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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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besprechung statt, zu der sämtliche Teilnehmer zu erscheinen haben. Das von den Teilnehmern auf die Dauer des ganzen Kurses zu erhebende Honorar beträgt für jede Vorlesung oder Übung 5 es wird in der Woche vom 12. bis zum 17. September in unge teilter Summe durch die Geschäftsstelle des Vereins der Buch händler zu Leipzig eingezogen. Die angezeigten Kurse wirken, wie zahlreiche Zuschriften früherer Teilnehmer beweisen, außerordentlich segensreich, und in anderen Städten streben die Gehilfen derartige Bildungs möglichkeiten unter bedeutenden Opfern an; es ist daher dringend wünschenswert, daß die in Leipzig bestehenden Fortbildungskurse im Interesse der Gesamtheit auch die erforderliche Unterstützung finden, denn nur so können sie zu einer dauernden Einrichtung des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und seiner Lehranstalt werden. Prospekte stehen bei der Geschäftsstelle des Vereins der Buchhändler zu Leipzig und bei dem Direktor der Buch händler-Lehranstalt, Herrn vr. Frenzel, in beliebiger Zahl zur Verfügung. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 25. August 1910, Pr. XXXV 221/10/2, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der gesamte Inhalt des Druckwerkes »Beiwerke zur Erotik in der Kunst, Heft I: Die sieben Hauptsünden (Iss 7 peedes eapitaux) von 1,6 be^uo, Privat druck der Gesellschaft österreichischer Bibliophilen, Stück XllI, Wien 1909«, bestehend aus einem Titelblatt mit sieben Blättern, das Vergehen nach § 516 St.-G. begründe, und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druck schrift ausgesprochen, und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 25. August 1910. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 25. August 1910, Pr. XXXV 220 10, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des Druck werkes »Beiwerke zur Erotik in der Kunst«, Heft II, zehn erotische Aquarelle von Peter Johann Nepomuk Geiger, mit einer Einleitung von A. Normann, Privatdruck der Gesellschaft österreichischer Bibliophilen, Stück XV, Wien 1909, das Vergehen nach 8 6l6 St.-G. begründe, und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druck schrift ausgesprochen, und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 25. August 1910. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 26. August 1910, Pr. XXXV 225/10,2, auf An der Inhalt der Blätter 1—23, 25 und 26 des Druckwerkes »Dev6ria und sein Kreis; mit einer Einleitung von Siegmund von Eggh, Privatdruck des Verlages C. W. Stern, Wien, 1909, Publikation der Gesellschaft österreichischer Bibliophilen, Stück XVIII«, 3 Lieferungen, bestehend aus 26 Blättern, das Vergehen nach 8 616 St.-G. begründe, und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung der be anstandeten Blätter ausgesprochen, und nach 8 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der genannten Blätter erkannt. Wien, am 25. August 1910. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 25. August 1910 auf Antrag der k. k. Staats anwaltschaft erkannt, daß der Inhalt des in der Nummer 47, Jahrgang XVIII, der perio- dlschen Druckschrift »Die Zukunft« vom 20. August 1910 abgedruckten Artikels »Franz Joseph« in den Stellen: I. p. 242 von »Er hält nicht nur« bis »wieder ein Wort glauben«; II. p. 248 nach den Worten »gelungen, der« bis vor den Worten »schmählich geopferten«; III. p. 250 von »Der Kaiser hat« bis »Regententugend gefreut«; IV. p. 251 von »Wer in diesem« bis »Legat empfangen«, und zwar ack I., III. und IV. das Verbrechen nach 8 63 St.-G. und aä II. das Verbrechen nach 8 64 St.-G. begründe, und es wird nach 8 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwalt- schaft verfügte Beschlagnahme nach 8 489 St.-P.-O. bestätigt und nach 8 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 26. August 1910. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 196 vom 28. August 1910.) * Chromopostkarten-Konvention. — Die Chromopost- karten-Konvention ist nach wochenlangen Verhandlungen am 25. August zustande gekommen. Der Konvention gehören 20, darunter alle wichtigen Firmen des Geschäftszweiges an. Wie das Berliner Tageblatt hört, sind die Preise nicht unwesentlich erhöht worden. Die Interessenten erhoffen davon eine Gesundung dieser — besonders seit der letzten Leipziger Frühjahrsmesse — arg darniederliegenden Branche; insbesondere wird eine Besserung der Rentabilität der zur Konvention gehörenden Aktiengesellschaften erwartet. Die Konvention umfaßt ganz Europa mit Ausnahme von Frankreich und England und ist abgeschlossen bis zum Ende des Jahres 1912. * Ausstellungspreis. — Die Verlagsfirma C. C. Meinhold L Söhne in Dresden ist auf der Ausstellung für Sport und Spiel in Chemnitz für hervorragende Veröffentlichungen aus touristischem Gebiete mit der Goldenen Medaille ausgezeichnet worden. *Berbandstag der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte Deutschlands. — Ein Verbandslag der Gewerbe- und Kaufmanns gerichte Deutschlands wird in den Tagen vom 15. bis 17. Sep- tember d. I. in Köln abgehalten werden. * Deutscher Juristentag. — Der Deutsche Juristentag wird in den Tagen vom 11. bis 14. September in Danzig ge halten werden. Die Verhandlungen beginnen Montag, den 12. September, 9 Uhr morgens, mit der Eröffnungssitzung im großen Saale des Schützenhauses. Deutsche Beamten-BerlagS-Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft in. b. H. in Berlin. — Eintrag in das Ge nossenschafts-Register: Nach Statut vom 14. Juli 1910 wurde eine Genossenschaft unter der Firma »Deutsche Beamten-Verlags-Genossen schaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht« mit dem Sitze zu Berlin errichtet und heute unter Nr. 493 in unser Genossenschaftsregister eingetragen. Gegen stand des Unternehmens ist die Herausgabe und der Verlag von Zeitungen, Zeitschriften sowie der Betrieb von Verlags- geschäften aller Art. Die Haftsumme beträgt 20 die Zahl der höchstens zulässigen Geschäftsanteile 60. Die von der Genossen schaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von mindestens zwei Vorstands mitgliedern, in den »Deutschen Nachrichten«, bei deren Eingehen bis zur nächsten Generalversammlung im »Deutschen Reichs anzeiger«. Die Willenserklärung und Zeichnung für die Genossen schaft muß durch zwei Vorstandsmitglieder erfolgen, wenn sie Dritten gegenüber Nechtsverbindlichkeit haben soll. Die Mitglieder des Vorstandes sind: Albert Falkenberg in Friedenau und Ludwig Banzhaff in Berlin. Die Einsicht der Liste der Ge nossen ist während der Geschäftsstunden des Gerichts jedem gestattet. Berlin, den 24. August 1910. (gez.) Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 88. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 202 vom 29. August 1910.) Berlagsanstalt Karl Koch ä- Co. «. m. b. H. in Berlin. — Handelsregister Eintrag: In das Handelsregister 6 des Unterzeichneten Gerichts ist am 24. August 1910 folgendes eingetragen worden: Nr. 8187. Verlagsanstalt Karl Koch L Co. Gesell schaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegen stand des Unternehmens: Die druckweise Herstellung und
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