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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-20
- Erscheinungsdatum
- 20.09.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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218, 20. September 1910. Nichtamtlicher Teil. BürleEatt l. d. Dtjchn. Luchhanvet. 10747 Weitere Exemplare dieses Brieses stehen Ihnen zur Weiter gabe an Ihre Mitglieder in beliebiger Anzahl zur Verfügung. Mit vorzüglicher Hochachtung! Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, sich die in diesem Schreiben gemachten Anregungen, die auch für unser Gebiet ihre volle Gültigkeit haben, recht zu eigen zu machen und in Taten umzusetzen. Ihr Vorstand ist jederzeit mit Vergnügen bereit, aus der Mitte des Vereins an ihn ge langende Anfragen zu beantworten und Anregungen zu prüfen und zu unterstützen. Im Laufe des letzten Sommers wurde im Schoße der Gemeinnützigen Gesellschaft des Kantons Zürich beraten, wie eine intensivere Verbreitung guter Literatur besonders an solchen Orten, an denen keine Buchhandlungen existieren, ermöglicht werden könnte. Es wurde dabei die Gründung einer möglichst großen Anzahl von Verkaussstellen ins Auge gefaßt; die Lieferung sollte durch eine von der Gesellschaft zu bestimmende Buchhandlung ersolgen. Ihr Vorstand war nun in der Lage, mit dem Befür worter dieses Planes in Verbindung zu treten und ihm positive Vorschläge zur Verwirklichung dieser Bestrebungen zu machen. Wir mußten dabei einerseits darauf bedacht sein, die Interessen des schweizerischen Sortimentsbuchhandels nicht zu verletzen, namentlich nicht eine mit der Zeit gefährlich werdende Konkurrenz heranziehen zu helfen, sondern den Buchhandel an die Lösung dieser Frage zu beteiligen; anderer seits durften wir uns auch nicht dem Vorwurf aussetzen, aus eigennützigen Beweggründen anerkannt gemeinnützigen Be strebungen Hindernisse in den Weg legen zu wollen. So wurde der betreffende Referent ist erster Linie auf die in reicher Anzahl existierenden und durch den Buchhandel beziehbaren guten und billigen Sammlungen hingewiesen. Sodann wurde in Aussicht genommen, bei den Verlegern der in Betracht fallenden Sammlungen eine zentrale Aus lieserungsstelle in der Schweiz anzuregen, von wo aus die Depots durch Vermittlung der ihnen am nächsten liegenden Buchhandlungen versorgt werden könnten. Als solches alleiniges Auslieferungslager hätte sich in erster Linie das Vereinssortiment in Olten geeignet. Eines teils hätte der schweizerische Buchhandel den ganzen Betrieb in der Hand behalten, andererseits wäre er durch Spesen ersparnis in der Lage gewesen, den Depots einen auskömm lichen Wiederverkäuferrabatt einzuräumen. Natürlich hätten in Ortschaften mit bestehenden Buchhandlungen diese die Verkaufsstelle übernehmen müssen. Diese Vorschläge sind der Gemeinnützigen Gesellschaft unterbreitet worden. Leider sind in dieser Angelegenheit von der Gesellschaft aus noch keine weiteren Schritte getan worden. Ihr Vorstand wird aber jederzeit bereit sein, die Verhandlungen wieder aufzunehmen und Sie alsdann über die getroffenen Vereinbarungen aus dem laufenden halten. Leider waren wir auch in diesem Jahre wieder im Falle, bei Mitgliedern unseres Vereins wegen Verletzung der Satzungen und Vorschriften vorstellig zu werden. Vier Fälle konnten ohne weitere Folgen durch bindende Erklärungen der Fehlbaren erledigt werden; ein fünfter, es handelt sich um öffentliche Anbietung von Rabatt, mußte an den Börsen vereinsvorstand weitergeleitet werden, da die betreffende Firma nicht dazu zu bringen war, die gewünschte Erklärung abzugeben. Die Mithilfe des Börsenvereinsvorstandes bei Preis unterbietungen durch Nichtrnitglieder mußte von uns zweimal in Anspruch genommen werden. Der Erfolg der unter nommenen Schritte darf als voller bezeichnet werden. Des fernem hatte Ihr Vorstand zweimal an deutsche Verleger das Ersuchen zu richten, bei Ankündigungen ihrer Verlagswerke in der Schweiz die von unserm Vereine aufgestellte Umrechnungsart zu berücksichtigen. Von beiden Verlegern wurde in dankenswerter Weise unserem Wunsche entsprochen. Weniger Verständnis fanden wir jedoch bei dem Verleger einer in Süddeutschland erscheinenden architektonischen Zeit schrift, der in einem Rundschreiben an die schweizerischen Sortimenter die Forderung aufgestellt hatte, seine Zeitschrift vom 1. Januar an an die Kunden zum »Auslandspreise«, d. h. statt wie in Deutschland zu 24 nunmehr zu 30 zu liefern. Für den Weigerungsfall wurde Sperrung der Lieferung in Aussicht gestellt. Die von uns beim Verleger eingeleiteten Schritte blieben erfolglos; wir beschlossen deshalb, die Angelegenheit dem Börsenverein zu unterbreiten, der dann auch dem betreffenden Verleger das Recht nicht ein räumte, in der Schweiz, als dem gleichberechtigten Gebiete des Börsenvereins, einen Ausnahmepreis aufzustellen. Wenn wir nach Erhalt dieses Entscheides davon abgesehen haben, gegen den Verleger vorzugehen und die Anerkennung unserer Forderung durchzusetzen, so geschah dies lediglich aus Rücksicht auf eine Anzahl unserer Mitglieder, welche die Zeitschrift bereits zum erhöhten Preise berechnet hatten. Wir möchten aber nicht versäumen, hier nochmals darauf hinzuweisen, daß ein Recht auf willkürliche Erhöhung des für Deutschland gültigen Ladenpreises für den Verleger in keiner Weise besteht. Eine Unsitte, die auch in der Schweiz immer mehr überhandzunehmen scheint, geeignet, den Sortiments buchhandel empfindlich zu schädigen und sein Ansehen in weitesten Kreisen zu untergraben, ist der von einigen Zei tungen in Szene gesetzte Vertrieb von Büchern als Prämien für die Abonnenten. Gewöhnlich wird dabei der Anschein erweckt, es handle sich um eine besonders günstige Gelegenheit, ein Buch billiger als durch den Sortimentsbuchhandel zu beziehen, während es sich im allgemeinen um Ramschware oder sonstige aus dem regulären Buchhandel zurückgezogene Werke handelt, die vom Sortimente zu mindestens den gleichen Preisen geliefert werden könnten. Dadurch wird natürlich das Vertrauen zu dem soliden, ansässigen Sortiment in den weiten Kreisen, die in solchen Dingen keine Erfahrung haben, untergraben, und ein nicht zu unterschätzendes Absatzgebiet geht verloren. Der Börsenvereinsvorstand ist dieser Angelegenheit auch näher getreten und wird an die in Frage kommenden Zei tungen das nachstehende Schreiben richten: Sehr geehrte Redaktion! Der Unterzeichnete Borstand, der die Interessen des gesamten deutschen Buchhandels zu vertreten hat, möchte die hösliche Bitte an Sie richten, einer Angelegenheit Ihre Aufmerksamkeit zu schenken, die schon seit Jahren alle Zweige unseres Berufes be schäftigt hat. Es ist der Büchervertrieb durch die Tages blätter, durch den dem Sortimentsbuchhandel eine von Jahr zu Jahr schwerer empfundene Konkurrenz gemacht wird. Wir wissen wohl, daß hierbei nicht die Mehrzahl der Tages blätter in Frage kommt, und haben vielmehr seststellen können, daß durchweg die großen politischen Zeitungen es ablehnen, Bücher als Prämien ihren Abonnenten oder ohne Einschrän kung dem Publikum allgemein anzubieten. Wir möchten mit unserer heutigen Vorstellung aber auch denjenigen Zeitungen, die sich bisher die Verbreitung von Prämienbüchern haben angelegen sein lassen, die Erwägung nahelegen, ob solcher Handel vereinbar ist mit der Würde und dem Ansehen, das unsere gut geleitete politische Tagespresse beim deutschen Publikum besitzt. Die Antwort auf diese Frage wird sich ergeben, wenn Sie berücksichtigen, daß die von den Zeitungen als Prämien angebotenen Bücher mit wenigen Ausnahmen aus minderwertigen, sabrikmäßig hergestellten Erzeugnissen bestehen, oder aus Werken, die im Buchhandel keinen 1397»
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