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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1910
- Strukturtyp
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- 1910-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1910
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- Deutsch
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7610 Börsenblatt f. d. Dtlchit. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 145, 27. Juni 1910. Ausführung des Herrn Boysen kann ich doch nicht meine Auffassung von der Tendenz seines Antrags modifizieren. Er hat selbst davon gesprochen, daß der Verleger von Fall zu Fall dem Sortiment zu diesem ermäßigten Preise noch einen Nachlaß von 5 oder 7 Pro zent gewähren solle. Aber nun nehmen Sie an, daß der Verleger das nicht kann. (Zuruf: Dann soll er nicht so operieren.) Das ist ganz schön, aber Sie haben das Recht dem Verleger eingeräumt, daß er unter Umständen zu ermäßigten Preisen direkt an das Publikum liefern darf, und wenn Sie nun eine Bestimmung aus nehmen, wie sie Herr Boysen vorschlägt, so heben Sie diese Frei- heit wieder auf. Wollen Sie das, so müssen Sie den Weg der Satzungsänderung beschreiten; in die Verkehrsordnung oder in die Verkaufsordnung können Sie das nicht hineinbringen. Herr Gerhard Kaussmann (Breslau): Ich habe eigentlich nur bestätigen wollen, was Herr Boysen sagt. Es ist dringend wün schenswert, daß das Sortiment stets in der Lage ist, auch so zu liefern, wie der Verleger in Partien liefert, selbst wenn das Sorti- ment hierbei säst nichts verdient. Ich möchte die Herren Verleger dringend bitten, in dieser Frage doch etwas entgegenzukommen. Das Sortiment beansprucht ja nicht, daß ihm bei derartigen Liefe rungen vom Verleger ein hoher Rabatt gewährt werden soll, es hat nur den dringenden Wunsch, in jedem Falle zu den vom Ver leger offerierten Preisen auch liesern zu können. Es handelt sich sür den Verleger also durchaus nicht um große Summen. Ich kann mir nicht denken, daß an dieser Forderung des Sortiments die ganze Verkehrsordnung scheitern soll. Herr Paul Wunschmann (Wittenberg): Ich glaube, der An trag Boysen geht zu weit; aber eines wäre wohl zu erreichen, und das ist vielleicht zu besprechen bei den Satzungsänderungen, die uns übermorgen vorliegen werden. Es soll der Sortimenter den Ladenpreis unter allen Umständen einhalten, während es dem Ver leger gestattet ist, Ausnahmen zu machen. Nun wird es wohl zu erreichen sein, sestzustellen, daß in solchen Fällen der herabgesetzte Preis als Ladenpreis zu betrachten ist. Es können Fälle eintreten und kommen vor, daß der Verleger mit einer nur geringen Herab setzung des eigentlichen Ladenpreises arbeitet, dann wäre der Sorti- menter in der Lage, ebenso zu liesern, ohne einen höheren Rabatt vom Verleger zu beanspruchen, als er bisher gehabt hat. Nehmen wir an, ein Verleger hat den Partiepreis für das Publikum mit 10 Prozent unter dem Ladenpreise festgesetzt, dann würde der Sortimenter immerhin, wenn er sich mit dem Minus von 10 Pro zent absindet, in der Lage sein zu liesern. Es heißt aber nun, daß das Sortiment unter allen Umständen die Ladenpreise einhalten soll. Es würde also zum Ausdrucke gebracht werden müssen, daß unter solchen Umständen dieser herabgesetzte Preis als Ladenpreis zu betrachten ist. Herr vr. Ernst Bollert: Herr vr. Ehlermann hat schon darauf hingewiesen, daß dem Anträge Boysen, selbst wenn Sie bereit wären, ihn anzunehmen, hier bei der Verkehrsordnung nicht ent sprochen werden kann, sondern daß er eins Satzungsänderung dar stellt, denn in den Satzungen steht der bekannte Verlegerparagraph, daß der Verleger berechtigt ist, in Ausnahmefällen usw. . . Da müßte ihm die Verpflichtung, die hier statuiert werden soll, auch in den Satzungen auferlegt werden. Iiun beschweren Sie, meine Herren, sich immer darüber, daß der Verleger diese Geschäfte direkt macht; Herr Boysen hat uns allerdings eben gesagt, in einem Falle hätte er doch auch Ent- gegenkommen bei einem Verleger gesunden, und hat gesagt, daß es eine ganze Reihe von Verlegern gibt, die da ein Entgegenkom men zeigten. Meine Herren! Ich glaube, so schwarz ist der Verlag gar nicht, wie er im allgemeinen in dieser Beziehung hingestcllt wird. Es gibt eine ganze Reihe von Verlegern, die von selber solche Bestel lungen dem Sortiment überweisen, und ich glaube, wenn die Sor timenter an den Verleger hsrankommen und ihm sagen: »Ich kann dir das Geschäft machen« oder: »Mache das Geschäft durch mich, ich werde die Vermittlung übernehmen», daß dann die meisten Verleger gern daraus cingehen werden. Versuchen Sie es, meine Herren; ich glaube aber, der Versuch wird in den meisten Fällen gar nicht gemacht. Gehen Sie an den Verlegern heran, ich glaube, jeder verständige Verleger wird es tun, und Sie dürfen im allgemeinen doch bei dem Verleger dasjenige Maß von Wohl wollen und Entgegenkommen für den Sortimenter voraussetzen, das schließlich auch im Interesse des Verlegers selber liegt. Herr vr. Walter de Grnyter: Zur Sache selbst will ich mich nicht äußern, will aber bemerken, der Verlag hat viele Wünsche zurückgestellt, hat heute morgen in langen Beratungen und im vorigen Herbste in einer besonderen außerordentlichen Tagung viele Wünsche, die er ausgesprochen hatte, eingesargt; es ist eine ganz kleine Zahl von Punkten, von denen er gesagt hat, die müssen nach unserem Wunsche gestaltet werden. Aber wenn wir nun schon bei § 4 bereits die fünfte Forderung von der Gegenseite erhoben scheu, die für uns unannehmbar ist, so weiß ich nicht, wie wir die Verkehrsordnung zustande bringen sollen. Bitte, legen Sie sich nun auch aus Ihrer Seite einige Beschränkung aus. Herr Adolf Keimling (Stettin): Es ist doch aussällig, daß der Verlag eine solche Angst hat, daß ihm seine direkten Lieferungen durch das Sortiment entzogen werden. Wir müßten das Recht haben zu sagen: Wir können zu gleichen Preisen liesern, wir brauchen nicht eine fortwährende Bestätigung des einzelnen Ver legers, der in das Publikum hineinliesert. Wir müßten das Recht haben zu sagen: Wir können zu gleichen Bedingungen liesern wie der Verleger. Hier zeigt sich aber eben eine Angst des Verlages, daß ihm ein Absatzgebiet entzogen wird, das er sich selbst geschassen hat. Die guten Zeiten, wo der Verleger dem Sortimenter Bestel lungen übergab, sind längst vorbei. (Widerspruch.) Herr Heinrich Boysen: Herr vr. Bollert hat sehr eingehend gesprochen und aus das Entgegenkommen des Verlegers hinge wiesen, das allerdings mehr in der guten alten Zeit betätigt wurde. Ich kann nun Herrn vr. Vollert sagen, daß das Vertrauen auf dieses Entgegenkommen der guten alten Zeit bei mir noch nicht ganz geschwunden ist. Ich glaube noch daran und möchte im Ver trauen darauf meinen Antrag zurückziehen. (Bravo!) Vorsitzender: Der Antrag ist zurückgezogen. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über § 4. Diejenigen, die § 4 in der Fassung des Vereinsausschusses annehmen wollen, bitte ich, die Hand zu erheben. Der Paragraph ist wohl einstimmig genehmigt. Debatte zur Geschäftsordnung: Herr Paul Nitschmann: Meine Herren! Wir werden eben darauf aufmerksam gemacht, daß vorhin bei der Feststellung der Präsenzliste nur die Herren Abgeordneten verlesen worden sind, die Diäten beziehen, und daß das vielleicht Anlaß geben könnte zu einem Mißverständnisse dahin, daß die anderen Herren, die als Delegierte gemeldet sind, nun meinen, sie wären nicht stimm berechtigt. Das ist natürlich nicht der Fall; selbstverständlich sind, wie das auch in früheren Jahren gehalten worden ist, sämtliche Herren Abgeordnete, die sich für morgen gemeldet haben, soviel deren ein Verein stellen darf — d. h. auf je 25 Mitglieder ein Ab geordneter — auch heute stimmberechtigt. Vorhin sind, wie gesagt, nur die Namen der Herren verlesen worden, die satzungsgemäß Diäten erhalten. Herr Heinrich Lchöningh (Münster): Ich habe es sür selbst verständlich gehalten, daß die Herren, die als Abgeordnete für diese Ostermesse genannt wurden, auch hier stimmberechtigt sind. Die Abgeordneten, die Diäten aus der Verbandskasse beziehen, waren verpflichtet, hier zu sein; die andern sind aber ebensogut als Dele gierte hier.
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