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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-17
- Erscheinungsdatum
- 17.08.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
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189, 17. August 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 9323 Die Tätigkeit des Di-. Müller ist so gedacht, daß er vorzugs weise die genannten Länder bereisen, ihre wirtschaftlichen und kommerziellen Verhältnisse studieren und über das Ergebnis be richten soll, während die Bearbeitung der laufenden Handels sachen nach wie vor den betreffenden Konsulatsbehörden über lassen bleibt. Etwaige Anfragen usw. der Interessenten sind daher zweckmäßig nicht an den Handelssachverständigen persönlich, sondern an die Konsulate zu richten. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen gestellten »Nachrichten für Handel und Industrie«.) * I. Graphische Ausstellung der Neuen Sezession Berlin 1910. — Der Vorstand der Neuen Sezession Berlin (M. Pechstein, G. Tappert, M. Melzer und der Obmann des Arbeitsausschusses A. Segal) versandte folgendes Programm für eine demnächst zu veranstaltende I. Graphische Ausstellung der Neuen Sezession in Berlin: Eröffnung der Ausstellung: 1. Oktober 1910. Schluß der Ausstellung: Anfang Dezember 1910. Anmeldung erfolgt durch beiliegende Formulare bis 1. Sep tember 1910. Einlieferung muß in der Zeit vom 1. bis spätestens 10. Sep tember 1910 erfolgen. Eine Verlängerung des Einsendungs termines findet nicht statt. Zulassung. Zur Ausstellung gelangen nur Originalwerke der graphischen Künste (einschließlich Pastelle und Aquarelle) und Werke der Kleinplastik. Anordnung. Im Interesse einer wirksamen Anordnung der graphischen Arbeiten wird gebeten, diese in möglichst einheitlichen Formen weiß oder hell zu rahmen. Transport. Sämtliche Einsendungen werden nur frankiert an genommen. Falls von einem Künstler nur ein Teil seiner ein gesandten Arbeiten angenommen wird, erfolgt deren Rücksendung nach Schluß der Ausstellung mit den angenommenen. Frühere Rücksendung dieser Arbeiten kann auf besonderen Wunsch er folgen. Die Kunstwerke, die von der Jury angenommen wurden, gelangen frachtfrei an den Absendungsort zurück. Verpackung. Die Einsendung der Arbeiten erfolgt in starken Kisten, die mit Schrauben zu schließen sind. Werke unter Glas sind in Holzwolle gut zu verpacken; die Scheibe ist zu überkleben. Auspacken und Wiedereinpacken der Einsendungen erfolgt unter Aufsicht einer hierzu bestellten Persönlichkeit der Vereinigung. Katalog. Von der Geschäftsführung wird ein illustrierter Katalog herausgegeben, für den Schwarz - Weiß - Zeichnungen bis zum 6. September einzusenden sind. Verkauf der Kunstwerke wird durch die Galerie Macht ver mittelt. Bei Verkäufen erhält die Firma 25 Prozent. Eine Erhöhung oder ein Herabsetzen des angesetzten Preises ist nicht statthaft. Als verkäuflich bezeichnete Werke können nur gegen Erlegung der Verkaufsgebühr von 25 Prozent als unverkäuflich erklärt werden. Jury. Die gemäß den Statuten gewählte Jury entscheidet über die Aufnahme der eingelieferten Arbeiten. Ausstellung zurückgewiesener Arbeiten. Die Jury behält sich das Recht vor, eine Ausstellung der von ihr zurückgewiesenen Arbeiten zu veranstalten. Die auf den Anmeldeformularen vorhandene bezügliche Rubrik ist mit Ja oder Nein auszufüllen. Versicherung. Die Kunstwerke werden in den Ausstellungs räumen gegen Feuersgefahr und Sachbeschädigung versichert. Geschäftsleitung. Die Ausstellung wird von der Galerie M. Macht finanziert. Die Geschäftsleitung liegt in den Händen des Geschäftsführers der Neuen Sezession: Herrn Sauermann, Berlin, Rankestraße 1, an welchen alle Zuschriften zu richten sind. Der Aussteller erklärt sich durch Beschickung der Ausstellung mit den hier genannten Bedingungen einverstanden. * Neue österreichische Hundertkronen-Noten — Das (österreichische) Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder (60. Stück vom 12. August 1910) bringt folgenden Erlaß des Finanzministeriums vom 11. August 1910, betreffend die Einziehung der Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1902 und die Ausgabe von Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1910. Die Osterreichisch-ungarische Bank wird zufolge nachstehender Kundmachung die jetzt im Umlaufe befindlichen Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1902 unter den in dieser Kundmachung enthaltenen, auf Grund des Artikels 89 der Statuten der Osterreichisch-ungarischen Bank, R.-G.-Bl. Nr. 176 ex 1899, festgesetzten Bestimmungen einberufen und einziehen und am 22. August 1910 mit der Hinausgabe von Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1910 beginnen. (gez.) Biliüski m. x. Kundmachung wegen Hinausgabe neuer Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1910 und wegen Einziehung der Bank noten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1902. Am 22. August 1910 wird die Osterreichisch-ungarische Bank bei ihren Hauptanstalten in Wien und Budapest sowie bei sämt lichen Filialen mit der Hinausgabe der Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1910 beginnen. Die neuen Banknoten sind im Anhänge zu dieser Kund machung beschrieben.* *) Die jetzt im Umlaufe befindlichen Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1902 werden einberufen und eingezogen. Die Regierung der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder und die Regierung der Länder der ungarischen Krone haben hinsichtlich der Einziehung der einberufenen Bank noten zu 100 Kronen im Einvernehmen mit dem Generalrate der Osterreichisch-ungarischen Bank folgendes festgesetzt: Die gegenwärtig im Umlaufe befindlichen Banknoten zu 100 Kronen mit dem Datum vom 2. Jänner 1902 sind bei den Hauptanstalten und Filialen der Osterreichisch-ungarischen Bank bis 31. August 1912 zur Zahlung oder Verwechslung zu bringen, so daß der 31. August 1912 die letzte Frist für die Einziehung dieser Banknoten ist. Von diesem Zeitpunkte an werden diese einberufenen Bank noten von den Bankanstalten der Osterreichisch-ungarischen Bank Nach dem 31. August 1918 ist die Osterreichisch-ungarische Bank nicht mehr verpflichtet (Artikel 89 der Statuten), die Banknoten zu 100 Kronen vom 2. Jänner 1902 einzulösen oder umzuwechseln. Budapest, 23. Juni 1910. (gez.) Popovics, (gez.) Heinrich, (gez.) Pranger, *) Folgt Beschreibung, hier nicht abgedruckt. Red. * Der Brand der Brüsseler Weltausstellung. — Der furchtbare Brand, der in der Nacht vom Sonntag zum Montag, 14./15. d. M., die Brüsseler Weltausstellung zum großen Teil vernichtet hat, hat in der ganzen Welt aufrichtige Teilnahme gefunden, nicht zum wenigsten in dem benachbarten Deutschland, dessen Ausstellung, von der örtlichen Lage begünstigt, unver sehrt geblieben ist. Nach amtlicher Meldung vom 15. August sind zerstört: ein Teil der belgischen Abteilung, die englische Abteilung und die Lebensmittelgruppe der französischen Abteilung. Zerstört sind ferner der Pavillon der Stadt Paris und das nachgebildete Stadtviertel Alt-Brüssel. Unversehrt geblieben sind außer der deutschen und der holländischen Ausstellung die Ausstellungen von Monaco, Spanien, Kanada, Brasilien, Dänemark, Rußland, Schweiz, Osterreich-Ungarn, Argentinien, Luxemburg, Türkei, Serbien, Japan, China, Vereinigte Staaten von Amerika, und die große internationale Maschinenhalle. * Literarisches Urheberrecht in Südamerika. — Der panamerikanische Kongreß in Buenos Aires hat die Konvention über das literarische Eigentum nach der Fassung des chilenischen Vertreters Alvarez angenommen. 1213*
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