Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.08.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-08-08
- Erscheinungsdatum
- 08.08.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100808
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191008084
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100808
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-08
- Tag1910-08-08
- Monat1910-08
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
9002 s. d. rtlchn. «Lchh»»dN Nichtamtlicher Teil. 181, 8, August 1910, bei den Advokaten reisen läßt. Auf seine Beschwerde an diese Firma gibt selbe ihm den Rat, er möge sich für die Artikel dieses Verlages so intensiv verwenden, daß der Reisende das Feld ganz abgegrast vorsände und demzufolge unverrichteter Dinge fortfahren müßte. Diesen Rat zu befolgen, ist wohl nicht möglich, da der Sortimenter gegen seine Platzkunden nie so zudringlich auftretcn kann wie ein Reisender. Wir gaben dem Kollegen den Rat, die dortigen Advokaten in einem Rund schreiben aufmerksam zu machen, daß alle Offerten von Wiener Verlagsfirmen von den ortsansässigen Buch handlungen ebenso erledigt werden. Im übrigen hat uns diese Beschwerde die Anregung gegeben, ein allgemein gehaltenes Rundschreiben aufzusetzen, daß im großen ver schickt werden soll. — Einer Firma mußten wir in Erinnerung bringen, daß laut einer Vereinbarung für die Zustellung bei Zeitschriften ins Haus eine Gebühr von zwei Heller für jede Nummer zu berechnen ist. Besondere Freude bereitete uns die Kundmachung des k. k. Schulbücherverlages, daß vom 1. Juli d. I. unserem Wunsche endlich entsprochen werden wird, indem bei Bezug von allen Schulbüchern volle 2S Prozent Rabatt und außerdem ein zehnprozentiges Remissionsrecht gewährt werden wird. Wir verfehlten selbstverständlich nicht, höheren Orts unseren Dank und unsere Zufriedenheit über die gewährte Erhöhung zum Ausdruck zu bringen. Einen Großteil dieses Erfolges können wir unseren Bemühungen zuschreiben, da wir durch vierzehn Jahre im Kampfe uni die vollen 25 Prozent Rabatt nicht erlahmten. Ein Kollege teilt uns mit, daß ihm von einem Landes- Lehrerverband die Aufforderung zugekommen ist, sich über die Vergünstigungen zu äußern, die er dem Vereine wie auch den einzelnen Mitgliedern einränmen könnte, wenn der Verein ihm alle Bestellungen überweist. Der Lehrerverein geht da nach dem Vorbilde in einem anderen Kronlande (I!) vor, und es sind zu dieser Frage auch andere Buchhandlungen, vor allem Wiener Firmen, herangezogen worden. Wir sahen uns veranlaßt, in der Buchhändler-Correspondenz in einem Artikel diesbezüglich darauf aufmerksam zu machen, daß solche Verlockungen zur Übertretung unserer Verkauss- bestimmungen reizen, und forderten gleichzeitig auf, solche Anträge abzuwehren und die Rabattbestimmungen streng zu beachten und Firmen, die diese zu umgehen suchen, zur Anzeige zu bringen. — Eine Firma machte uns auf eine Notiz in dem »Schlesischen Schulblatt- aufmerksam, in welcher aufgefordert wird, eine vom schlesischen Lehrer verein herausgegebene Karte von Schlesien nicht bei Buchhändlern, sondern direkt beim Verleger in Wien zu kaufen. Wir haben die Redaktion dieses Blattes auf- gesordert, dies zu widerrufen, was auch geschehen ist. — Ein Kollege klagt über einen Kolporteur, daß dieser Romane, Lieferungswerke und Kalender direkt von den Verlegern bezieht, obwohl er von der Firma C. Daberkow, Wien, nur einen Kolporteurschein besitzt, und sendet gleich zeitig zwei Eingaben ein, die er bei der k. k. mährischen Statthalterei wie schlesischen Landesregierung einzureichen ersucht, was ihm gern zugesagt wird. Dem Verein der österreichisch-ungarischen Buchhändler wird diese Über schreitung auch zur Kenntnis gebracht werden. — Die k. k. Polizeidirektion machte uns aufmerksam, daß laut einer Anzeige von der Staatsanwaltschaft die Buchhändler nicht berechtigt wären, periodische Druckschriften zu ver äußern, ohne eine besondere Erlaubnis hierzu zu besitzen. Da nur eine unrichtige Auslegung eines Paragraphen vorliegen kann, so wandten wir uns um Aufklärung darüber an den Verein der österreichisch-ungarischen Buch händler noch Wien. Die Landesstelle der Pensionsversicherung Hai auch Heuer Angestellte einiger unserer Kollegen zwangs weise versichert und verlangte Zahlung unter Straf androhung. Wie uns mitgeteilt wurde, haben die fr betroffenen Kollegen den Rekursweg betreten. Wir stehen nach wie vor aus dem Standpunkte, daß nur diejenigen unserer Angestellten zu versichern find, die leitende Stellungen haben. Eine Genugtuung ist uns in einer jüngst erflossenen RekurLbeantwortung seitens der mährischen Statthalterei geworden, wo ausdrücklich betont wird, daß die Buchhandlungsgehilfen im Sinne des Gesetzes nicht versichcrungspflichtig sind, und es ist zu hoffen, daß auch in nächster Zeit vom Verwaltungsgerichtshos eine gleiche Ent scheidung zu erwarten ist. Wie Ihnen bekannt, sind vom Börsenverein neue Verkaufsbestimmungen für den Musikalienhandcl be schlossen worden, und zwar daß unter anderem den Käufern — aber nur auf ihr Verlangen — nicht aber durch öffentliches Angebot, von Ordinärartikeln bis zu 20 Prozent, aber bei »Editionen« nur 5 Prozent (gegen früher 10 Prozent) gewährt werden darf; mögen diese jedem nur Vorteil bringenden Bestimmungen streng eingehalten werden. — Im August 1909 hatten wir an die Schulbücherverleger eine Zuschrift gerichtet mit dem Ersuchen, sie mögen an Nichtbnchhändler und Schulen nur mit 10 Prozent Rabatt liefern. — In Wien wurde in letzter Zeit ei» Vereinssortiment gegründet, und auch wir haben eine Aufforderung zum Beitritte erhalten; wir werden in unserer heutigen Besprechung noch auf diesen Gegenstand zurückkommen. Die Herren Kollegen aus Mährisch-Ostrau haben uns ersucht, gegen eine Firma Hugo und Marie Kubiieck, die Nachfolger der Firma Jmmerglück, seinerzeit Prokischs Buchhandlung dortselbst, vorzugehen, da diese ohne jede Konzession den Buchhandel offen betreibt. Wir hatten sofort eine diesbezügliche Eingabe bei der k. k. Statthalterei persönlich überreicht. — Ein Kollege beschwerte sich, daß die k. k. Polizeibehörde einem Trafikanten den Verkauf von »Nick-Carter-- und >Buffalo-Bill>-Lektüre als eine periodische Druckschrift gestattet. Wir haben ihn belehrt, daß er an der Hand des Artikels »Periodische Literatur in den Tabaktrafiken- in der Nrummer 7 der Buch händler-Correspondenz vom 13. Februar 1907 und auf Grund der Ministerialoerordnung um Einstellung des Verkaufes vorstellig werden soll. — Im Sep tember 1909 haben wir gegen ein Reiseburean bei der k. k. Polizeidirektion unter Vorlage der Beweise Klage erhoben, daß selbes Bücher ohne Bewilligung verkauft. Wir hatten die Genugtuung, daß der Inhaber dieses Bureaus gegen Kaution das Versprechen abgegeben hat, keine Bücher mehr zu führen, da sonst die Kaution zu gunsten unseres Vereins verfällt. — Auf Anregung des Herrn Po maßt haben wir an die k. k. mährische Staat- haiterei die Bitte gestellt, nur den mährischen Firmen Erlaubnisscheine für Kolporteure auszustcllen. — Bei der letzten Obmänneroersammlung anläßlich der Haupt versammlung der österreichisch-ungarischen Buchhändler haben wir den Antrag gestellt, es mögen die Schulbücherverleger emballagefrei liefern und auch durch die Eilgutsammel- stclle Hirsch Pakete senden. Es ist Hoffnung vorhanden, daß unserem Ersuchen stattgegeben wird. — Gegen eine Firma in Mährisch - Rothmühl, die ohne Konzession buch- händlerische Geschäfte betrieb, haben wir bei der k. k. Be- zirkshanptmannschaft in Mährisch - Trübau Beschwerde er hoben. — Gegen einen Agenten in Brünn, der von der Firma Otto Maier, Leipzig, monatlich Pakete bezieht, mncht-n wir bei der k. k. Polizeidirektion die Anzeige.«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder