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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-27
- Erscheinungsdatum
- 27.06.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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145, 27. Juni 1910 Nichtamtlicher Teil. ««rs-nilaN s. d. Dtschn. Duchhaiibil. 7609 Nichtamtlicher Teil Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Beratung des Entwurfs der Verkehrsordnung in der außerordentlichen Abgeordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel am 22. April 1910, nachmittags 3 !lhr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig, unter dem Vorsitz des Lerrn R. L. Prager-Berlin. (Fortsetzung zu Nr. 144 d. Bl.) Vorsitzender Herr R. L. Prager, Berlin: Wir haben jetzt noch über den Antrag Boysen zu verhandeln. Herr Heinrich Boysen (Hamburg): Ich beantrage einen Zu satz zu 8 4: »Bei Abnahme von Partien zu ermäßigten Preisen an Be hörden, Vereine usw. ist der Verleger verpflichtet, den Sortimenter in den Stand zu setzen, Partien zum selben Preise zu liefern wie der Verleger.« Ich glaube, das entspricht nur dem Prinzip der Gerechtigkeit. Es ist damit nicht gesagt, daß der Verleger einen hohen Rabatt auf Partiepreise geben soll, er soll so viel geben, daß nicht in dem Publi kum die Meinung obsiegt: Wenn ich mich direkt an den Verleger wende, bekomme ich es billiger. Das ist gerade bei größeren Par tien der Fall; größere Partien werden oft direkt vom Verleger be zogen, in der Annahme, daß er sie billiger gibt. Ich habe z. B. 14 MV Stück einer kleinen Schrift zu denselben Bedingungen, wie der Verleger sie dem Publikum offeriert, weitergeliefert und habe noch etwas daran verdient. Es gibt also immerhin eine ganze Reihe von Verlegern, die in solchen Fällen entgegenkommen. Herr Or. Walter de Gruytcr: Meine Herren! Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich Sie wieder behelligen muß, aber es geht nicht anders, es muß doch einer von der Opposition das Wort er greifen, und da ich heute noch Vorsitzender des deutschen Verleger- Vereins bin, so muß ich sprechen. Ich bitte den Herrn Antragsteller, diesen Antrag zurückzuziehen. Er hat uns im vorigen Jahre bei der Verkaufsordnung schon beschäftigt; dort würde er formell hingehört haben. Aber man hat damals erkannt, daß der Antrag nicht durchführbar ist. Bedenken Sie, der ganze Entwurf der Verkehrsordnung, wie er jetzt vorliegt, besteht im wesentlichen darin, daß man den Wün schen aus Sortimenterkreisen gerecht zu werden sucht; das Ohr des Vereinsausschusses hat dem Sortiment gehört. (Zuruf: Vielleicht zu sehr!) Die Modifikationen, die man zugunsten des Sortiments vor genommen hat, übertressen vielleicht an Zahl um das vier- oder fünffache dasjenige, was man dem Verlage eingeräumt hat. Wenn Sie nun in dieser Versammlung mit immer neuen Wünschen kommen, so können Sie die vielleicht heute und übermorgen zur Annahme bringen, aber der Verlag kann sie nicht annehmen. Betrachten Sie das nicht als Drohung; aber Sie setzen damit den Verlag vielleicht in die Notwendigkeit, zu erklären, daß er die neue Verkehrsvrdnung überhaupt nicht annehmen kann, und daß Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. der Verlegerverein seine Mitglieder auffordern muß, mit der ent sprechenden Bestimmung der alten Verkehrsordnung weiterzu arbeiten. Ich möchte Sie bitten, alles zu unterlassen, was diese Gefahr näher rückt. Wir sind doch bestrebt, etwas Positives zustande zu bringen, und auch von der Berkehrsordnung möge es heißen: »Friede sei ihr erst Geläute.« Herr vi. Erich Ehlcrmann: Ich möchte Hinweisen auf § 3 unserer Satzungen, Ziffer 5, Absatz b): Verlegern ist es in Aus- nahmesällen gestattet, größere Partien eines Werkes ihres Verlags an Behörden, Institute, Gesellschaften und dergleichen zu besonders ermäßigten Preisen entweder selbst oder durch Vermittlung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern. Wenn Sie also einen Beschluß fassen, durch den Sie den Verleger zwingen wollen, nur durch Ver mittlung einer Sortimentsbuchhandlung zu liefern — (Zuruf: Das wollen wir nicht!) — Sie wollen sie in den Stand setzen, zu gleichem Rabatte zu liefern, da wollen Sie doch den Verleger zwingen, dem Sortimenter zu gleichen Preisen zu liefern. (Wider spruch.) (Herr Boysen verliest nochmals seinen Antrag.) Gewiß, da kommen Sie doch daraus hinaus, einen solchen Zwang aus den Verleger auszuübsn. Ich glaube, daß ich den Antrag nicht falsch verstanden habe. Nehmen Sie an, ein Verleger trifft ein Abkommen mit einem Vereine; er fühlt sich veranlaßt, dem Vereine eine Preisermäßigung zu gewähren von dem Um fange, daß er seinerseits einen weiteren Nachlaß nicht niehr ge währen kann; er muß direkt liefern; der Antrag Boysen geht aber dahin, den Verleger zu verpflichten, daß er trotzdem durch das Sortiment liefern soll. (Widerspruch.) Dann verstehe ich den Antrag nicht. Vorsitzender: So ist die Sache nicht zu verstehen, sondern Herr Boysen wünscht wohl folgendes. Ein Verleger liefert, ich will sagen 100 Exemplare eines Buches zu 3 M., das sonst 8 M., kostet; nun kommt jemand aus dem Verein zu Herrn Boysen und sagt: »Es ist uns der Antrag gemacht worden; können Sie uns das Buch nicht auch schon zu 3 M. liefern?« Da soll der Verleger ver pflichtet sein, dem Herrn Boysen das Exemplar auch zu 3 M., sagen wir, mit einem Rabatt von 10 Prozent zu liefern. Nun möchte ich aber darauf aufmerksam machen, daß bei dem Sortimenter immer nur ein oder mehrere Exemplare bestellt werden, während der Preis des Verlegers für 100 Exemplare festgesetzt ist. (Wider spruch., Herr Heinrich Boysen: Ich glaube, Sie haben uns mißver standen. Auch das war nicht unsere Absicht; wir wollen nur in der Lage sein, bei derartigen Angeboten auch liesern zu können. Wenn ein Mitglied eines Vereins zu uns kommt und sagt: Kannst du auch so liesern? so wollen wir in der Lage sein, antworten zu können: Gewiß, bestellen Sie bei uns die lOOExemplare für 3V0M., so kann ich es auch machen. Der Verleger gibt mir in Berlin viel leicht 7—8 Prozent Rabatt, das deckt die Frachtspesen, und ich ver- diene noch ein paar Pfennige daran. Ich will nur vermeiden, daß das Publikum ruft: Der Sortimenter ist das verteuernde Zwischen- glied. — Gerade die großen Aufträge entgehen dem Sortiment. Es ist für uns von großer Bedeutung, wenn es heißt: die und die Sortimentsbuchhandlung hat geliefert. Herr vr. Erich Ehlermann: Ich verstehe dieses Bestreben des Sortiments, tunlichst in allen Fällen, in denen solche Preis ermäßigungen gewährt werden, zu gleichen ermäßigten Preisen liefern zu können; ich verstehe das, und Sie werden in der Ver kaufsordnung bei den Bestimmungen über die Festsetzung von Partiepreisen usw. gefunden haben, daß das Bestreben besteht, diesen Wünschen des Sortiments zu entsprechen. Aber trotz der SS8
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