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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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10748 Börsenblatt s. b. Ltschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 218, 20. September 1910. Absatz gefunden haben, und die nun als billige Ramschware durch die Zeitungen an den Mann gebracht werden sollen. Dem Einwurf, daß auch billige Ausgaben von »Klassikern« unter den Prämienangeboten sich befinden, darf entgegengehalten werden, daß der deutsche Verlagsbuchhandel gerade auf dem Gebiet der »Klassiker« eine sehr große Anzahl von wirklich guten, von be- rufenenen Herausgebern bearbeiteten textkritischen Ausgaben zu den billigsten Preisen auf den Markt gebracht hat, und auch auf dem Gebiete der gesamten populär-wissenschaftlichen Literatur er scheint alljährlich im Buchhandel eine jedenfalls genügende Anzahl von kleineren und größeren Werken zu sehr billigen Preisen, so daß auch hier kein Mangel besteht, dem etwa abgeholfen werden müßte. Wenn so innere Gründe gegen die meisten Prämienbücher sprechen, so tritt der schwerwiegende äußere Grund hinzu, daß durch die massenhafte Verbreitung dieser Werke, besonders zur Weihnachtszeit, dem Buchhandel eine Konkurrenz gemacht wird, der er sich gar nicht erwehren kann, und die ihm ein weiteres Absatzgebiet entzieht, auf dem er früher seine Tätigkeit ausüben konnte. Es muß hier ausgesprochen werden, daß der Bücher handel nicht Sache der Zeitungen ist, die andere Aufgaben zu erfüllen haben, als durch die Verbreitung irgendeines Buches von nicht sehr zweifelhaftem Wert guter Literatur den Weg in weite Kreise der Bevölkerung zu verschließen; die aber besonders einem Erwerbsstande, der schon an sich schwer genug zu kämpfen hat, die Existenzbedingungen nicht noch mehr verschlechtern sollten. Auch der »Verein Deutscher Zeitungsverleger« hat sich gegen den Zeitungsbuchhandel ausgesprochen und dabei besonders betont, daß die deutsche Presse nicht die Aufgabe habe, sich mit dem Vertrieb von Büchern zu befassen, für deren Inhalt sie keine Verantwortung übernehmen könne. Wir erlauben uns, Ihnen in der Anlage zwei im »Börsen blatt für den Deutschen Buchhandel« erschienene Artikel zu unterbreiten, in denen die Frage der Zeitungsprämien vom juristischen und geschäftlichen Standpunkt aus beleuchtet wird. Wir knüpfen daran die Bitte, daß auch Sie sie einer vorurteils losen Prüfung unterziehen mögen, und wir hoffen, daß dann auch Sie zu der Überzeugung gelangen werden, daß durch die Zeitungsprämien viel mehr geschadet als genützt wird. Für eine freundliche Antwort würden wir Ihnen dankbar sein. Mit vorzüglicher Hochachtung! Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig: Karl Siegismund, erster Vorsteher. Wir können dieses Vorgehen nur begrüßen und unter stützen die Bestrebungen am besten dadurch, daß wir an unsere schweizerischen Zeitungen mit den gleichen Vorstellungen ge langen, wie dies der Börsenverein in Deutschland tut. Zu diesem Zwecke laden wir Sie ein, uns die Zeitungen Ihres Gebietes namhaft zu machen, die sich schon mit solchen Prämienangeboten befaßt haben. Der Vorstand war bereits im Laufe dieses Jahres in der Lage, bei einem schweizerischen Verleger vorstellig zu werden, der eines seiner Verlagswerke zu bedeutend ermäßigten Preisen einer größeren Tageszeitung zur Verfügung gestellt hatte. Die Akten dieser unerfreulichen Angelegenheit sind noch nicht geschlossen. Auf Anregung eines Mitgliedes wurde bei der eid genössischen Oberpostdirektion das Gesuch gestellt, es möchten wieder, wie früher, die bei der ersten Vorweisung nicht ein gelösten Po st Nachnahmen dem Adressaten ein zweites Mal vorgewiesen werden. Die uns darauf erteilte Antwort lautet folgendermaßen: An den Vorstand des schweizerischen Buchhändlervereins, Präsident Herr Lichtenhahn, Basel. Mit Ihrem Schreiben vom 15. dies geben Sie einer An regung aus dem Kreise Ihrer Mitglieder Folge, welche dahin zielt, daß die Nachnahmen den Adressaten zweimal vorgewiesen werden möchten. Sie gehen dabei von der Ansicht aus, bei der zweimaligen Vorweisung würden mehr Nachnahmen angenommen als bei der bestehenden einmaligen, und glauben ferner, mit der Rückkehr zur zweimaligen Vorweisung würde weiteren Geschäfts kreisen ein Dienst geleistet. Wir beehren uns, Ihnen hierauf zu erwidern, daß die Post verwaltung die aufgeworfene Frage seinerzeit zum Gegenstand einer einläßlichen Untersuchung gemacht hat; diese Untersuchung hat ergeben, daß die Zahl der unbezahlt zurückgehenden Nach nahmen nicht nur nicht zugenommen hat, sondern daß seit der Einführung der einmaligen Vorweisung und gleichzeitiger Ab- gäbe eines Avises im Falle der Nichteinlösung, durchwegs ein Rückgang in der Zahl der Retournachnahmen zu verzeichnen ist. Weiter wurde festgestellt, daß die Großzahl der unbezahlt zurückgehenden Nachnahmen vorwiegend von sogenannten Ab zahlungsgeschäften herrührt, die Teilbeträge einer Schuld durch Nachnahme zu erheben pflegen. Die Voraussetzungen, die die Anregung aus dem Kreise Ihrer Mitglieder zu Grunde liegen, erweisen sich hiernach nicht als zu- treffend und diese selbst somit weder als notwendig noch auch nur als wünschenswert. Dabei muß noch darauf hingewiesen werden, daß sich die Postanstalt nicht in die Rolle eines aufdringlichen Mahners und Einzügers gegenüber dem Nachnahmen empfangen den Publikum drängen lassen kann, und daß sie überhaupt einen Einfluß auf die Entschließung der Adressaten über Annahme oder Nichtannahme der Sendungen nicht auszuüben hat. Die bestehenden Bestelldienstvorschriften, die in den letzten Jahren, namentlich mit Bezug auf die Festlegung des Begriffes der Vorweisung, bedeutend erweitert worden sind, bieten hin reichend Gewähr dafür, daß alle berechtigten Ansprüche der Ver sender bei der Ausführung des Bestellgeschäfts in weitgehendem Maße gewahrt werden. Bei dieser Sachlage können wir Ihrer Anregung keine Folge geben. Mit vorzüglichster Hochachtung! Die Oberpostdirektion. An eine Änderung des jetzigen Zustandes scheint deshalb in absehbarer Zeit nicht zu denken zu sein. Wie Sie sich erinnern werden, war in unserem letzten Jahresbericht die baldige Verbindung unseres Postscheck dienstes mit demjenigen Deutschlands und Österreichs in Aussicht gestellt. Diese sehr wünschenswerte Einrichtung ist nun in Kraft getreten. Ebenfalls im letzten Jahresbericht war die Frage er wähnt, ob es wünschenswert wäre, die Leipziger Journal pakete bereits am Donnerstag Abend und nicht erst am Freitag von Leipzig abgehen zu lassen. Die Firma F. Volckmar hat daraufhin in dankenswerter Weise bei ihren schweizerischen Kommittenten Umstage gehalten, wobei weitaus die Mehrzahl sich für Beibehaltung des jetzigen Zustandes ausgesprochen haben. Der Verein der Leipziger Kommissionäre, dessen Antwort infolge Krankheit des Schriftführers liegen geblieben war, mußte deshalb in dieser Angelegenheit nicht mehr be müht werden. * * » Die Versendung der Einladungen zum Beitritt in den Unterstützungsverein Deutscher Buchhändler und Buch- handlungsgehülfen, denen wir noch die Bitte beifügten, auch die Mitarbeiter hierzu aufzufordern, hat leider, einige rühm liche Ausnahmen abgerechnet, nicht den erwünschten Erfolg gezeitigt. Wir möchten deshalb heute diese Bitte nochmals dringend wiederholen; es wird nachher Gelegenheit geboten sein, sich auf einer Liste cinzuzeichnen. In der Tagespresse war zu lesen, daß die Kommission für die in Bern stattfindende Landesausstellung sich mit allen in Betracht kommenden Berufsorganisationen in Ver bindung gesetzt habe, und daß sehr zahlreiche Zusagen ein gelaufen seien. Da unser Verein in dieser Sache nicht be grüßt worden ist, so müssen wir daraus schließen, daß für die maßgebenden Persönlichkeiten ein schweizerischer Buch handel nicht existiert. Ihr Vorstand sah sich deshalb nicht
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