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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100924
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222, 24. September 1910. Nichtamtlicher Teil. «rl-n»Iatt s. d. Dtsch». 8uchhand-I. 10973 Nichtamtlicher Teil. La1a1o§ue xönöra? äela Ubrarriefran^aiZe. 1» ?9. (k^rioäs äs 1900 ä 1905.) ksäiZ'ö par O. äoräell. I—2. ks-ris, liibrairie lililsson, ker 8iroor. 1909. — 1. 20. (Nable äes matibres äe8 toms8 18 et 19, 1900—1905). ReckiZs per /). ./orgelt. ba86. l! L—LMpts. — 1. 21. (körioäe äs 1906 L 1909.) 0. äoräsll. 1910 6r. 8°. Im Börsenblatt vom 15. April 1902 und in dem vom 21. Juli 1904 konnten die Bände 14 und 15, die Periode von 1891—1899 umfassend, angezeigt werden, während die erste Hälfte des Alphabetes der Periode von 1900—1905, Band 18 füllend, im Börsenblatt vom 26. Oktober 1908 erwähnt ist. Jetzt liegt nicht nur der Schluß des Alpha betes dieser Periode vor, sondern es ist auch von der Periode 1906—1909 der Anfang und zugleich der der Registerbände der vorheraehenden erschienen. Dieses Tempo ist höchst er freulich. Vielleicht hängt es damit zusammen, daß während Faszikel 1 des 19. Bandes als Verleger noch »lubrairis Hil88on, l'er Namm, 8aee/'«, Faszikel 2 und 3 >D- Jordell« neben »lubrairis Ililseou, l?er I-amm, suse' « angaben, mit 1910 D. Jordell allein als Verleger zeichnet. Die Einrichtung, sowohl des eigentlichen Kataloge? als seiner Registerbände, bleibt unverändert dieselbe, d. h., das Werk bietet eine Auswahl aus den in Frankreich und auderswo in französischer Sprache erschienenen Druck sachen mit genauer Titelwiedergabe, mit Angabe vieler kurzer Notizen llber Verfasser, auch über früheres Vorkommen dieser im 6s,tLlogus gönörel; auch findet man die Preise, aber nicht die Seitenzahlen, man muß also aus jenen aus diese schließen. Es ist zu beachten, daß noch die Bände 14 b>s 15 der Periode 1891—1899 neun Jahre, die Bände 17 bis 18 der Periode 1900—1905 nur sechs umfassen, die nächsten zwei Bände aber, 21—22, nur vier Jahre um fassen werden. Dafür kann man nur dankbar sein; hoffent lich bleibt auch das Erscheinungstcmpo ein rasches. P. F. Richter. Die Postnachnahme von Ober-Postassistent Langer. Nachdem im Jahre 1890 ein neuer Nachnahmetarif eingeführt worden war, durch den die Gebühren für größere Nachnahme beträge wesentlich ermäßigt wurden, fand eine ungemein starke Vermehrung der Nachnahmesendungen statt. Die Zahl der Nachnahmesendungen stieg von 9 039 398 Stück im Jabre 1889 auf 48 661 729 Stück im Jahre 1908, und die Höhe der Nach nahmebeträge stieg von 73 386 000 im Jahre 1889 auf 986 408 700 im Jahre 1908. In letzterer Zeit sind einige Neuerungen eingeführt worden, die zwar von der Presse von Fall zu Fall besprochen wurden, die aber in der Geschäftswelt haben Zweifel aufkommen lassen, inwieweit die alten Bestimmungen noch gelten, und wie die neuen zu handhaben sind. Deswegen sei im folgenden die Postnachnahme nach dem gegenwärtigen Stande behandelt in ihrem Wesen und in ihrer Handhabung im Geschäftsgebrauch. Jnlandsverkehr: Deutsches Reichs-Postgebiet, Bayern und Württemberg. Postnachnahmen sind jetzt bis 800 ^ einschl. zulässig bei Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben) und Paketen, gleichviel, ob gewöhnlich, einge schrieben, mit Wertangabe oder durch Eilboten. Die Nachnahme selbst wird nicht als Wertangabe erachtet. Die Beifügung von Zustellungsurkunden ist bei Nachnahmesendungen ausgeschlossen. Nachnahmesendungen müssen in der Aufschrift mit dem Ver- Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. merke »Nachnahme von . . . (Marksumme in Zahlen und Buchstaben, Pfennigfumme nur in Zahlen) versehen sein und unmittelbar darunter die deutliche Angabe des Namens und Wohnorts —in größeren Städten auch die Wohnung — des Absenders enthalten. Bei Nachnahmepaketen müssen diese Vermerke auf dem Pakete und der Postpaketadresse angebracht sein, llber den Nach nahmebetrag wird postseitig eine Posteinlieferungsbescheinigung erteilt. Versender, die sich eines Posteinlieferungsbuches bedienen, können die Empfangsbescheinigungen über Postnachnahmen in diesem Buche miterteilt erhalten; auch ist der Gebrauch besonderer, von der Post unentgeltlich gelieferter Nachnahmebücher gestattet. Wird über die Sendung ohnehin eine Einlieferungsbescheinigung verabfolgt, so wird der Nachnahmebetrag darin mitvermerkt. Briefsendungen mit Nachnahme, ausgenommen solche mit dem Vermerke »Durch Eilboten« oder »Postlagernd«, werden an Sonntagen oder allgemeinen Feiertagen nicht vorgezeigt. Zweite Vorzeigungen von Nachnahmesendungen — nach Ablauf der etwa verlangten Einlösungsfrist — finden an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen überhaupt nicht statt. Wertbriefe (Geldbriefe) mit Nachnahme werden hinsichtlich der Vorzeigung an Sonntagen usw. ebenso behandelt, wie die gleichartigen Sendungen ohne Nachnahme. Zweite Vorzeigungen finden an Sonntagen usw. auch bei Wertbriefen mit Nachnahme nicht statt. Soweit Vorzeigungen an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen bestimmungsgemäß unterblieben sind, werden solche Tage bei Berechnung der Einlösungsfrist nicht mitgezählt. Unter Vor zeigung ist die wirklich zur Ausführung gekommene Vorzeigung, nicht aber der Versuch der Vorzeigung, zu verstehen. Eine Nach nahmesendung darf nur gegen Berichtigung des Nachnahme betrags ausgehändigt werden. Der Empfänger kann eine Ein lösungsfrist von sieben Tagen vom Tage nach dem Eingänge der Sendung in Anspruch nehmen. Wird die Nachnahme bei der ersten Vorzeigung nicht eingelöst und eine Zahlungsfrist nicht beansprucht, so wird die Sendung sofort an den Absender zurückgesandt, sofern nicht zunächst eine Unbestellbarkeitsmeldung zu erlassen ist (bei Geldbriefen und Paketen). Nachnahmesendungen mit dem Ver merk »Postlagernd« werden 7 Tage lang vom Tage nach dem Eingang zur Verfügung des Empfängers gehalten, falls nicht früher die Annahme verweigert wird. Nach Ablauf der sieben tägigen Einlösungsfrist findet vor der Rücksendung usw. eine noch malige Vorzeigung statt. Bleibt diese Vorzeigung oder der Versuch der Vorzeigung erfolglos, so wird die Sendung bis zum Schlüsse der Schalterdienststunden an dem betreffenden Tage bei der Postanstalt zur Einlösung bereit gehalten. Wird bei der zweiten Vorzeigung die Einlösung verweigert, so erfolgt die Rück sendung usw. sofort. Bei Nachnahmesendungen, die vom Ab sender mit dem Vermerk »Sofort zurück« oder mit einer ähnlichen, das Verlangen schleuniger Rücksendung ausdrückender Angabe versehen sind, ist die Lagerfrist ausgeschlossen. Der Vermerk muß auf der Aufschriftsseite der Sendung und bei Paketen außerdem noch auf der Postpaketadresse angegeben sein. Auf beschädigten Paketen haftende Nachnahmebeträge werden erst dann eingezogen, nachdem sich der Empfänger, der vom Eingang der Sendung unter Vorlegung der Paketadresse verständigt wird, endgültig zur Annahme bereit erklärt hat. Verlangt der Absender eines unbestellbar gemeldeten Pakets mit Nachnahme die nochmalige Vorzeigung an den ursprünglichen Adressaten oder an eine andere im Bestellbezirk der Bestimmungspost anstalt wohnende Firma oder Person, so wird die Sendung, falls Frist verlangt wird, von neuem sieben Tage zur Verfügung ge halten. Im Falle der Nachsendung einer Nachnahmesendung wird die Einlösungsfrist von sieben Tagen für jeden neuen Be stimmungsort besonders berechnet. Der Absender einer Nach nahmesendung kann, sofern die Sendung noch nicht ausgehändigt ist, den Nachnahmebetrag streichen oder ändern lassen. Eingelöste Nachnahmebeträge werden den Absendern von der Bestimmungs postanstalt mittels Postanweisung, eventuell Zahlkarte, nach Ab zug der eventuellen Geldübermittlungsgebühr zugesandt. Auf dem Abschnitte der Postanweisung wird postseitig vermerkt, auf welche Nachnahmesendung sich die Geldsendung bezieht. Hat der Absender auf der Nachnahmesendung einen Vermerk nieder geschrieben, der sich auf die Buchung des Nachnahmebetrags 1426
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