Arskiidlatt sür dtii Älltschen Llllsilianiiel. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Erscheint täglich außer Sonn- und Festtags und wird nur an Buchhändler abgegeben. Jahrespreis für Mitglieder des Börsenvereins ein Exemplar 10 weitere Exemplare zum eigenen Gebrauch je 15 für Nichtmitglieder 20 >6, bei Zusendung unter Kreuzband (außer dem Porto) 5 ^ mehr. Beilagen werden nicht angenommen. Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum 30Pfg.; Mitglieder des Börsenvereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg., ebenso Gehilfen für Stellengesuche. Die ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen. Die Titel in den Büaie^ngeboten und Büchergesuchen werden aus Borgis gesetzt, aber nach Petit berechnet. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig. Nr. 206. Leipzig, Dienstag den 6. September 1910. 77. Jahrgang. Amtlicher Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir den Mitgliedern unseres Vereins diejenigen Antworten zur Kenntnis, die von den obersten Schulbehörden der deutschen Bundesstaaten bisher auf unsere Eingaben vom 26. Maid.I. in Sachen des Schul buchhandels jabgedruckt im Börsenblatt Nr. 135 vom 15 Juni d. J.> ergangen sind. Bei den von uns vorgetragenen Wünschen des Buchhandels waren wir bemüht gewesen, auch auf das Interests der Schulen, wie das der Eltern sorgsam Bedacht zu nehmen. Mit lebhafter Befriedigung dürsen wir feststellen, daß alle hohen Ministerien usw,, die bisher geantwortet haben, diesen Wünschen im vollen Umfang Folge gegeben und an die ihnen Nachgeordneten Behörden entsprechende Verfügungen erlassen haben. An die Kultusministerien von Preußen und Sachsen waren wegen des Gebrauchs älterer Auslagen bereits früher Eingaben gerichtet worden, auf die entsprechende Verfügungen ergangen waren (abgedruckt im Börsenblatt vom 17,Mai1S07 und 7. August 1969). Bei diesen Staaten richteten sich daher unsere Eingaben nur auf die rechtzeitige Benachrichtigung der Buchhandlungen. Der deutsche Buchhandel wird mit aufrichtigem Dank von diesen Entschließungen Kenntnis nehmen. Sache der Kreis- und Ortsvereine sowohl, wie auch der einzelnen Buchhandlungen wird es nun sein, durch Berufung auf diese Verfügungen der Oberbehörden dahin zu wirken, daß ihnen auch von den Nachgeordneten Instanzen überall Folge gegeben wird. Leipzig, den 6. September 1916. Der Vorstand des Vörscnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Karl Siegismund. Artur Seemann. Alfred Voerster. vr. Erich Ehlermann. Hermann Seippel. Großh. Badischer II. Nachricht hiervon dem Börsenverein der Deutschen Oberschulrat. Karlsruhe, den 4. Juli 1910. Buchhändler in Leipzig auf die Eingabe an Gr Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 26. Mai l. Js. mit dem Anfügen, daß wir schon seit Jahren angeordnet Nr. 29 522. Die Beschaffung der Schulbücher betr. haben, daß Anträge der Anstaltsdirektionen auf Einführung Au sämtliche Direktionen und Vorstände der höheren Schulen neuer Schulbücher spätestens an Pfingsten an uns oorgelegt Soll ein Schulbuch im nächsten Schuljahre durch ein anderes ersetzt werden, so sollen die Schüler noch vor Schul- jahrschluß hierauf aufmerksam gemacht und zur rechtzeitigen Bestellung gemahnt werden, ebenso sind Anfragen der Buchhändler nach Möglichkeit und rechtzeitig zu beant worten. Der Gebrauch älterer Auflagen eines Schulbuchs ist auch weiterhin zu gestatten, wenn die neue Auflage nur un erhebliche Abänderungen von der älteren enthält. und der Lehrerbildungsanstalten. werden müssen, so daß gegen Schluß des Schuljahrs l31. Juli) allen Anstalten bekannt ist, welche Schulbücher im neuen Schuljahre gebraucht werden. Ebenso pflegen unsere Schulen den Gebrauch älterer Auflagen, salls die neuen nicht wesentlich geändert sind, immer zu gestatten. den Bärsenvereln der Deutschen Buchhändler in Leipzig. I3II