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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1910
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- Deutsch
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^ 144, 25, Juni ISIS. Nichtamtlicher Teil, v»rl-n»l-tt s, d, Dtsch», Buchhandel, 7547 Nichtamtlicher Teil. Verband der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel. Stenographischer Bericht über die Beratung des Entwurfs der Verkehrsordnung in der außerordentlichen Abgcordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel am 22 April 1910, nachmittags 3 !lhr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig, unter dem Vorsitz' des Äerrn R. L. Prager-Berlin, Vorsitzender, Herr R. L. Prager (Berlin): Ich eröffne die außerordentliche Abgeordnetenversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im deutschen Buchhandel und heiße die Herren alle herzlich willkommen, ebenso unsere Gäste, die uns die Ehre gegeben haben, unseren Verhandlungen beizu wohnen, insbesondere die Vorstandsmitglieder des Börsenvereins, Ich stelle fest, daß die Versammlung nach § 6 ordnungsmäßig an: 2b, März einberufen worden ist; am 26, März stand die Ein berufung im Börsenblatte, Die Herren Toeche und Cyriacus haben sich freundlichst bereit erklärt, als Ordner zu fungieren. Ehe wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich den Herrn Schriftführer, die Liste der Abgeordneten zu verlesen, (Die Präsenzliste wird festgestellt,) Wir treten in die Tagesordnung ein: Einziger Gegenstand der Tagesordnung ist die Beratung des Entwurss einer Berkehrsordnung, Ich denke die Sache so zu behandeln, daß ich eine kurze Ein leitung gebe, daß wir dann eventuell in eine Generaldiskussion eintreten, die sehr kurz sein wird — womöglich gar keine — und uns dann zur Beratung der einzelnen Paragraphen wenden. Ich bemerke noch, daß heute vormittag der deutsche Verleger verein eine außerordentliche Hauptversammlung abgehalten hat, in der ebenfalls die Verkehrsordnung den Gegenstand der Be ratung gebildet hat; ich konnte aber, da die Beratungen erst gegen 12 Uhr anfingen, nicht lange anwesend sein. Es ist mir zugesagt worden, daß mir die Beschlüsse mitgeteilt werden würden; ich werde sie, soweit sie rechtzeitig eingehen, bei den einzelnen Para graphen mitteilen. Der erste Entwurf der neuen Verkehrsordnung ist im April 1909 veröffentlicht, und es ist in der Einleitung ausführlich ange geben worden, wo der Vereinsausschuß geglaubt hat, Änderungen eintreten lassen zu sollen; es sind auch die Gründe angegeben wor den, die es verhindert haben, gestellte Anträge anzunehmen. Dieser Entwurf hat verschiedene Anregungen gezeitigt, nament lich hat auch der Verlegerverein im Herbst eine Sitzung abgehalten, in der dieser Entwurf einer Beratung unterzogen worden ist. Der Verlegerverein hat eine ganze Anzahl Sätze als unannehmbar für ihn bezeichnet; diese sind dann in einer demnächstigen Sitzung des Bereinsausschusses nochmals beraten worden. Die neue Verkehrsordnung zeichnet sich schon in ihrem § 1 dadurch aus, daß der Vereinsausschuß versucht hat, sämtliche buch händlerische Betriebe der Verkehrsordnung zu unterwerfen. Frei lich hat gerade diese Anordnung, aus die der Vereinsausschuß recht stolz ist, von einer Seite Anfechtung erfahren, die nicht unberück sichtigt bleiben darf. Es ist das Herr Koebner, der schon vor Jahren bei der Beratung der Verkehrsordnung beteiligt gewesen und ein ausgezeichneter Kenner buchhändlerischen Rechtes ist; er hat also ein Recht, gehört zu werden, und ist auch in der Versammlung der Bereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins gehört worden; außerdem haben Herr vr, Paetel und ich mit ihm persön lich über die Sache verhandelt. Wir haben uns aber leider nicht entschließen können, seinen Anregungen zu folgen. Er meinte, daß die Verkehrsordnung, wie sie bis jetzt bestand, ein beliebtes Jnterpretationsmittel der Gerichte geworden sei und ihr Ansehen als solches erschüttert werden würde, wenn wir alle buchhändleri schen Betriebe, auch die nicht dem Börsenverein ungehörigen, auch die, die sich nicht der Verkehrsordnung freiwillig unterworfen haben, unter unsere Satzungen brächten. Wir haben aber gemeint, dieser Anregung nicht Nachkommen zu dürfen, weil durch die neue Ordnung der Sache dem Börsenvereine die sehr große Arbeit abgenommen wird, erst die Anerkennung der Verkehrsordnung fordern zu müssen, und wir glauben auch darin im Rechte gewesen zu sein, insofern gerade die Gerichte, das Reichsgericht wie die anderen Obergerichte, ausgesprochen haben, daß der Börsenverein sehr wohl berechtigt ist, Anordnungen zu treffen, die im Interesse des ganzen Gewerbes liegen, und ihre Befolgung zu erzwingen von allen denen, die sich mit der Ware »Buch« beschäftigen. Da durch, daß jemand sich einordnet, indem er Bücher bezieht, an den Verleger eine Bestellung richtet und von ihm Bücher in Empfang nimmt, unterwirst er sich schon den Anordnungen, die für das ganze Gewerbe getroffen sind; insofern meine ich, daß die Ber kehrsordnung, wenn sie in der vorliegenden Form angenommen wird, in keiner Weise ihr Ansehen bei den Gerichten einbüßen wird. In dem ersten Entwürfe hieß es in § 35: »Streitigkeiten über die Auslegung der Verkehrsordnung entscheidet der Vereinsausschuß ^auf Anrufen einer der beiden Parteien, Nach nochmaliger Rücksprache und in gemeinsamer Sitzung mit dem Vorstände des Börsenvereins hat der Vereinsausschuß geglaubt, dem Widerspruche des Vorstandes nachgeben und diesen Paragraphen ausmerzen zu sollen, weil durch die Satzungen eine derartige Tätigkeit des Vereinsausschusses nicht gedeckt ist. Wir mußten, so schön dieser Gedanke uns erschien, ihn also doch fallen lassen und es einer späteren Revision der Satzungen überlassen, die Sache ins Werk zu setzen, wenn sie ins Werk zu setzen ist. Ich will dabei nicht verhehlen, daß der Vorstand diesem Gedanken nicht sehr sreundlich gegenübersteht, er fürchtet Komplikationen, die entstehen könnten, und fürchtet auch die Kosten, wenn der Vereins ausschuß wegen einzelner Sachen einberufen werden müßte. Das sind Bedenken, die man sehr wohl berücksichtigen muß und denen Rechnung zu tragen der Vereinsausschuß verpflichtet war. Da ohnehin die Einsetzung eines Ausschusses geplant ist, der eine Änderung der Satzungen namentlich in bezug auf die Lieserungspslicht anbahnen soll, so könnte diesem Ausschüsse viel leicht auch die Frage vorgelegt werden, ob eine Umgestaltung bzw, Ausgestaltung der Befugnisse des Vereinsausschusses möglich ist. Ich streife dies hier bloß, weil in dem Anträge des Vorstandes dieser Gedanke nicht berücksichtigt ist und wir, wenn wir etwas Derartiges anstreben wollen, diesen Antragldahin erweitern müßten. Es sind noch verschiedene Änderungen getroffen, die man aber wohl am besten gelegentlich der Besprechung der einzelnen Para graphen behandelt. Ich möchte damit schließen, und bitte diejenigen Herren, die zur Generaldiskussion sprechen wollen, sich zum Worte zu melden, Herr Eduard Faust (Heidelberg): Meine Herren! Ich möchte auf einiges in der Verkehrsordnung aufmerksam machen, was allerdings nur äußerlich ist, aber doch 978»
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