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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.07.1910
- Strukturtyp
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- 1910-07-01
- Erscheinungsdatum
- 01.07.1910
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- Deutsch
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149, 1. Juli 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7799 Naumann in Dresden weiter und fügte ihm auch wieder Sortiment und Antiquariat hinzu. Diese letzteren beiden Ge schäftszweige des Dresdner Geschäfts gingen mit der Firma am 1. Mai 1894 an Herrn Franz Curt Schuricht über, der das Geschäft nach Leipzig verlegte und ihm kurz darauf einen Verlag angliederte. Ihm, dem langjährigen neuen Inhaber, zum Ehren tage seines geachteten Hauses unsere besten Glückwünsche für weiteres geschäftliches und persönliches Wohlergehen zu widmen, ist uns aufrichtiges Bedürfnis und willkommene freundschaft liche Pflicht. Red. * Kincmatograph und Schriftsteller. — Der oberste französische Gerichtshof, der Kassationshof in Paris, hat dieser Tage ein Urteil gefällt, das die dramatischen Schriftsteller interessiert. Einer derselben, Courteline. hatte in dem von einem Kinematographentheater gegebenen Stücke »l'a. kewms nons trowpe« eine Nachahmung seines Theaterstücks »Loudourooüe« erblicken zu müssen geglaubt und gegen die Betriebsgesell- fchaft des elfteren einen Schadenersatzprozeß unter gleichzeitigem Antrag des Verbots der Vorstellungen von »l'a. kennns nou3 trowpeo angestrengt. Vor dem Ziviltribunal des Seine- Departements gewann Courteline seinen Prozeß, da das Sujet und das Arrangement des Stücks, sowie die Verkettung der Szenen als die nämlichen befunden wurden, verlor ihn aber vor dem Appellgericht, das erklärte, der Gegenstand des einen wie des andern Stücks sei der gemeinsamen Domäne des Theaters und des Romans entnommen, und die Verschieden heiten zwischen beiden seien nicht scharf genug, um die Feststellung des literarischen Eigentumsvergehens zu gestatten. Der Kassationshof, an den sich Courteline nun wandte, ver warf seine Beschwerde, indem er den Ausführungen des Appell gerichts beipflichtete. Aber das Urteil gibt nichtsdestoweniger den dramatischen Schriftstellern recht, wenn sie sich dem einfachen Übergang ihrer Geistesprodukte auf den Kinematographen wider fetzen, denn es stellt das Prinzip auf, daß das literarische Eigen tumsrecht eines Schriftstellers sich auf die Wiedergabe seiner Werke durch den Kinematographen ausdehnt. Wenn das von letzterem wiedergegebene Werk in Gegenstand, Komposition und Entwicklung der Handlung ohne Unterschied mit derjenigen des Schriftstellers übereinstimmt, so liege unerlaubte literarische An eignung vor. Courteline wurde vom Kassationshof nur wegen der vom Appellgericht festgestellten Unterschiede zwischen »ll'u 16WIN6 uous t-roinps« und »Loubouroebs« abgewiesen. * Bessere Postverbindungen von Hamburg. — Der Hansa-Bund hat, entsprechend zahlreichen Wünschen aus den Kreisen der Mitglieder, bei dem Eisenbahnminister zwecks Er zielung besserer Postzugverbindungen zwischen Hamburg und den oft- und mitteldeutschen Provinzen Vorstellungen erhoben. Wie jetzt von amtlicher Seite mitgeteilt wird, ist die Königliche Eisen bahndirektion in Altona zunächst mit der Erledigung der Vor fragen betraut worden. * Ausstellung des Londerbundes Westdeutscher Kunst freunde und Künstler in Düsseldorf. (Geschäftsstelle: Düssel dorf, Städtischer Kunstpalast.) — Für die erste größere Ausstellung des Sonderbundes westdeutscher Kunstfreunde und Künstler, die Mitte Juli in Düsseldorf im Städtischen Kunstpalast im Kaiser Wilhelm-Park amRhein eröffnet werden soll, sind die Vorbereitungen im Gange. Ein Arbeitsausschuß hat sich unter dem Vorsitz des Malers August Deusser, Max Clarenbach, des Kunsthistorikers vr. Niemeyer und der Museumsdirektoren vi-. Hagelstange und vr. Creutz aus Köln gebildet mit dem Düsseldorfer Hofkunst händler Fritz Bis meyer als Geschäftsführer. Die Ausstellung, die vorwiegend Werke zeitgenössischer jüngerer Künstler bringen soll, wird ein umfassendes Bild deutscher und französischer Neukunst wiedergeben. Auch die dekorative Kunst wurde durch Heranziehen Düsseldorfer und auswärtiger Meister im Kunstgewerbe besonders berücksichtigt. Es versteht sich von selbst, daß die Düsseldorfer Sonderbundmitglieder ihre neuesten Bilder zur Ausstellung bringen. Besonders interessieren wird es, daß auch Professor Max Lieber mann, das Ehrenmitglied des Vereins, seine letzten Werke zur Ver fügung gestellt hat. Herr Ehmcke von der Kunstgewerbeschule hat außer hervorragenden deutschen Arbeiten bedeutende Erzeugnisse des englischen, holländischen und Wiener Kunstgewerbes für die diesjährige Kunstausstellung des Verbandes gewonnen. Bereits heute hat der Sonderbund über 200 Mitglieder, darunter die be kanntesten modernen deutschen Kunstfreunde und Kunstschrift steller, sowie die Museumsdirektoren von Köln, Elberfeld, Hagen, Barmen und Düsseldorf und die Leiter und Assistenten der Museen in Aachen und Bonn. Die ganze Kunstwelt unserer Zeit bringt den Bestrebungen des Sonderbundes, der nun zum ersten mal in einer größeren Ausstellung vor das Publikum hinaus tritt, ein starkes und ernstes Interesse entgegen. So hat sich auch eine ganze Reihe hervorragender bekannter Pariser Künstler be reit erklärt, dem Sonderbund beizutreten. Sie werden gleich falls auf der Ausstellung mit ihren letzten Werken vertreten sein. * Geschäftsneubau. — Die Häuser Zimmerstraße 72, 73, 74 in Berlin sind in den Besitz der Firma Gustav Lyon, Ver lagsbuchhandlung und Kunstanstalt für Mode-Reklame, Schützen straße 8, übergegangen. Sie werden am 1. April kommenden Jahres einem Neubau weichen, den diese Firma zwecks Er weiterung ihrer Werkstätten aufführen läßt. Buchgewerblicher Unterricht in Paris. — Die im Jahre 1889 gegründete städtische Schule von Estienne für Buchgewerbe (6ouIsvg.rä ^.uAuste LlLnqui 18) hat die Aufgabe, geschickte und gut unterrichtete Arbeiter für das Buchgewerbe heranzubilden. Die Lehrzeit, bei täglichem Unterricht von 8 bis 6 Uhr, dauert vier Jahre und ist vollständig kostenlos. Die Schüler müssen ge borene Pariser und mindestens dreizehn Jahre alt sein und dürfen das sechzehnte Jahr nicht überschritten haben. Während der ersten drei Monate des ersten Jahrganges durchlaufen die Schüler alle Werkstätten der Schule, und nach Ablauf dieser Zeit werden sie entsprechend ihren Fähigkeiten be stimmten Abteilungen zugeteilt, wo sie ihre vierjährige Lehrzeit durchzumachen haben. Am Schlüsse des ersten und zweiten Jahrgangs haben sich die Schüler einer Prüfung zu unterwerfen, um in die höhere Klasse aufsteigen zu können, und nach vollendeter Lehrzeit wird ein Lehr zeugnis erteilt und werden an jene, die bei der Schlußprüfung in allen Fächern entsprochen haben, Prämien und Diplome verliehen. Der Unterrichtsplan besteht aus einem theoretischen (von 8—*/z12 Uhr) und einem technischen Kurs (von 1—6 Uhr). In ersterem wird vorgetragen: französische Sprache — Geschichte und Geographie — Anfangsgründe der Mathematik — Physik und Naturwissenschaft in Anwendung auf das Buch gewerbe — Geschichte der Kunst — Geschichte des Buches — Modellieren — Freihandzeichnen — Lineares und dekoratives Zeichnen — Schönschreiben — Turnen und militärische Übungen. Der technische Kurs setzt sich aus folgenden Fächern zusammen: 3,) Buchdruckereiwesen: Schriftgießerei — Satz und Korrektur — Buchdruck (Hand- und Maschinenpressen) — Klischieren und Galvanoplastik, d) Lithographie: Lithographisches Zeichnen und Farbenlithographie — Litho graphische Schrift — Steingravur — Lithographischer Druck — Nebenkurs: Autographie. o) Gravur: Holzschnitt — Stahlstich — Kupferstich — Kupferdruck — Nebenkurs: Schrift in Kupferstich. 6) Buchbinderei: Binden — Ledervergoldung — Nebenkurs: Schnitt vergoldung. s) Photographie und photomechanisches Verfahren (Photo gravur). Für letzteren Kurs wird das vollendete 14. Jahr und das nicht überschrittene 17. Jahr gefordert. Die Studiendauer in den photographischen Werkstätten dauert 3 Jahre mit einem (freiwilligen) vierten Jahreskurs. Bei freibleibenden Plätzen der Schule werden Jünglinge aus der Provinz, je nach ihren zurückgelegten Studien gegen Zahlung von 400 bis 600 Frcs., oder Ausländer, für die der Betrag auf 1000 Frcs. erhöht wird, ausgenommen. (»öid1ic)§rLptiis äs tu k'raneo«.) 1012»
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