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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-23
- Erscheinungsdatum
- 23.08.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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8508 Börsenblatt f. d. Ltschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. /Iss 194, 23. August 1910. Delitzsch) gehören von den erwähnten Genossenschaften 1363 mit einem Mitgliederstande von 883 617 an. Auf diese Genossen schaften entfällt verhältnismäßig der Hauptteil an den geschäft lichen Leistungen aller deutschen Genossenschaften. Ihr eigenes Vermögen betrug rund 314 Millionen Mark, die fremden Gelder beliefen sich auf rund 1133 Millionen Mark, und die Leistungen der Genossenschaften (Kreditgewährung, Lebensmittelbeschaffung, Wohnungsbeschaffung, Beschaffung von Rohmaterialien usw.) be trugen 12*/, Milliarden Mark. (Deutscher Reichsanzeiger.) Freisprechung. Aufhebung einer Beschlagnahme. — Ein Prozeß gegen den Schriftsteller A. O. Weber und den Verlagsbuchhändler Hugo Schildberger beschäftigte am 20. d. M. die 2. Ferienstrafkammer des Berliner Landgerichts I. Die Anklage lautete auf Verbreitung un züchtiger Schriften. Es handelte sich um eine Gedichtsamm lung, die im September v. I. unter dem Titel »Ohne Feigenblatt« erschienen ist. Anfang dieses Jahres wurde das Buch von der Behörde beschlagnahmt, da die Staats anwaltschaft einzelne der darin enthaltenen Gedichte für unzüchtig erachtet. Die Angeklagten haben im Vorverfahren bestritten, daß die Gedichte unzüchtigen Inhalts seien. Es handele sich lediglich um pikante Satiren, denen eine Unzüchtigkeit ebenso fernliege, wie jenen Weberschen Erzeugnissen, die vor einiger Zeit inkriminiert waren und von der Strafkammer für unbedenklich erklärt wurden. In der Verhandlung beantragte Staatsanwalt Heintzmann den Ausschluß der Öffentlichkeit. Das Gericht beschloß, in voller Öffentlichkeit zu verhandeln. Der Angeklagte Weber gab darauf zunächst einen Überblick, wie er Schriftsteller geworden sei, und erklärte, daß er erst für seinen Vater geschäftlich tätig gewesen sei. Anfang 1900 habe er im Cafe Westminster verkehrt. Infolge einer dort in literarischen Kreisen abgeschlossenen Wette habe er ein Buch »Mixedpickles« verfaßt. Dieses sei sehr gut gegangen; seine Werke seien schließlich von Komikern mit Erfolg vorgetragen worden. Er Pflege jetzt zumeist die politische und soziale Satire und flechte nur ab und zu eine erotische Sache mit ein. Bei der Verlesung der inkriminierten Gedichte kam es wieder holt zu Zusammenstößen zwischen dem Staatsanwalt und dem Angeklagten Weber, sowie dem Verteidiger, da der Staatsanwalt nach derVerlesung einzelner Gedichte Bemerkungen machte wie: Das halte ich für bedenklich! Das halte ich für eine Blasphemie! usw. Die Angeklagten behaupten, der ganze Eindruck verschiebe sich, wenn man das Buch nicht ungestört bis zu Ende lese, sondern an einzelnen Stücken kritisiere. — Es folgte hierauf die Verlesung des Gesamtinhalts des Buches, die etwa 1*/, Stunden in Anspruch nahm. Nach der Mittagspause ergriff der Staatsanwalt das Wort zu seinem Plaidoyer und beantragte zum Schluß gegen beide Angeklagte je 160 Geldstrafe oder 30 Tage Gefängnis. Der Verteidiger beantragte die Freisprechung beider Angeklagten und die Auf hebung der bereits früher verfügten Beschlagnahme des Buches Das Urteil lautete nach kurzer Beratung des Gerichtshofes auf Freisprechung beider Angeklagten, da das Gericht weder in subjektiver, noch objektiver Hinsicht einen unzüchtigen Charakter des inkriminierten Buches für vorliegend erachtete. Die Beschlag nahme des Werkes wurde aufgehoben. (Nach: »Leipziger Neueste Nachrichten«.) * Neue Bücher, Kataloge usw. sür Buchhändler. Markenschutz und Wettbewerb. Monatsschrift für Marken-, Patent-, Muster-, Urheber- und Verlagsrecht. Begründet von Rechtsanwalt vr. Jul. Lubszynski unter dem Titel: »Un lauterer Wettbewerb«. Unter Mitwirkung von vr. Philipp Allfeld, ord. Professor der Rechte in Erlangen, vr. Walter Degen, Landgerichtsdirektor in Leipzig, vr. A. Düringer, Reichsgerichtsrat, vr. Josef Köhler, Geheimem Justizrat, o. ö. Professor an der Universität Berlin u. v. a. heraus gegeben in Gemeinschaft mit vr. Ludwig Wertheimer, Rechts anwalt in Frankfurt a. M., von vr. Martin Wassermann, Rechtsanwalt in Hamburg. Verlag vr. Walther Rothschild in Berlin-Wilmersdorf, Mchaffenburgerstr. 4. IX. Jahrgang, Nummer 11, August 1910. 4». S. 327—364. Aus dem Inhalt: vr. Lobe, Oberlandesgerichtsrat, Dresden, Der unlautere Wettbewerb als Rechtsverletzung nach der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts. — vr. Otto Krüger, Regierungsrat, Berlin, Personen-und Firmennamen als Warenzeichen und als Bestandteile von Warenzeichen. — vr. Ludwig Wertheimer, Rechtsanwalt in Frankfurt a/M., Der XIV. Kongreß der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, Brüssel, den 2 —5. Juni 1910. — Aus der Praxis der Gerichte: Unlauterer Wettbewerb durch Füllinserate. Verbreitung der Bibel i« Finnland. — Die Bibelgesell schaften in ^bo, Viborg, Uleäborg und Kuopio haben beschlossen, in gemeinsamem Verlag neue Bibelausgaben herauszugeben, die hauptsächlich durch die »Innere Mission der finnischen Kirche« in Sordavala, wo auch der Druck ausgeführt wird, vertrieben werden sollen. Im Februar d. I. erschien eine Auflage des Neuen Testaments, in Petit gesetzt, in 25 000 Exemplaren, und jetzt ist der Druck einer ebensogroßen Auflage der Bibel in Korpussatz begonnen worden. (»voIrtiLockslstiäninS kör l'iolLnä«.) Personalnachrichten. * Auszeichnung. — Der Verlagsbuchhändler Herr Kom merzienrat Felix Krais in Stuttgart ist von Seiner Majestät dem König von 'Württemberg durch Verleihung der großen goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft am Bande des Friedrichsordens ausgezeichnet worden. Sprechsaal. Direkt erbetene Angebote ans gesuchte Bücher. Wenn man antiquarische Bücher im Börsenblatt sucht und ausdrücklich um direkte Zusendung der Angebote ersucht, tut man das nicht umsonst; es gibt jedoch eine ganze Anzahl Antiquare, die — um vielleicht 5 H zu ersparen — ihre Angebote über Leipzig senden. Handelt es sich nun um eine dringende Bestellung, so erhalten den Vorzug selbstverständlich diejenigen, die ihre Angebote direkt gesandt haben. Erst vor kurzer Zeit ist es vorgekommen, daß wir Bücher, die wir antiquarisch gesucht hatten, zum großen Teil beim Verleger bestellen mußten, weil wir nicht genügende Angebote erhalten hatten; aber vier Tage später erhielten wir in einem Zettelpaket eine Anzahl günstiger Angebote, die wir natürlich nicht mehr be rücksichtigen konnten. Durch ihre Nachlässigkeit haben die Anti quare nicht nur uns geschädigt, indem sie uns die Möglichkeit ent zogen haben, einen höheren Gewinn zu erzielen, sondern auch sich selbst, weil sie ihre Bücher nicht verkauft haben. Hoffentlich tragen diese Zeilen dazu bei, die Herren Antiquare zu einer genaueren und rascheren Erledigung ihrer Angebote zu bewegen. 8. Zur Beachtung. (Vgl. Nr. 37 d. Bl.) Vor einiger Zeit nahmen wir Veranlassung, den Herren Kollegen bei geschäftlichem Verkehr mit einer Damenschneiderin Marie Riepl zur Vorsicht zu raten. Wir wiederholen heute diese Mahnung mit der Bitte, uns freundlichst Mitteilung zugehen zu lassen, falls die Dame, welche von ihrem letzten Wohnort — Karlsruhe — ohne Abmeldung verschwunden ist, irgendwo auftaucht. Augsburg, 20. August 1910. Schlosser'sche Buchhandlung (F. Schott). Unverlangte Sendungen. Obwohl bei meiner Firma im Adreßbuch »V« steht, erhalte ich alle Augenblicke unverlangte Zusendungen. Von diesen schickte ich zur Ostermesse mehrere sogar ohne Kostennachnahme zurück. Ein Verleger verweigert die Annahme, weil inzwischen eine neue Auflage erschienen sei — wahrscheinlich durch die weit ausgedehnte unverlangte Versendung nötig geworden. Bin ich verpflichtet, über den Inhalt der bei mir liegenden unverlangten Sendungen Listen zu führen, um sie mit den »grünen« Zetteln des Börsen blattes zu vergleichen? g.
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