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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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8226 f. d. ptschn, Dllchhand-I. Mchtamtlicher Tell, 160, 14. Juli ISIS. Summe schließlich noch um den Betrag der realen Aktiv- werte (Immobilien nach Abzug der Hypotheken, An leihen usw.) in voller Höhe von 1,15 Millionen Mark, so bleibt immer noch eine Gesamtverschuldung von 2,11 Millionen Mark bestehen, die also über den Betrag der Buchforderungen aus dem lausenden Geschäftsverkehrs um 0,42 Millionen Mark hinausgehl. Selbst wenn man diese Außenstände also in voller Höhe heranzieht, wäre eine Deckung des Verbindlichkeitenrestes doch nur bis zu 80,0 Prozent möglich. Ein Ausgleich dieses Mißverhältnisses zwischen Verbindlichkeiten und Aktivwerken könnte nun gewiß dadurch geschaffen werden, daß man sich der Diskontierung jener 1,6S Millionen Mark betragenden Außenstände bediente. Aber selbst wenn diese Summe nur mit 50 Prozent dis kontiert würde, würde den Unternehmungen das Doppelte jenes über die Aktivwerte hinausgehendcn Mehrbetrages an Verbindlichkeiten zustießen. Aber gerade hier hat die Sache auch wiederum ihre bedenkliche Kehrseite, Das zuletzt angeführte Beispiel zeigt, daß die Gesamt heit der Aktivwerte schon durch die Höhe der Verbindlich keiten mehr als völlig absorbiert ist, daß hinter jenen Unter nehmungen schon eins Anzahl Gläubiger steht, die als Lieferanten usw, Kredite und Vorschüsse gewährt haben und die somit schon eine Befriedigung an jenen aktiven Wert- objekten beanspruchen. Aus der Diskontierung der eigent lich schon in Anspruch genommenen Bnchforderungen würde sich daher als unausbleibliche Konsequenz des Belastungs verhältnisses ergeben, daß jenen Gläubigern die in den Debitoren enthaltene Sicherheit entzogen würde, sodaß sie also in ihren Ansprüchen an die Aktivwerte der Unternehmungen (wozu auch die Außenstände gehören) eine Benachteiligung erführen. Das einzelne Unternehmen würde demnach, den gleichen ungünstigen Bilanzstatus wie an dem geschilderten Beispiele vorausgesetzt, durch Hingabe der Außenstände sich zwar Kredit oder Betriebsmittel verschaffen können, dieser Modus würde äs kaoto aber doch andrerseits mit der Gefahr einer Benachteiligung der im laufenden Geschäftsverkehrs stehenden Gläubiger verbunden sein. Hier würde also in zivilrechtlicher Beziehung doch die Frage entstehen, ob durch die Höhe der vorhandenen Verbindlichkeiten ein Unternehmen sich nicht schon des Rechts der Weiterveräußerung seiner Außenstände im Sinne der -Diskontierung von Buch forderungen« begeben hat. Selbstverständlich können die Voraussetzungen und Konse quenzen jener beiden Beispiele nicht ohne weiteres für die Einführung dieses Diskontierungsgeschästs im Buchhandel maßgebend sein; weit mehr sind hierfür vor allem die Lteferungs- und Kreditverhältnisse bestimmend. Und diese dürften bei den einzelnen Geschäftszweigen ini Buch handel doch sehr verschiedenartig liegen. Da ist es nun zu nächst das Verlagsgeschäft, das im regelmäßigen Ge schäftsverkehr mit den Sortimentern gegen Gewährung eines Vierteljahrskredits, wenn auch in verhältnißmäßig geringem Umfange, liefert. Allerdings findet diese Abrechnuugsweise nur bei solchen Firmen statt, die in der Verlegerkreditliste gut angeschrieben sind oder die nach den sonstigen Erfahrungen und Auskünften kreditwürdig erscheinen. Denn im anderen Falle pflegt die Lieferung gegen Barzahlung Platz zu greisen, wodurch keine Außenstände entstehen. Bei dieser Liestrungs- art gegen vierteljährliche Abrechnung würde demnach das Diskontieruugsgeschäst entsetzen können, wenn nicht gerade hier zwei wichtige Momente in die Wagschale fielen. Erstens fragt es sich, ob die Kosten der Diskontierung offener Buchforderungen in einem angemessenen Verhältnis zu dein Gewinne stehen, der bei dieser kurzfristigen Kredit gewährung der Viertcljahrslieferung durch die Weiter veräußerung der Außenstände erzielt wird. Zweitens dürfte sich der Verleger als Lieferant aber schon bisher auf andere Weise beholfen haben, nämlich durch den Wechseloerkehr, sei es, daß er sich solche Wechsel lediglich zum Zwecke der Sicherheit (ohne Diskontierung) ausstellen läßt, oder sei es, daß er die gegebenen Sortimenterwechsel im voraus weiter verkauft, Diese letztere Diskontierung der Außenstände würde ja eigentlich der Diskontierung von Wechseln geschäft lich fast völlig gleichkommen. Umgekehrt würde also gerade hier die Ausdehnung des Diskontierungsgeschastes, das sich mit den Buch- forderrmgen befaßt, eine Einschränkung des Wechsel verkehrs im Gefolge haben. Das würde aber sicher wenig im Interesse einer zeitgemäßen Entwicklung unseres Wirt schaftslebens liegen. Denn dieses verdankt der Popularisierung des Wechsels im Geschäftsverkehr so mancherlei Vorteile, so daß eher eine größere Verbreitung des Wechsels anznstreben wäre, zumal hierzu gerade jetzt durch die Verbesserung der inländischen Wechselvvrschriften, durch Vereinheitlichung der internationalen Wechselrechte und durch andere Maßnahmen Schritte unternommen werden. Anderseits hat gerade dis geringe Einbürgerung des Wechsels als Kreditmittel in Österreich infolge der strengen Vorschriften, unter deren Druck der Wechselverkehr sich dort nur langsam vollzieht, das Diskontierungsgeschäft von offenen Buchfordeinngen be günstigt und zu einer eigenartigen, durch eine zentrale Auf sichtsbehörde ausgestalteten und dadurch den österreichischen Verhältnissen angepaßten Organisation geführt. Danach scheint es fast, als ob die beiden Kreditarten — Diskon tierung von Buchforderungen und Diskontierung von Wechseln -— gleichsam in einem gewissen Konkurrenzver hältnis zueinander stünden oder doch auf einem gemeinsamen Boden nicht recht nebeneinander gedeihen könnten. Eher noch scheinen für die Diskontierung von Außen ständen gewisse Vorzüge zu sprechen, wenn es sich um langfristige Kredite handelt. Solche bietet das Lieferungs- geschäst des Verlegers in Jahresrechnung. Naturgemäß würden hier mich nur die »festen« Lieferungen in Betracht kommen können, da von den Konditions-Lieferungen die Höhe der verkauften Ware nicht rm voraus fest zustellen und somit auch nicht die Höhe der sich aus diesen Lieferungen (nach Abzug der Remittenden und Dispo- nenden) ergebenden Außenstände zu berechnen, ist. Da aber die Zahlungen für die festen Lieferungen in Jahresrcchnung bekanntlich durch den Verleger-Kommissionär erfolgen, so kann der Verleger aus diesen langfristigen Forderungen aus Jahresrechnungslicferungen sich dadurch Vorteile verschaffen, daß er sich im voraus einen bestimmten Betrag in bar oder auf dem Wege des Wechselverkehrs vorschießen läßt. Die Zinsen oder Wcchselspesen dürften etwa in gleichem Verhältnis zu den Aufwendungen stehen, die die Diskon tierung der Außenstände beansprucht. Wesentlich anderer Art dagegen sind die Außenstände des Sortimenters. Sie sind zu vergleichen mit den Forde rungen, die im kaufmännischen Leben der Gewerbetreibende oder Kleinkaufmann an seine Privatkundschafi oder an Be hörden oder ähnliche Korporationen hat. Jeder Geschäfts mann weiß nun aber, daß der Geschäfts- und Kreditverkehr mit diesen Faktoren mit mancherlei Schwierigkeiten verknüpft ist und daß der Geschäftsmann, da sich diese Faktoren weniger nach geschäftlichen Grundsätzen nnd Gebräuchen »behandeln» zu lassen pflegen, besonders mit deren Eigenheiten zu rechnen hat. Da sind es zunächst die formellen Bedingungen, unter denen das Diskontierungsgeschäft von statten geht. Diese bestehen, wie eingangs erwähnt, darin, daß der Sortimenter seine Forderungen aus Lieferungen an Dritte entweder an das kreditgebende Institut zediert oder daß er sie beleihen läßt und sich verpflichtet, die Eingänge an dasselbe abzu-
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