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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1910
- Strukturtyp
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- 1910-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1910
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- Deutsch
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220, 22. September 1910. Nichtamtlicher Teil. Mrs-Matt f. d. »tschn. Vu«hand-I. 10853 ES folgt nun eine Anzahl italienischer Einbände aus dem Ende deS fünfzehnten Jahrhunderts, gebunden in rot braunes oder olivgrünes Maroquinleder, das, über Holz deckel gespannt, mit Handstempelvergoldung geschmückt ist. Zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts hat die Offizin des Aldus und später die des Paulus Mauritius auf die Entwicklung der Einbandkunst großen Einfluß gehabt. Man hat lange be hauptet, es habe der rührige Verleger Aldus Mauritius, der mit seinem Kunstsinn begabt war, die Goldpressung eingeführt; richtiger dürfte es sein zu sagen, daß er durch seine be deutende Drucker- und Verlegerpraxis die weitere Verbreitung der in Venedig bekannten Goldpressung befördert habe; er sowohl als seine Söhrie standen zu Gelehrten, Fürsten und bllcherlieben- den Personen ihrer Zeit in engster Beziehung. Von ganz besonderem Interesse erscheint uns ein Einband der für Galeazzo Maria Sforza, den fünften Herzog von Mailand, der 1466 zur Regierung kam, angefertigt wurde. Dieser Einband besteht aus rotem Samt, der über Holzdeckel ge spannt und mit hervorragend schönen vergoldeten Silber beschlägen geziert ist. Die Abbildung zeigt uns die ganze Fläche mit glatten und geritzten Flammen geschmückt, die vier Ecken des Bandes und die Mitte tragen fünf stern förmige Buckel. Zwei durchbrochene emaillierte Silber schließen halten die Buchdeckel vorn zusammen. Um schlossen von diesem kostbaren Einband wird ein lateinisches Gebetbuch, ein Pergament-Manuskript aus dem fünfzehnten Jahrhundert. Fast ein gleiches Interesse dürften die nun folgenden Abbildungen früher englischer Einbände des zwölften bis fünfzehnten Jahrhunderts beanspruchen Leider verbietet der uns zur Verfügung stehende Raum näher auf ihre Schönheit einzugehen. Eine besonders große Anzahl von Einbänden, die für die bekannten Bücherfreunde des sechzehnten Jahrhunderts Jean Grolier und Thommaso Maioli gearbeitet wurden, finden wir in der vorliegenden Sammlung vertreten. Jean Grolier, der 1479 in Lyon geboren war, bekleidete fast zwei Jahrzehnte hindurch in Mailand (1810 — 1530) die Stellung eines General-Schatz meisters Franz I., für dessen Heer in Italien. Nachdem er noch unter den Königen Heinrich II., Franz II. und Karl IX. das Amt eines Irösorisr äs Kranes verwaltet hatte, starb er 1565 in Paris. Die für diesen hervorragenden Bllcheriiebhaber und Kunstsammlcr gearbeiteten Stücke tragen unten die Aufschrift: äo. drolisrii st amisorum (d. i. Eigen tum I. G.'s und seiner Freunde) und auf dem Rückendeckel den Wahlspruch ihres Besitzers: »kortio MSN, Oomins, sit in tsrra vivontium,, dem 142. Psalm entnommen: -Mein Teil sei, Herr, im Lande der Lebendigen«. »In der Tat« — bemerki Jean Loubier in seinem Buche: ,Der Bucheinband in alter und neuer Zeit' — »bedeuten die Groliereinbände den Höhe punkt der Buchbindekunst der Renaissance und gelten in rein künstlerischer Hinsicht mit Recht als die schönsten aller Zeiten.« Über das Leben des zweiten Bibliophilen, des Th. Maioli, ist nichts in Erfahrung zu bringen, und die einschlägige Fachliteratur schweigt sich denn auch durchweg über diesen Namen aus; nicht einmal in den bekannten Konvsrsations- Lexicis wird sein Name genannt. — Alles, was mit Bestimmt heit gesagt werden kann, ist dies, daß beide in derselben Werkstätte haben arbeiten lassen; denn es hat sich durch eine genaue Untersuchung mit vollster Sicherheit feststellen lassen, daß die Einbandtechnik der Maioli - Bände mit der I. Grollers genau übereinstimmt. Des weiteren finden wir Abbildungen von Einbänden, die zum Teil aus dem Besitz der Königin von Frankreich, Katharina von Medici, stammen, darunter ein Exemplar: 1,0 Roman äs I-anoslot äu Uao, Paris 1494, gebunden in braun Maroquin über dicker Pappe in Handoergoldung mit Zeichnung von großspiraligeu Blattranken, Vasen tragen den und anderen Hermen und Grotesken, deren Gesichter mit Silber bemalt sind. Den nun folgenden Erzeugnissen französischer Buchbinderkunst schließen sich alle deutschen Arbeiten an. Als erstes Stück deutschen Ursprungs stellt sich uns ein Einband aus dem zehnten Jahrhundert dar — umschließend eine Pergamenthandschrift aus dem neunten Jahrhundert. Die Vorderseite des aus Eichenholz gearbeiteten Deckels ist im Mittelfelde ausgehöhlt, und in sie hinein ist eine Elfenbeinplatte eingelassen, anscheinend eins Darstellung des hl. Gregor in antiker, faltiger Gewandung unter einem Säulenbau mit Vorhängen und auf einem Thronsessel sitzend. Die Linke stützt sich auf ein nach außen geöffnetes Buch, die Rechte hält die Feder; die Umrahmung wird von einem Mäander gebildet, d. h. einer Verzierung aus einem mehrfach ge brochenen Stabe bestehend. Wir müssen es uns leider versagen, einen um das Jahr 1500 in Nürnberg ent standenen Einband näher zu besprechen. Dieses Stück ist von außerordentlichem Interesse und hat darum auch in der Fachliteratur Eingang gefunden. Näheres ist in dem oben genannten Buche I. Loubiers ,Der Bucheinband' zu erfahren. Zum Schluß wollen wir nur noch eines Einbands Er wähnung tun, der aus der Werkstatt Jacob Krauses aus Dresden stammt, jedenfalls vor 1576. Genannter Krause stammte aus Zwickau, arbeitete als Buchbinder in Augsburg und wurde 1566 nach Dresden berufen. Er war in erster Linie für den Kurfürst August von Sachsen tätig. Seine Leistungen zählen zu den schönsten Erzeugnissen der Renaissance und zeichnen sich durch freie und selbständige Formengebung aus. Nach dem Gesagten kann es nur unser aufrichtiger Wunsch sein, daß dieser hochinteressanten und für Behörden wie für Private gleich wichtigen Veröffentlichung der ver diente Erfolg nicht ausbleibt zur Freude derer, die dem schwierigen Werke ihre besten Kräfte geliehen haben, zum Nutzen der gesamten Wissenschaft und zur Ehre des deutschen Buchgewerbes. Mestern. Kleine Mitteilungen. Die Formvorschrift bei «csellschaftcn m. b. H. Urteil des Reichsgerichts, bearbeitet von Rechtsanwalt De. Felix Walther-Leipzig. (Nachdruck, auch im Auszug, verboten.) — So weitherzig unser heutiges Recht im allgemeinen den For- malien gegenüber ist, — verlangt es in einem bestimmten Falle die Beobachtung besonderer Form — und zwar meist aus gewissen sozialpolitischen Gründen —, dann kann nur die buchstäblichste Erfüllung der Form in der Mehrzahl der Fälle genügen. Dies gilt besonders für Gesellschaften m. b. H. Die Erklärung jemandes, er wolle einer G. m. b. H. beitreten, ist in keiner Weise verbindlich, wenn sie nicht gerichtlich oder notariell beur kundet oder beglaubigt ist. Hierzu ist nun nachstehende Ent scheidung des Reichsgerichts lehrreich. Aus der Prozeß geschichte interessiert folgendes: Der Beklagte hat durch Privaturkunde erklärt, sich zu verpflichten, der klagenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung beizutreten und seine Beitrittserklärung vor dem Notar zu wiederholen. Es fand darauf am 1. Dezember 1908 eine Ver sammlung der Gesellschaft statt, in der auch der Beklagte an wesend gewesen ist. Über die Versammlung wurde von einem Notar ein Protokoll ausgenommen. In dem Protokoll ist gesagt, daß einstimmig die Erhöhung des Stammkapitals (um eine bestimmte Summe) beschlossen worden sei. Daraus heißt es Weiler: »Es erklärten sodann . . . e> Der Bauunternehmer und Kalkbrennereibesitzer F. G. <d. i. der Beklagte): ich übernehme eine Stammeinlagc (von dem erhöhten Stammkapital) von 4400 ^ . . .«- Das Protokoll wurde von einem Mitglieds des Aussichlsrats, zwei der alten Gesellschafter und einem der neu cintretenden Gesellschafter, von dem Beklagten aber nicht unter schriebe». Da G. sich weigerte, seine Verpflichtungen zu erfüllen, wurde er von der Gesellschaft verklagt. Das Landgericht Münster 1411
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