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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.07.1910
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- 1910-07-07
- Erscheinungsdatum
- 07.07.1910
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7990 Börsenblattd. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 154, 7. Juli 1910. ordentlich sorgsamer Weise das Material bearbeitet haben, sie haben die Fragelarten prompt zurückgeschickt mit genauer Angabe der Tatsachen, weshalb die Firma aus dem Adreßbuchs gestrichen werden solle. Wenn aber von anderen Vereinen so und so viele Karten zurückgekommen sind mit der einsachen Notiz: Gestrichen, so ist damit nichts anzusangen. Ich will auch daraus Hinweisen, daß es vorgelommen ist, daß die Streichung einer Firma empfohlen wurde, deren Umsatz in Leipzig sich in einer fünfstelligen Ziffer ausdrückte. Ich will das nur als Beweis ansühren, daß die Not wendigkeit besteht, das von den Kreis- und Ortsvereinen einge gangene Material in der sorgfältigsten Weise nachzuprüfen. Die gegebene Instanz, um diese Nachprüsung zu vollziehen, ist der Kommissionär. Sie werden mir zugeben, daß der Kreis- und Orts verein in gewissem Sinne Partei ist. Es sitzen eben doch in den Kreis- und Ortsvereinen Sortimenter, die die Konkurrenz der zu prüfenden Firma als eine unangenehme empfinden, und eine gewisse Tendenz wird vorhanden sein, die Streichung zu vollziehen. Nun handelt es sich immer um die Untersuchung: Ist der Betreffende wirklich als ein Buchhändler anzusehen oder nicht? Darüber kann zunächst der Kommissionär eine Auskunft erteilen. Es ist aber durchaus nicht die Absicht, nun dem Kommissionär ganz einfach die Entscheidung über die Frage zu überlassen, sondern es sollen nunmehr die eingegangenen Antworten an die Kreis- und Orts vereine zurückgeleitet und diesen wieder Gelegenheit gegeben werden, sich über die Gründe zu äußern, die für die Beibehaltung der Firma im Adreßbuchs geltend gemacht worden sind. Das ist ein umständliches Versahren; aber wenn Sie bedenken, daß es ein recht scharfer Eingriss in den Geschäftsbetrieb einer Firma ist, wenn sie aus dem Adreßbuche gestrichen wird, so werden Sie zu geben, daß da mit aller Sorgfalt verjähren werden muß; daß es notwendig ist, den Angeklagten, wie ich einmal sagen will, zu hören und dem Kläger, dem Kreis- oder Ortsvereine, Gelegenheit zu nochmaliger Äußerung zu geben. Ich glaube, ich habe Ihnen hier in kurzen Worten ein unge fähres Bild von den großen Schwierigkeiten gegeben, auf die die Adreßbuchreinigung gestoßen ist. Den Ausführungen des Herrn Meißner gegenüber möchte ich noch bemerken, daß, soweit ich unter richtet bin, die Absichten und Gesinnungen der großen Leipziger Kommissionäre durchaus nicht solche sind, daß sie nötig hätten, zur Einsicht zu kommen oder zur Rücksichtnahme aus die berechtigten Wünsche des Buchhandels im allgemeinen und ihrer Kommittenten angehalten zu werden; aber ich möchte doch daraus Hinweisen, daß der Zweck der Adreßbuchreinigung nur ein ganz eng begrenzter sein muß und sein kann. Es kann sich nicht darum handeln, die Auchbuchhändler und Zwergbuchhändler aus dem Adreßbuche herauszustreichen, sondern nur die Nichtbuchhändler. Nur daraus ging seinerzeit der Beschluß. Es würde nicht nur unzulässig sein, aus diesem Wege die Frage der Auchbuchhändler zu lösen, sondern es würde zu gar keinem Ziele führen. Was würde das Ergebnis sein, wenn wirklich eine Anzahl auchbuchhändlerischer Betriebe oder Zwergbetriebe aus dem Adreßbuche herausgestrichen würden, und wenn die Kommission der betreffenden von den größeren Kommis, sionären niedergelegt würde? Sie würden ihren Betrieb unver mindert und unbeeinträchtigt sortsetzen, und das Ergebnis wäre lediglich, daß wir diese Gruppe den größeren Kommissionären ent zogen und den sogenannten Grossosortimentern usw. zugesührt hätten. Eine solche Arbeit zu vollziehen, liegt nicht der mindeste Anlaß vor. Wollen wir die Auchbuchhändler bekämpsen, so müssen wir andere Wege gehen. Wir würden durch ein solches Vorgehen nicht die Auchbuchhändler schädigen, sondern nur eine gewisse Gruppe von Kommissionären. Ich bin mit meinen Ausführungen zu Ende. Ich habe mich verpflichtet gehalten, daraus hinzuweisen, daß der Zweck der Reini gung gegenwärtig nur der sein kann, solche Betriebe herauszu streichen, von denen einwandsrei festzustellen ist, daß sie überhaupt keine buchhändlerischen Betriebe sind. Solche Betriebe existieren, und es ist eine berechtigte Forderung, daß sie herausgestrichen werden. Aber das ist eine mühsame Arbeit. Wir bedauern, daß sie noch nicht zum Abschlüsse gekommen ist, ich darf aber versichern, daß die Arbeit mit allem Nachdruck gesördert wird, und daß wir hoffen, im nächsten Jahre wenigstens ein Ergebnis vorlegen zu können. Herr Max Merseburger (Leipzig): In dieser Angelegenheit ist vielfach über das Ziel hinausgeschossen worden. Es handelt sich z. B. in Leipzig um 1100 bis 1300 Firmen, und es ist schwer, eine so große Zahl einzeln zu charakterisieren. Unter ihnen sind nicht wenige, die gänzlich unbekannt waren. Unter anderem ist vertrau lich die Bestellanstalt von den mit der Bearbeitung des Materials betrauten Vorstandsmitgliedern des Vereins der Buchhändler zu Leipzig herangezogen worden, und man hat versucht, den Umfang des Verkehrs zu ermitteln; da haben sich manchmal ganz über raschende Ergebnisse herausgestellt, und zwar in der Richtung, daß der Verkehr von solchen unbekannten Größen oftmals ziemlich bedeutend und belangreich ist, sowohl durch Drucksachenvertsilung wie Zettelveriehr, natürlich aber auch bei anderen Firmen das Gegenteil. Tann möchte ich den Herren, die sich mit der Adreßbuchreini- gung beschäftigen, empfehlen: Studieren Sie das Weltadreßbuch der Musikinstrumentenindustrie von Paul de Wit, ein dickes Buch setwa 1200 Seiten gr. 8">; da ist jede einzelne Firma unterschieden bezeichnet, da heißt es: Firma: N. N., Trödler, handelt nebenbei mit mechanischen Uhrwerken usw. So ist jede einzelne Firma in einer Weise gekennzeichnet, daß jedermann für den Geschäftsverkehr hinreichend unterrichtet ist und selbst beurteilen kann, was er davon zu halten hat. Wenn Sie das Adreßbuch in der weitgehenden Weise reinigen wollen, wie es von einigen Heißspornen gesördert wurde, so schaden Sie dem Offiziellen Adreßbuch ungemein, Sie vermindern seine Brauchbarkeit durch Beschneidung des Adressenmaterials und schränken dadurch den Absatz ein; Sie besorgen aber auch damit die Geschäfte für das Konkurrenzadreßbnch, das jetzt schon teilweise stark in Gebrauch ist, und zwar um deswillen, weil das Adressen material zum Teil viel vollständiger ist als das des Ofsiziellen Adreßbuches. Es muß also in der Sache vorsichtig gearbeitet wer den, und man soll lieber einen Pflock zurückstecken als übers Ziel hinausschießen. Zu den Ziffern 2, 3, 4, 5, 6, 7 der Tagesordnung des Börsenvereins wird nichts bemerkt. Zu Ziffer 8 der Tagesordnung des Börsenvereins bemerkt Vorsitzender: Es handelt sich um die Satzungsänderung, die dadurch notwendig wird, daß wir der Ansicht der Gerichte die An sicht des Buchhandels gegenüberstellen wollen, wodurch eine Lie ferungspflicht der Mitglieder untereinander nicht besteht. Gleich zeitig sollen diejenigen Richtigstellungen in den Satzungen vorge- nommen werden, die sich im Lause der Zeit als notwendig erwiesen haben. Beispielsweise soll die Bestimmung ausgeschieden werden, daß Depositen in der (längst eingegangenen) Leipziger Bank nieder gelegt werden dürfen, usw. Nun hat aber der Vorstand einen Wunsch des Bereinsaus- schusses und namentlich einen Wunsch von mir nicht erfüllt. Ich habe nämlich gewünscht, daß dem zu wählenden Ausschüsse auch weitere Änderungsvorschläge gestattet werden sollen, namentlich hinsichtlich der Stellung des Vereinsausschusses. Ich möchte den Vorstand bitten, daß er diesen Satz noch ausnimmt; ich würde etwa folgende Fassung Vorschlägen: Der Ausschuß soll auch berechtigt sein, zu prüfen, ob die Bestimmungen hinsichtlich des Vereinsausschusses heute noch ausreichen. Ich stelle den Antrag, den ich hier in der Form einbringe, zur Diskussion; vielleicht hat einer der Herren vom Börsenvereins. Vorstand die Güte, sich dazu zu äußern; bekannt ist ja die Sache Ihnen allen.
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