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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1923
- Strukturtyp
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- 1923-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1923
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dende Amt eignete, sondern auch unter dem andern, ob er die Eig nung für ein Portefeuille oder für den Vorsitz im Börsenvereins vorstand hätte; ob seine Neigung und seine Gesundheit, seine Be rufspflichten und sein Wohnsitz ihm dt« Übernahme eines solchen Doppelamtes ermöglichten. Damit aber nicht genug, müßten, wenn bei der Zusammensetzung des Börsenvereinsvorstandes dem Zufall nicht ein zu großer Spielraum eingeräumt werden soll, jedesmal Wahrscheinlichteitsberechnungen angestellt werden in bezug aus den Zeitpunkt, wann etwa die Berufung des oder der Betreffenden tu die Leitung des Börsenvereins in Frage käme. Handelt« es sich doch bei den Wahlen im Verlegerverein sozusagen gleichzeitig immer um eine Vorwahl und Vorratswahl für den Börsenvereinsvorstand, Gewiß wäre es zu begrüßen, wenn in Zukunft nicht so viele »Kräfte wie gegenwärtig in den inneren Kämpfen des Buchhandels zum Schaden des Ganzen verbraucht würden« und dies auf solchem Wege erreichbar wäre; aber aus der andern Seite bedeutete es einen unverkennbaren und größeren Schaden, wenn man den Kreis der Vorstandsanwärter ziffernmäßig so beschränkte, wie es nach den obigen Ausführungen im Zusam menhang mit der geplanten Neugestaltung der Dinge geschehen müßte. Eine Satzungsänderung des Börsenvereins, die die Er- Neuerung seiner Leitung aus die Vorstandsmitglieder von Ver- legerverein und Gilde beschränkte, käme unter Umständen dem Verzicht ans wertvollste Kräfte gleich und müßte aus die Dauer der Zeit ebne Verarmung und Mechanisierung im Wirken des Bör senvereins herbeiführen. Dazu kommt aber noch ein anderes, auf das die Frage hindeutet: Wie steht es um die Verantwortlichkeit eines, wie die Ankündigung der Lewen SPitzenverbänd« sagt, »automatisch« zusammengesetzten Börfenvereinsborstandes? Wem gegenüber ist er verantwortlich? Von wem kann er für das, was er getan oder unterlassen hat, zur Rechenschaft gezogen werden? In seiner Gesamtheit von keinem; denn der Verein, den er leitet und verwaltet, hat ihn nicht gewählt und kann ihn des- halb auch nicht zur Verantwortung ziehen. Also bildete für die drei Verlegermitglieder der Gesamtvorstand des Verlegervereins das Forum, dem sie Rede und Antwort zu stehen hätten, da die Hauptversammlung des Verlcgerbercins es Nur mit der Gesamt heit, nicht mit einzelnen der Vorstandsmitglieder zu tun hat. In seinem offenen Brief vom 2, April, den ich mitten in der Niederschrift dieser Zeilen vor wenigen Stunden zu Gesicht be kam, und dem ich, wiewohl er zum Teil aus andern Gesichtspunk ten geschrieben, in vielem beipslicht«, deckt Herr Walther Jäh wohl zutreffend die Motive aus, die den Vorstand des Verleger- Vereins zu seinem Pakt mit der Gilde veranlaßt haben dürften. Da die Kurienabstimmung, so sagt er, für den Bertegerverein nicht durchsetzbar gewesen sei, so wolle dieser nunmehr der ihm in den Hauptversammlungen des Börsenverems drohenden Majori- sierung durch die Stimmenparität im Vorstande entgegenwirken. Aber wie deükt man sich denn das Zusammensinden über Fragen, die die Öffentlichkeit des Buchhandels trennend erregen, wenn dabei je drei Männer ihre gegensätzliche, ausgereifte Mei nung gegeneinander vertreten? Glaubt man wirklich, daß die Gilde die Ausnahme einer Bestimmung in dis neuen Satzungen Massen würde, wonach der Vorsitzende bei Stimmengleichheit den Ausschlag gäbe und der Vorsitz dauernd bei den Verlegern wäre? Fehlt es aber an einer solchen Bestimmiung, dann wird, wenn die weitere Entwicklung -des Börsenvereins nicht mit unge lösten Fragen besät werden soll, die Hauptversammlung zur Ent scheidung angeruseü werden müssen und in ihr das Gespenst der von der Gilde mobil gemachten Stimmenüberlegenheit jedesmal aufs neue erstehen. Die angestrebte Kurialabstimmung war da gegen klug und gesund. Auch sie beseitigt« nicht ganz die Mög lichkeit, daß es im Einzelsall einmal Wer eine wichtige Frage nicht zur Verständigung gekommen wäre, aber sie war ein Schutz vor Stimmenvergewalligung, Plan und Gedanken aber, mit denen wir am 3, April überrascht worden sind, sind nicht klug und nicht gesund; ihr« Verwirklichung würde weder den Frieden, noch Früchte bringen, manchem unter uns aber, den mit dem Deutschen Verlegerverein die Vorstellung des stärkeren und ver trauteren Schutzdaches unter unseren Berufsorganisationen ver band, das Vertrauen zu ihm und die Freude des Wirkens unter ihm zu schmälern vermögen, Berlin, den 10, April 1923, Die Reichsregieruvg zur AuslaudpreispoUtik des Verlages. Die Außenhandelsnedenstelle für das Buch gewerbe teilt uns mit: In der Sitzung des Außenhandelsaus schusses der Außenhandelsnsbenstelle für das Buchgewerbe vom 18, März 1923 nahm Herr Oberregierungsrat vr, Feßler als Vertreter des Reichswirtschastsministeriums Gelegenheit, auf die Stellungnahme hmzuweisen, die das R« ich sw i rt sch a ft s- ministerium zu der Frage der Festsetzung der B ü ch e r a u s f uhrpr e ise einnimmt. Der Außenhandels- ausschutz beschloß gemäß einem aus der Versammlung heraus gestellten Antrag di« Veröffentlichung dieser Ausführungen, Das Reichswirtschastsministerium hat der Außenhandels- Nebenstelle das Wesentlichste aus den Ausführungen seines Ver treters in brieflicher Form mitgeteilt, diese Mitteilung lautet folgendermaßen: Der Reichswirtschastsminister, Berlin W, 15, den 29, März 1923. An die Außenhandelsuebcustelle für das Buchgewerbe, Leipzig, Buchhäudlerhaus, Bei Durchführung der vom Außenhandelsausschuß in sei ner Sitzung vom 19, März 1923 beschlossenen Neriregelung der Bestimmungen über die Ausfuhrpreise bitte ich mit allem Nach druck daraus hinzuwirken, daß Preisfestsetzungen vermieden werden, die über der unter angemessener Berücksichtigung aller in Frage kommenden Verhältnisse zu ziehenden Grenze liegen und dadurch zu Klagen der ausländischen Abnehmer Anlaß geben. Wie ich der Außonhandelsnebenstelle fortlaufend mit geteilt habe, sind in den letzten Monaten mehrfach ernste Vor stellungen dieser Art erhoben worden. Zum Teil haben dies« Preise Gegenmaßnahmen organisierter Leserschaft lausgelöst. Daß dadurch die Interessen der Allgemeinheit an der Verbrei- ümg und Wertschätzung deutschen geistigen Schaffens im Aus lände schwer geschädigt werden, liegt auffder Hand, Ich halte es grundsätzlich für notwendig, daß die Preise deutscher Bücher und Zeitschriften im Ausland«, wenn auch in mäßigem Grad«, niedriger sind als die Preise gleichwertiger ausländischer Prodriktion, Daß ausnahmsweise von diesem Grundsatz im Interesse der Niedrighaltung des deutschen Jn- landpreises durch vorsichtige Steigerung der Ausfuhrpreis« ab gewichen werden kann, erscheint mir vertretbar. Keinesfalls aber vermag ich allgemein zu billigen, wenn Verlag« im Hin blick aus die Monopolstellung, die einige ihrer Erzeugnisse ge nießen, Auslandpreise sestsetzen, die weit über das demnach ge botene Matz hinausgehen und diese Preise dadurch sichern, daß sie ihr« Abnehmer im Inland« durch privatrechtliche Verpslich- tungserklärungen Mi Einhaltung dieser Preise im Fall« des Verkaufs ins Ausland zwingen. Es wird zu erwägen sein, ob und gegebenenfalls in welcher Weise einem Verfahren dieser Art als nicht vereinbar mit den Grundsätzen der Außenhandels- regelung für das deutsche Buchgewerbe cntgegenzuwirken ist. Im Interesse des gesamten deutschen Buchgewerbes und des deutschen Geisteslebens muß ein« tiefgehende Mißstimmung der «isländischen Abnehmerschaft gegen die Erzeugnisse deutschen literarischen Schaffens vermieden werden. Ich bitte, die in Frag« kommenden Kreis« aus diese Ge sichtspunkte hi-nzulenken, und hoffe, daß nunmehr Preisfest setzungen und Bindungen unterbleiben, für die zwar wirtschaft liche Gründe vorliegen können und die den Bestimmungen des Pridatrechts entsprechen mögen, die aber dom Standpunkt der öffentlichen Interessen gerade jetzt die Billigung der Allge- meinheit und ihrer berufenen Vertreter nicht sinden können, gez, vr, Becker, Mine Mitteilungen. Vereinigung der Ingcndschriftcnvcrlegcr. — Die diesjährige Hauptversammlung dieses Vereins findet Sonnabend, den 28. April 1923, vormittags 9 Uhr in Leipzig im Lesezimmer der Bibliothek des Börsenvereins, Portal I, 1. Obergeschoß, statt. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
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