: »Neklam.-Frist 8 Tage«. Ich zahlte Zug um Zug, Rechnungs-Datum 15. Januar, Zahl tag 23. Januar 1923, natürlich entsprechend Einkaufs durchschrift: 2 X400 ab 5Darauf schreibt Herr Emmcri aus Zeitz wie folgt: 26. Januar 1923. Werte Firma! Sie schulden mir lt. Rechnung vom 15. Januar 1923 Mk. 3353.—, Barscudnug Mk. 1593.—, bleibt Schuld Mk. 1760.—. D i c Übergehung der berechtigten (!) Neklam.-Frist (8 Tage) (ich zählte und reklamierte am achten Tage) löste mein Versehen (!) M k. 2.— für M k. 3.— ein; Eiu- seuduugsfrist bis 31. Januar 1923, klagbar: 15. Februar 1923. Mk. 30.— für diese Unkosten. Autor E. E m merk, Zeitz. Die beste Antwort war: ke ine Antwort. Auch Herr Emmert aus Zeitz schwieg bis heute. Hamm i. W. Dabelow. Htrr Ernst Emmert aus Zeitz war auch, bei mir und legte mir seine »Literarischen Lchrrcgeln« vor. Um ihn loszuwerdeu, stellte ich ihm anheim, mir ein Exemplar zur Ansicht über Leipzig zuzuscndeu. Auf Verlangen händigte ich ihm einen Vcrlangzettel aus. Nach einigen Tagen erhielt ich -das Buch direkt unter Kreuzband mit voller Be lastung des Portos und der Verpackung. Auf der Rechnung stand »Zur Ansicht« und »3V Tage Kasse o. 3 Mon. netto«. Aufgestempelt ivar »Nekl.-Frist 8 Tage«. Ich legte das Buch verschiedentlich Kun den vor, bei dem hohen Preise von Mk. 11200.— aber vergeblich. Am 15. März, vor Ablaus von 30 Tagen, sandte ich es daun gut ver packt als Drucksache zurück. Auf -der Faktur wurde der Vermerk gemacht: »Weitere Sendungen verbeten«. Mit Datum vom 16. März erhalte ich nun eine aufgeregte Postkarte, unterschrieben: »De rAutor Ernst Emmert«. Er schreibt: »Nachdem Sie die Nekl.-Frist des § 15 und die des 8 13 der Bucht). Verk.-Ordnung übergangen haben, liegt kein Recht zur Rück sendung vor. Frist bis 20. März 1923, wonach abermalige Zu stellung erfolgt. Ihre Sendung erliegt in Strafbarkeit (!) durch Beifügung einer schriftlichen Mitteilung in der Drucksache! Ferner stelle (?) ich Ersatz (?) für Verp. lt. 8 17o. Der (!) Autor (!) Ernst Emmert.« — Darauf schrieb ich au Herrn Ernst Emmert, Autor, unterm 17. März einen Brief und legte ihm die Sache klar. Die Verkchrs- orduuug käme für ihn doch gar nicht in Frage, da ich ihn, als nicht im Adreßbuch stehend, nicht als Buchhändler ansähe. Das ohne mein Wollen von ihm verauslagte Porto wolle ich ihm vergüten, da ich nicht so kleinlich sei. Er solle diesbezügl. Antrag an mich stellen. Würde er hiermit nicht zufrieden sein, sondern eine Aussprache im Börsenblatt vorzieheu, so möge er mich bei der Post denunzieren. Wenn seine Schriften so wertvoll seien, wie er sie mir schildere, so würde cs ihm doch auf den Absatz dieses einen Exemplars nicht so sehr aukommen, daß ihm an einer Bekanntmachung seines Geschäftsge barens im Börsenblatt liege. Jedenfalls möge er mir keine Sen dungen mehr machen. Darauf erhielt ich unterm 18. März eine Karte, worin er mir eine neuerliche Absendung des Buckes für 23. März an kündigte und von mir eine »entschuldigende Gerechtscrtigung« ver langte. Ich gab natürlich keine Antwort. Die Sendung kam wirk lich an und wurde selbstverständlich venveigert. Vor einigen Tagen erschien nun ein Postbeamter Und zeigte mir eine kurze Mitteilung des Postamts Zeih vor, der meine Nemittenden- faktur an Herrn Autor Emmert beigefügt war und in der ich in sehr höflicher Weise auf die Unzulässigkeit von Bemerkungen in Drucksackcn aufmerksam gemacht wurde. Wenn Herrn Ernst Emmert hiermit eine Gcnngtuung geschehen ist, so habe ich die Genugtuung, zu wissen, w i c die Postbehörde über Denunzierungen denkt. Quedlinburg. Fr. Snowdo n. 512
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