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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1910
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- 1910-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1910
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- Deutsch
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7748 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel, Nichtamtlicher Teil. 148, 30. Juni 1910. * Fritz Reuter-Denkmal. — Ein Denkmal Fritz Reuters soll (nach dem »Berliner Lokal-Anzeiger«) in Rixdorf bei Berlin errichtet werden. Der plattdeutsche Verein in Rixdorf, wo es viele Plattdeutsche gibt, hat einen Ausschuß gebildet, der die Errichtung des Denkmals zum hundertsten Geburtstage Reuters, dem 7. November d. I., durchführen soll. Geplant ist ein Monu mentalbrunnen, an dem Lining und Mining die Hauptfiguren darstellen. Der Rixdorfer Magistrat hat für das Denkmal den schönsten Platz, den Reuterplatz, zur Verfügung gestellt. * Gedenktag. — Der 28. Juni 1910, der die hundertste Wiederkehr des Geburtstags Thekla von Gumperts brachte (vgl. Nr. 146 d. Bl.), ist auch als Gedenktag eines anderen hochgeachte- ten Schriftstellers und Dichters bemerkenswert, des Verfassers der bekannten »Erzählungen aus dem Ries« und manches anderen schönen Werkes: Melchior Meyr, der am 28 Juni 1810 in Ehringen bei Nördlingen zur Welt kam. Melchior Meyr starb am 22. April 1871 in München. In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 23. Juni 1910, Pr, XXXV 164/10 auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nummer 25 der periodischen Druckschrift »Lustige Blätter« vom 22. Juni 1910 durch das auf Seite 12 enthaltene Bild samt Text das Vergehen nach § 303 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach §489 St.-P.-O. bestätigt und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 23. Juni 1910. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 23. Juni 1910, Pr. XXXV 162/10, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nummer 385 der periodischen Druckschrift: »I^s kire« vom 18. Juni 1910, und zwar durch das Bild auf Seite 12, betitelt § 63 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 23. Juni 1910. Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 23. Juni 1910, Pr. XXXV 163/10, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft erkannt, daß der Inhalt der Nummer 27 der periodischen Druckschrift »Wiener kleines Witzblatt«, 15. Jahrgang, 1910, durch die auf Seite 2 enthaltene Abbildung das Vergehen nach § 516 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Be- schlagnahme nach § 488 St.-P.-O. bestätigt und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 23. Juni 1910. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 144 vom 26. Juni 1910.) Zur Auflösung des russischen Buchhändlervereins. (Vgl. »Russisches« in Nr. 133 d. Bl.) — Der »Buchhändlerbote« ver öffentlicht jetzt das Dekret der Auflösung des Vereins. Es ist dem Vorsteher am 28. Mai (10. Juni) eingehändigt worden und hat folgenden Inhalt: »Die St. Petersburger Städtische Behörde für Vereinssachen hat in ihrer Sitzung vom 11. Mai — in Erwägung, 1. daß der Russische Verein der Buchhändler und Verleger von den im Statut bestimmten Bedingungen seiner Tätigkeit abgewichen ist und den Charakter eines Syndikats angenommen hat, 2. daß der Verein im Widerspruch mit dem Statut (§ 2) seine Tätigkeit auch auf Personen ausgedehnt hat, die nicht seine Mitglieder sind, und 3. daß der Verein, obgleich er vor Erlaß des Gesetzes über die Verbände und Vereine vom 4. März 1906 bestätigt worden ist, doch in seinem Statut keine speziellen Bestimmungen über die Formalität seiner Auflösung hat und somit in dieser Beziehung der Norm des Gesetzes vom 4. März 1906 unterliegt — bestimmt, daß der bezeichnet Verein zu schließen ist. »Von dem Dargelegten setzt die Kanzlei des Stadthauptmanns den Vorsteher des genannten Vereins, Herrn F. W. Ettinger, in Kenntnis. Der Kanzleidirektor (Unterschrift). Der Sekretär (Unterschrift).« Dem fügt der Vereinsvorstand folgendes hinzu: »Mit Bezug auf die vorstehende Nachricht der Kanzlei des Petersburger Stadt hauptmanns hat der Vorstand des Russischen Vereins der Buch händler und Verleger in seiner außerordentlichen Sitzung vom 3l. Mai beschlossen, ein Gesuch an den Petersburger Stadthaupt mann zu richten, er möge gestatten, am 8. (21.) Juni eine Liquidations-Versammlung zur Wahl einer Liquidations-Kom mission zusammenzurufen. Diese Liquidations-Versammlung wird im gewöhnlichen Lokal des Vereins abends um 9 Uhr stattfinden. Mit Bezug auf die Wichtigkeit der zur Entscheidung vorliegenden Fragen werden alle Mitglieder gebeten, in dieser Versammlung zu erscheinen.« Aus den in derselben Nummer des »Bücherboten« veröffentlich ten Sitzungsprotokollen des Vereinsvorstandes ist noch zu ersehen, daß der Provinzialgouverneur, der die Beschwerde über den Buch händlerverein einreichte, der Gouverneur von Estland war. Er hat gemeldet, daß der Verein für die Buchhändler in Reval ver bindliche Bestimmungen über das Gewähren von Rabatt an das kaufende Publikum treffe, bei deren Nichteinhalten mit dem Abbruche der Beziehungen gedroht werde. Ferner geht aus den Protokollen hervor, daß eine Rücknahme der Auflösung des Vereins kaum wahrscheinlich ist; eher ist es möglich, daß ein neuer Buchhändlerverein zugelassen wird, bei dem die Vorstands mitglieder des bisherigen Vereins als Gründer auftreten können. Zugleich wird ein eingehender Bericht über die Tätigkeit des Vereins veröffentlicht, der auf Wunsch des Chefs der Hauptpreß- verwaltung, des Wirklichen Staatsrats Bellegarde, bearbeitet und diesem überreicht worden ist. k. Graphische Neuheiten bei Beher X Sohn in Leipzig. — Wer nur sich selbst getreu bleibt und die Menschen, die Natur und die gegebenen Verhältnisse offenen Auges und ohne Vor eingenommenheit ansieht, kann auch heute noch den rechten Weg zu etwas Gutem, Ersprießlichem und, wenn er das Zeug dazu in sich hat, zu etwas Bedeutendem finden. Dies im Hinblick auf das hier in Frage kommende Gebiet der Kunst angewandt, müssen wir uns gestehen, daß heute äußerst emsig gemalt, radiert und gezeichnet wird; — ob aber vieles, was da entsteht und ge wiß nicht ohne viel Geschick und offenbares Können geschaffen wird, auch wirklich als Kunst anzusehen ist, das ist eine andere Frage. Was dagegen unser deutscher Meister Hans Thoma bildlich vor uns hinstellen mag, in allem dem gewahren wir — obgleich seine Linien und Farben keineswegs immer mit unfehl barem Geschick zu Papier und auf die Leinwand gelangen — immer etwas, was entweder unser Nachdenken fordert, unser Gefühl ergreift oder unsere Phantasie anregt, das wir schwer erklären können. Womit uns Thoma immer wieder in seinen Bann zwingt, gleichviel ob er Darstellungen aus der Um- oder Phan tasiewelt vor uns ausbreitet, das ist die Andacht vor der Welt der Erscheinungen, der allumfassenden Natur, in der ihm nichts zu gering erscheint, der Wille, sie mit aller Liebe und Treue klar wiederzugeben, ohne dem rein Technischen eine überwiegende oder gar ausschlaggebende Bedeutung beizumessen, das Geschaute und durch die Seele Geklärte zur Kunst zu erheben. Was bei Beyer <L Sohn gegenwärtig von der Hand Thomas zu sehen ist, setzt sich aus einer größeren Kollektion Radierungen und einigen farbigen Steinzeichnungen zusammen, unter denen sich häusliche Szenen und Fabelwesen, Landschaften und phan tastische Bilder, Studienköpfe und Tierfiguren finden; aber kein Blatt, und sei es noch so unscheinbar, ist darunter, das nicht tieferes Interesse für sich in Anspruch nähme. Unter den anderen Kollektionen interessieren namentlich die fesselnden Wald- und Gebirgslandschaften von Friedrich Preuß in Starnberg, kleine, aber überaus reizvolle Blätter, voll köstlicher intimer Züge der Naturbeobachtung, die auf kleinem Raum eine ungewöhnliche Kraft des Stimmungsgehalts und große Auf fassung offenbaren. Der Münchener Carl Bauer bietet in einer Reihe technisch höchst interessant behandelter Steinzeichnungen
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