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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
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^ 184. 11. August 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 9115 Deutscher Zentralverband für Handel und Gewerbe. — Unter sehr zahlreicher Beteiligung begannen am 8. d. M. in Barmen die Verhandlungen der 23. Hauptversammlung des Deutschen Zentralverbandes für Handel und Gewerbe. Der Vorsitzende Stadtrat Seifert-Leipzig hielt einen Vortrag über die Berechtigung und Notwendigkeit des Detailhandels. Der Detailhandel sei unausschaltbar und unentbehrlich für den Warenaustausch. Er sei auch von größter Bedeutung für den kauf männischen Nachwuchs, und daher sei er berechtigt, gleiche Rechte wie Industrie und Großhandel zu verlangen. Leider habe er in den Handelskammern nur geringe Vertretung; dort dominierten Industrie und Großhandel. Die Forderung, dem Detailhandel ein Drittel der Sitze einzuräumen, sei keine unbillige mit Rücksicht auf seine große Zahl. Ebenso unbillig sei es, daß selten aus dem Detailhandel Richter entnommen werden, denn es kämen viele Rechtsfragen zur Entscheidung, die den Detailhandel betreffen. Die Versammlung nahm nach kurzer Debatte einen Antrag an, der den Vorstand beauftragt, zur Erreichung der vom Vor sitzenden gekennzeichneten Ziele alle gangbaren Wege zu beschreiten. Darauf sprach Rechtsanwalt Zahn-Barmen überden Kampf der Schutzvereinigungen für Handel und Gewerbe gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere das Ausverkaufswesen. Redner empfahl eine längere Resolution, in der es u. a. heißt: Der Verbandstag beauftragt den Zentralverband, die nötigen Schritte einzuleiten, daß bei jeder angeschlossenen Vereinigung lokale Ausschüsse geschaffen werden, denen die Arbeit gegen den unlauteren Wettbewerb obliegt. In einer Eingabe an das Reichs justizamt und den Reichstag ist beantragt, daß bei der in Vor bereitung befindlichen Novelle zur Strafprozeßordnung in allen Fällen des gewerblichen Betruges, dessen Begriff noch näher festzulegen ist, den in § 13 ches Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb genannten Verbänden das Recht verliehen wird, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Stadtverordneter Aeinze-Leipzig sprach über die »Groß banken als Förderer der Warenhäuser«. Während man dem Kleinkaufmann einen kleinen Kredit einräume, werde den Waren häusern in erstaunlichster Weise ungemessener Kredit gewährt. Hierauf beschäftigte man sich eingehend mit dem »Konsum vereinswesen«. Sandquist - Magdeburg ging so weit, den Konsumvereinen jede Existenzberechtigung abzusprechen. — Generalsekretär Gruhl-Leipzig sprach über die »Umgehung der Einkommensteuer durch Konsumvereine«. — Zur Frage der Beamtenkonsumvereine begründete Schnell- Kassel einen Antrag, in dem gefordert wird, daß 1. bei Gründung neuer Beamtenkonsumvereine vorher der Nachweis eines Bedürf nisses gefordert wird, und 2. den Beamten die Beteiligung an bestehenden Konsumvereinen und ähnlichen Genossenschaften ver boten wird und die Beamten, Geistlichen und Lehrer veranlaßt werden, ihre leitenden Posten bei solchen Organisationen aufzu geben. — V. v. Emden-Bremen spricht sein Bedauern aus, daß in Bremen eine Anzahl Kolonialwarenhändler eine eigene Bäckerei errichtet haben. Dadurch werde Kampf in die eigenen Reihen des Mittelstandes getragen. In einer Resolution von vr. Rocke- Hannover sprach sich die Versammlung gegen diese genossenschaft liche Gründung aus. (Nach: »Vossische Zeitung«.) * Verhaftung eines Pariser Antiquitätenhändlers in Budapest. (Vgl. Nr. 183 d. Bl.) — Zu diesem hier mitgeteilten Vorfall wird der »Neuen Freien Presse« (Wien) aus Buda pest folgendes mitgeteilt, wonach als bestohlen nicht das Cluny- Museum in Paris, sondern das Gueret-Museum ebenda in Be tracht kommt: In der Nacht vom 27. auf den 28. April v. I. wurden aus dem Gueret-Museum auf bisher unaufgeklärte Weise 74 Stück Antiquitäten, durchweg seltene Exemplare von großem Werte, hauptsächlich gravierte und gemalte Emails aus dem zwölften und dreizehnten Jahrhundert, entwendet. Den größten Wert repräsentiert ein Email aus Limoges, das aus dem zwölften Jahr- hundert stammt. Das Museum Gueret ist im Besitze einer kom pletten Sammlung Limoger Emailerzeugnisse, und der Diebstahl be deutet für es einen geradezu unersetzlichen Verlust. Die Pariser Polizeipräfektur setzte alle Hebel in Bewegung, um der Diebe habhaft zu werden, jedoch bisher ohne Erfolg. Sämtliche Polizei behörden der Welt erhielten ausführliche Verständigungen und eine genaue Liste der gestohlenen Gegenstände. Auch sämtliche Museumsverwaltungen und Sammler von Kunstgegenständen und Antiquitäten wurden ersucht, bei den Nachforschungen nach den Dieben behilflich zu sein. Eines Vormittags erschien nun bei der Direktion des ungarischen Nationalmuseums in Budapest der hier etablierte Antiquitätenhändler Heinrich Perl und bot eine 25 Zentimeter lange und 12 Zentimeter breite Emailplakette zum Kaufe an. Er forderte für die Plakette, welche die An betung des kleinen Jesus darstellt, 4000 L. Der Direktor des Nationalmuseums, Ministerialrat Emerich v. Szalay, übergab den angebotenen Gegenstand dem Kustos vr. Geza Supka, damit er ihn auf Echtheit und Wert prüfe. Perl wurde ersucht, wegen eventueller Perfektionierung des Kaufes im National museum zu erscheinen. Kustos Supka stellte alsbald fest, daß die Plakette ein Limoger Erzeugnis sei. Die Limoger Emails, speziell die in den Pariser Museen Gueret und Cluny befindlichen Objekte sind in einem großen Werk »I/(»uvr68 cks I^imosseg« genau katalogisiert und illustriert, vr. Supka schlug dieses Werk nach und auf der 14. Tabelle unter Nummer 164 fand er die Illustration derjenigen Email plakette, die dem Nationalmuseum zum Kauf angeboten wurde, v«-. Supka wußte auch, daß im April vorigen Jahres in Paris der artige Antiquitäten gestohlen wurden. Er begab sich deshalb zur Polizei und machte die Anzeige. Er gab der Ansicht Ausdruck, daß die erwähnte Plakette kaum eine Fälschung sei, da die Limoger Arbeiten nicht zu kopieren sind. Auf Grund der von der Pariser Polizeiprä fektur an die Budapester Oberstadthauptmannschaft übersendeten Liste der im vorigen Jahre gestohlenen Antiquitäten wurde festgestellt, daß das Email, das hierher gebracht wurde, vom Diebstahl herrührt. Es begaben sich Detektivs in das Nationalmuseum, und Perl wurde, als er dort erschien, um wegen des Kaufes der Plakette handelseins zu werden, aufgefordert, zur Polizei zu gehen. Dort gab er zu Protokoll, daß er die Antiquitäten von einem in Budapest wohnenden Alter tumsforscher namens Robert Füredi kommissionsweise übernommen habe. Füredi, der gleichfalls zur Polizei zitiert wurde, erklärte, daß er die Plakette sowohl, als auch einen aus dem sechzehnten Jahrdundert stammenden Adelsbrief und ein mit Diamantrauten umrahmtes Medaillon von einem Pariser Antiquitätenhändler, Samuel Vogel, zum Verkauf über nommen habe. Füredi folgte der Polizei auch das Adels diplom aus. Es ist in Leder gebunden, die Deckplatten sind mit Edelsteinen verziert. Das Diplom besteht aus 28 Pergament blättern, ist in spanischer Sprache abgefaßt und mit herrlichen farbigen Initialen und Ornamenten versehen. Der Adelsbrief wurde dem Kriegsmann Alonso de Montalbon unter Karl V. ver liehen. Die Polizei verständigte von der Angelegenheit das Budapester französische Generalkonsulat und setzte sich auch mit der Pariser Polizeipräfektur in Verbindung. Vorläufig wurde nur Vogel, der seit zwölf Tagen angeblich zum Besuche seiner in Budapest lebenden Mutter hier weilt, in Polizeigewahrsam ge nommen. Vogel ist ein gebürtiger Budapester und wohnt seit Jahren in Paris, wo er angeblich Antiquitätenhändler ist. Peter Rosegger über die Herausgabe von Goethes »Ur»Meister«. — Wie bekannt sein wird, hat Peter Rosegger in seinem »Heimgarten« die Herausgabe von Goethes »Ur-Meister« gemißbilligt. Wegen dieser Stellungnahme angegriffen, nimmt er jetzt nochmals das Wort dazu: »Nun habe ich es ganz und gar verschüttet bei den Literatur gelehrten Besonders grün waren sie mir nie, selbst die Grünen nicht. Und da bin ich nun im Tagebuch mit meiner unmaßgeblichen, allerdings recht einfältigen Meinung dahergekommen: Wenn Goethe, die erste Niederschrift seines Wilhelm Meisters, des »Ur-Meisters«, vernichtete, weil er sie nicht gedruckt wissen wollte, so hätten auch andere nicht das Recht, sie zu drucken. Da sagte nun unter anderem einer im »Altonaer Tageblatt«, ich wüßte eben nicht, wie Goethe selbst über diese Veröffentlichung gedacht und geurteilt habe. Wie, wo und wann, das hat mein gelehrter Kritiker nicht gesagt, ich hätte mich gern belehren lassen. Dann gibt er zu verstehen, daß Goethe eben kein Schulze, kein Müller, kein Rosegger sei, um deren Nachlaß sich allerdings niemand zu kümmern brauche. »Das erinnert mich an den Ausspruch eines anderen Ge- 1187*
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