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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-29
- Erscheinungsdatum
- 29.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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7696 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 147, 29. Juni 1910. Nichtamtlicher Teil. Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Beratung des Entwurfs der Verkehrsordnung in der außerordentlichen Abgeordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsverein« im Deutschen Buchhandel am 22. April 1910, nachmittags Z Ahr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig, unter dem Vorsitz des Lerrn R. L. Prager-Berlin. (Schluß zu Nr. 144, I4S, 14« d. Bl.) VIII. Jahresrechnung. §24. Rechnungsverlehr. Herr David Rost: In den letzten Jahren sind mir, als gericht lichem Sachverständigen, mehrere Fälle vorgekommen, daß Sorti menter, die von dem Verleger verklagt waren, weil sie nicht recht zeitig abgerechnet hatten, sich auf diesen Paragraphen stützten. Sie sagten: Der Verleger ist seiner Pflicht nicht nachgekommen und hat nicht rechtzeitig den Transportzettel eingeschickt, insolge- dessen habe ich auch nicht rechtzeitig abgerechnet. Es scheint doch wünschenswert, daß hier ein Satz eingeschoben wird, etwa so lautend: Der Richtempfang eines Transportzettels entbindet den Sortimenter nicht von einer rechtzeitigen Abrechnung. Herr vr. Ernst Bollert: Ich verstehe nicht, wie gefolgert werden kann, daß jemand, weil er den Transportzettel nicht recht zeitig bekommen hat, nun nicht mehr verpflichtet sei, rechtzeitig zu remittieren und zu disponieren. In § 30 ist ganz allgemein fest gesetzt, wann die Rücksendung aller in der Jahresrechnung stehen- den Artikel zu erfolgen hat. Wenn der Verleger dem Sortimenter nicht rechtzeitig den Transportzettel schickt, so kann man daraus höchstens folgern, daß der Sortimenter nicht in der Lage ist, recht zeitig die Differenz, die sich etwa aus der Rechnung ergeben, aus- zugleichen, aber niemals, daß er nicht verpflichtet sein solle, recht zeitig zu remittieren und zu zahlen. Herr Otto Meißner: Auch § 29 kommt hier in Betracht, wo es heißt, daß der Nichtempfang einer Remtttendensaktur den Sortimenter nicht von der Verpflichtung rechtzeitiger Einsendung der Remittcnden oder der Disponendenausstellung entbindet. Herr Rost zieht seinen Antrag zu § 24 zurück. Herr Paul Nitschmann: Zu § 24 hätte ich zwei redaktionelle Abänderungen zu befürworten: In der ersten Zeile des Absatzes 1) kan» das Wort »so« wegfallen; und in Absatz g> ist das fürchter liche Schlußwort »desselben» gänzlich überflüssig. Herr vr. Georg Pactcl: Ich habe schon vorhin gesagt, wenn wir uns aus solche redaktionelle Änderungen hier einlassen, so werden wir heute nicht fertig. Lediglich aus Prinzip muß ich mich dagegen aussprechen. Wenn wir hier diese prinzipiell berechtigte redaktionelle Änderung vornehmen, so hätten wir es auch früher tun müssen. Warum sollen wir bei § 24 ein Prinzip aufgeben, das wir bei §§ 1 bis 23 befolgt haben? Vorsitzender: Vielleicht einigen wir uns auf die Hälfte. Das »so« will ich Ihnen konzedieren, aber «desselben« nicht; das erlaubt keine Druckerei. (Heiterkeit.) Herr vr. Georg Partei: Es ist allerdings üblich, daß in der Druckerei dergleichen Änderungen vorgenommen werden. Es war aber ausdrücklich betont worden, daß unsere Verkehrsordnung morgen angenommen werden sollte unter der Voraussetzung, daß derartige redaktionelle Änderungen dem Vorstände des Börsen vereins überlassen bleiben. Unsere Zeit ist heute dafür zu kostbar. 'Vorsitzender: Also Herr vr. Paetel wünscht, daß die Para graph so angenommen werde, wie er dasteht. Herr Ritschmann zieht seinen Antrag auf eine redaktionelle Änderung zurück. Der §24 wird unverändert ohne Diskussion angenommen, ebenso die §§ 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33 Absatz -,) und b>. Herr Paul Nitschmann (liest): Iiung oder bar gelieferter Exemplare eines Werkes an Stelle von ä condition gelieferten Exemplaren der gleichen oder einer späteren in Preis und Inhalt unveränderten Auslage eines^Werkes zu ver weigern, sofern diese in dem gleichen Rechnungsjahr bezogen worden sind. Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben int buchhändlerischen Verkehr ist es dagegen unstatthaft, an Stelle von Werken, die im alten Rechnungsjahr geliefert waren, Werke zu remittieren, die im neuen Rechnungsjahr ä cond-, fest oder bar bezogen sind, doch liegt es in der Hand des Verlegers, für den Bar- nachbezug und dessen Verrechnung zur Ostermesse Ausnahmen eintreten zu lassen. Herr Bernhard Hartmau»: Es tut mir leid, daß ich in so später Stunde Sie noch wegen dieses Paragraphen aushalten muß. Es heißt hier, daß der Sortimenter nicht nach Treu und Glauben handelt, wenn er im Februar oder März nachbestellt, was er ä condition bekommen hat. Ich muß ganz offen gestehen, daß ich in meinem nicht unbedeutenden Sortiment mich im Sinne dieses Paragraphen ständig gegen Treu und Glauben versehlt habe, und ich glaube, alle meine Kollegen voni Sortiment, die hier sind, teilen meine Verfehlung. (Zustimmung.) Ich habe heute zum vierten Male das Glück, einer Änderung der Verkehrsordnung bei zuwohnen, und zwar im Jahre 1887 der Annahme der ersten Ver kehrsordnung, habe dann die zweite Verkehrsordnung drei Jahre später im Vereinsausschuß mit beraten. Erst bei der dritten ist diese unglückselige Wendung'von Treu und Glauben hineingekom men. Ich finde, daß da mit Kanonen nach Spatzen geschossen wird. Es ist doch sllr einen Kaufmann das Unangenehmste, was man ihm sagen kann, daß er sich gegen Treu und Glauben versehlt, und weshalb verfehlt er sich gegen Treu und Glauben? Weil er eine Maßnahme in seinem Geschäfte trisst oder etwas in seinen: Ge- schäfte tut, was er gar nicht verhindern kann. Ich will Ihnen das beweisen. Die größte Zahl der zugkräftigen Novitäten erscheint in den letzten drei Monaten des Jahres, das werden Sie alle zu geben. Nun ist von diesen drei Monaten die Halste für den Sorti menter so arbeitsreich, daß er dem Absätze des einzelnen Buches teilweise gar nicht Nachkommen kann. Von Ende November bis Ende Dezember kann er überhaupt gar nicht die einzelnen Listen seiner Novitäten weiter verfolgen; er weiß manchmal gar nicht, ob das, was ein Kunde nicht zurückschickt, behalten wird; es dauert oft bis zum Januar, bis er die Rechnung schreibt und dem Kunden zuschickt, dann erst kommt häufig das Buch zurück. Die Monate
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