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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-01
- Erscheinungsdatum
- 01.09.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 202, I. September IS10. Nichtamtlicher Teil, K. F. Koehlcr, Barfortimcilt, in Leipzig. 8819 man 8priodt^ mit alleu LivlaASQ auk äis Dauer eius8 3aürss. 85 H. vr Franz Lcdcrmann in Berlin. 9893 I. F. Lehmann'S Verlag in München. 9910 3akrK. 1910. 16 üekt 9. 2 ^ 70 -Z. C. S. Mittler L- Lohn in Berlin. 9902/03 *Friederich: Befreiungskriege. I. Band. 5 ; in Leinen 6 50 in Halbfranz 7 50 H. Ernst Heinrich Moritz in Stuttgart 9890 kolaaä: k^alur uvck Ll6N8eb. 2 50 ^ed. 3 60 -H. Delrtrer: Deb6Q8rät8e1. 6. u. 7. 1au8. 2 käs. 4 gsb. 5 .<(. Curt Nietschmann Verlag in Halle a. S. 9908 Eduard Pohls Verlag in München. 9893 6. ^uü. Hlit. Dber8etLuuF6ll. ^U8^. u. D. Larl. a 2 80-^. — 6o. II. ^dteilunA. 4. ^uü. ^lit Vbsr86t2uvgeo. ^U8g. u. D. 1 ^ 60 Protestantischer Lchriftenvertrieb G. m. b. H. in Berlin- Schöneberg. 9892 *Bornhausen-Jaeger: Die Religion Schillers und Goethes. 60 H. Schimmel L Co. in Miltitz b. Leipzig. 9900 gsd. 20 Schwert-Verlag in Berlin. 9888 Adolf Sponholtz Verlag G. m. b. H. in Hannover. 9908 3 60 cß; §sd. 4 60 uaob Lr8ob6iu6n 5 gsb. 6 Christian Stoll in Planen i. V. D 4 Mauder: Ornamente. 20 Theodor Thomas in Leipzig. 9896 2. ^"äo. ^22. — äo.^ Ü. ^ Verlag „Licht und Schatten", G. m. b. H. in München. D 1 u. 9894/95 Dio Quartal 2 25 siur. 20 c^. l>4ebr Bogt in Papiermühle S.-A. 0908 Verbotene Druckschriften. Durch rechtskräftiges Urteil der I. Ferien-Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier vom II. August 1910 ist die Unbrauchbarmachung aller Exemplare des Heftchens: Residenzstadt Berlin, Verlag I. Valerien, Cöln, Thiebold- gasse 102«, sowie der zu ihrer Herstellung bestimmten Platten und Formen angeordnet worden. Diese Anordnung bezieht sich jedoch nur auf die im Besitze des Verfassers, Druckers, Herausgebers, Verlegers Breslau, 24. August 1910. (gez.) Der Erste Staatsanwalt. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 3480 vom 29. August 1910.) Nichtamtlicher Teil. Kartotheken im Verlagsbuchhandel. Die Praxis des kaufmännischen Geschäftes hat gezeigt, daß jedes Verzeichnis irgend welcher Art, das sich im Laufe der Zeit ändert, unzweckmäßig in festen Büchern aufbewahrt wird, da beim Anlegen eines solchen Verzeichnisses im voraus nie der Platz genau bestimmt werden kann, den die Er gänzungen einnehmen und infolgedessen an einer Stelle Lücken entstehen und an der anderen der vorher bestimmte Platz nicht ausreicht, die Ergänzungen müssen dann an anderer Stelle notiert werden, mit der Einheit und Über sicht ist cs jedenfalls sofort vorbei. Der Buchhandel hat sich die Vorteile einer Zettelregistratur schon längst in einigen Fällen zunutze gemacht, als der Kaufmann noch nicht daran dachte. Die Zettelkataloge unserer Antiquare und noch viel mehr unsere Konten sind Beweise für die Vorteile der losen Zusammenstellungen, die sich stets aufs beste in Ordnung halten lassen, ohne daß die größten Ergänzungen Schwierig keiten beim Unterbringen machen. Als der Kaufmann die Vorteile der Kartothek einsah, war es sein größtes Bestreben, sich die Vorteile dieser Ein richtung möglichst überall nutzbar zu machen. Und wer heuie ein modernes Bureau anschaut, wundert sich, für wieviel Zwecke eine Kartothek nutzbar gemacht werden kann. Fast meint man allerdings, es ist des Guten zuviel, wenn für die Kunden, um nur ein Beispiel zu nennen, gleich drei verschiedene Registraturen vorhanden sind, wenn da nach Orten, nach Interessenten und schließlich noch nach den Bezügen registriert wird. Wer aber diese Arbeiten genauer prüft, wird bald einsehen, daß hier das Zuviel wirklich am Platze ist, vorausgesetzt, daß die Kartotheken auch richtig gehandhabt werden. Das ist leider nicht immer der Fall, Es kommt nur zu oft vor, daß ein Geschäftsherr sich durch die Überredungsgabe eines Reisen den blenden läßt, er kauft »eine ganz moderne Einrichtung» und nachher kann er sie nicht gebrauchen, weil er nicht alle Vorteile der Sache ausnutzen kann, Grundbedingung bei Einführung der Kartothek ist aber nicht nur, daß der Chef über das Wesen vollkommen klar ist, sondern auch der Angestellte muß genau wissen, warum die Kartothek da ist, und er muß gerade bei diesen Arbeiten peinlich genau sein, denn nichts rächt sich bitterer als eine nicht genau geführte Kartothek, Dies nur als Einleitung. Ich möchte im folgenden ein paar Beispiele aus Verlagskartotheken an führen, die ihren Zweck bereits in der Praxis erprobt haben und ein ungefähres Bild von der Verwendung der Karten geb-n können. Dazu ist zu bemerken, daß die stehende Antiquaschrift und die Horizontallinien im Texte vorgedruckt sind, die Umrahmung zeigt das Format der Karten, die hier allerdings verkleinert wiedergegeben sind, D e Kursivschrift stellt die handschriftlichen Eintragungen in die Karten dar. Die Erklärungen gelten meist für die darüber stehende Karte, soweit das Format dieses Blattes es zuließ. 128S»
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