Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19100625
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191006258
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19100625
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1910
- Monat1910-06
- Tag1910-06-25
- Monat1910-06
- Jahr1910
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7554 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhaltbel. Nichtamtlicher Teil. 144, 25. Juni ISlv machen, die Sache durch Majorität zu dekretieren. Sie gefährden damit das ganze Werk. Sie müssen sich doch sagen, daß die Verleger das nicht annehmen können. Der Berlegerverein würde dann wahr scheinlich dafür plädieren müssen, diesen ganzen Paragraphen und damit die ganze Verkehrsordnung fallen zu lassen. Herr Oskar Schmarl (Hannover): Durch die Worte des Herrn vr. Bollert zur Geschäftsordnung ist ein so wichtiges neues Mo ment in die ganze Sache hineingetragen worden, daß man doch wenigstens den Anspruch hätte, eine Begründung dafür zu hören, weshalb die 10 Prozent einen solchen Widerstand finden. Es wäre ja möglich, daß die Herren vielleicht geneigt wären 20 Prozent zu sagen. Jedenfalls möchte ich hervorheben, daß dieser Antrag von Verlegerseite gestellt ist und auch von Verlegerseite gewünscht wird. Herr vr. Erich Ehlcrma»»: Angesichts ver Gcschästslage, in der wir uns vorhin befunden haben, war es nicht möglich, daß seitens des Börsenvereinsvorstandes mehr als eine ganz kurze Erklärung abgegeben werden konnte. Ich werde mich jetzt bemühen, eine Begründung zu geben. Ich schicke voraus, daß über diese Verpflich tung des Verlegers in den Fällen, wo eine Sperre eingetreten ist; über die Frage, um wieviel er Gunter jden Voraussetzungen des Absatz b) seinen Rabatt kürzen müsse und daß ihm darin nicht freie Hand gelassen werden solle, bereits sehr viel gesprochen und geschrieben worden ist. Die Forderung, den Verleger zu vinku- lieren, ist sehr alt, vielfach behandelt und es ist immer wieder fest gestellt worden, daßAs nicht möglich ist, diese Forderung der Rabattkürzung in eine Formel zu bringen, die einerseits dem Inter esse des Sortiments entspricht, andererseits den berechtigten Inter essen des Verlegers nicht vorgreift. Als ich den Antrag vorhin hörte, habe ich nicht angenommen, daß er in der heutigen Ver sammlung eine Majorität sinden könnte, — es war ja auch nur eine Majorität von zwei Stimmen —! Das ist der Grund, weshalb ich nicht sosort das Wort ergrissen habe, um mich gegen diesen Antrag zu wenden. Ich möchte Sie bitten, bei der Abstimmung über den ganzen § 4 den Wortlaut des Absatzes, wie er hier vorliegt, wieder herzustellen. Wir haben bereits von Herrn vr. de Gruyter die Erklärung gehört, daß der Satz für den Berlegerverein unannehm bar ist. Sie würden die Verkehrsordnung in der schwersten Weise gefährden, wenn Sie diesen Beschluß aufrecht erhielten. Vorsitzender: So einfach ist die Sache doch nicht zu machen. Wenn wir noch einmal über diesen Absatz abstimmen sollen, dann muß direkt der Antrag gestellt werden, die Abstimmung über den Absatz Z) zu annullieren. Bis jetzt ist er angenommen, und es kann nur der ganze Paragraph abgelehnt werden. Herr Albert Brockhaus (Leipzig): Meine Herren! Ich wollte nicht das Wort ergreifen, ich kann aber beim besten Willen nicht schweigen, weil ich der Überzeugung bin, daß die Herren, die jetzt mit der Majorität gestimmt haben, gar nicht wissen, was sie getan haben, ebensowenig wie die Antragsteller offenbar wissen, was sie damit tun. Wir haben ja gar kein Recht zu einem solchen Beschlüsse; es handelt sich hier nur um ein Zitat aus den Satzungen § 3, Ziffer 4, und Sie können doch nicht ohne Satzungsänderung in die Ver kehrsordnung etwas Gegenteiliges hereinbringen. Der ß S, Ziffer 4 lautet künftig: Solchen Buchhändlern und Wiederverkäusern, die laut Mitteilung des Vorstandes des Börsenvereins gegen Bestim mungen der Verkaufsordnung geflissentlich verstoßen haben, eignen Verlag gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern, auch gegen den Willen des Verlegers dessen Verlag nicht zu vermitteln. Es ist also zweifellos, daß die Herren bei ihrer vorigen Ab stimmung sich nicht dessen erinnert haben, daß es sich um eine Satzungsänderung handelt, die wir doch nicht hier beschließen können! Nun lassen Sie mich noch eine sachliche Aufklärung geben. Sie werden sich erinnern, in der Bekämpfung der Schleuderei hat es eine große und wichtige Periode gegeben, die von Kröner bis Engelhorn ging, in der den'Verlegern auserlegt wurde, in solchen Fällen »gar nicht oder zum Ladenpreis« zu liesern; darauf kam das Reichsgericht und verlangte die Fassung: »gar nicht oder mit be schränktem Rabatt«. Da ist es doch klar, daß das heute nicht so aus dem Handgelenk abgeändert werden kann! Der Herr Vorsitzende möge es mir deshalb nicht übelnehmen, wenn ich sage: Die ganze Diskussion ist überflüssig gewesen, die Abstimmung war ungültig und muß annulliert werden. Herr vi. Walter de Gruyter: Die Sache ist doch noch anders. Was Herr Brockhaus vorhin gesagt hat, steht noch nicht in den Satzungen, es soll erst in die Satzungen hinein, es soll übermorgen zur Abstimmung vorgelegt werden. Bisher ist das, wenn es so gehandhabt wurde, nur der freiwilligen Verlegererklärung zu danken gewesen. Eine große Zahl von Verlegern hat sich bereit erklärt, solchen Firmen nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern. Diese Firmen sind nun weiter gegangen, ja der ganze Bcrlegerstand ist bereit, weiter zu gehen, und aus dieser freiwilligen Erklärung eine freiwillig aus sich genommene satzungsmäßige Ver pflichtung zu machen. So ist es doch; die Verleger haben sich im Interesse der Macht des Börsenvereins und zur Stärkung des Sor timents entschlossen, aus diesem freiwillig übernommenen Servitut ein satzungsgemäßes zu machen. tztun aber soll uns mit der neuen Fassung zugemutet werden, den Inhalt dieser Erklärung noch weiter zu verschärfen. Es ist nicht angängig, hier die Pandorabllchse zu öffnen für alle möglichen, den Verleger belästigenden Bestimmun gen. Ich möchte Sie darum bitten, diesen Beschluß rückgängig zu machen und die früher vorgeschlagene Fassung wiederherzustellen. Herr Kommerzienrat Karl Sicgismund: Meine Herren! Die Herren vr. Ehlermann, Blockhaus und vr. de Gruyter haben im wesentlichen ausgeführt, was ich zu sagen die Absicht hatte. Wir dürfen doch nicht verkennen, daß die Aufnahme dieses Ab satzes g) ein so außerordentlich weitgehendes Entgegenkommen des Verlags bedeutet, daß wir nun hier nicht weitere Beschränkungen und Erschwerungen beschließen dürfen. Es wird Ihnen übermorgen zur Kautateverhandlung ein An- trag"aus Satzungsänderung vorgelegt, nach dem dieser Absatz g) wörtlich in die Satzungen ausgenommen werden soll, und wenn wir uns vergegenwärtigen, wie der Antrag aus Satzungsänderung zustande gekommen ist, so wissen wir, daß durch das Entgegen kommen des Verlags die bis jetzt freiwillige Verlegererklärung nunmehr in die Satzungen als eine bindende Verpflichtung für den Verlag ausgenommen werden soll. Meine Herren! Ich habe vorhin nicht gehört, um was es sich eigentlich handelte; ich bin hier anders beschäftigt gewesen; aber als Delegierter der Berliner Ver einigung würde ich unbedingt gegen den Antrag des Herrn Schmidt- Hannover gestimmt haben. Sie sehen, meine Herren, die Majorität, die für den Antrag des Herrn Schmidt eintrat, wird immer weniger. Ich würde nun, um formell zu einem Ziele zu kommen, Herrn Prager bitten, daß er die Versammlung fragt, ob die Herren, nachdem jetzt doch von den verschiedensten Seiten Aufklärungen über das Zustandekom men diesesAbsatzesg) gegeben worden sind, an dem vorhin gefaßten Beschlüsse sesthalten. Ich bin überzeugt, nach den erhaltenen Auf klärungen werden Sie den srüheren Beschluß nicht aufrecht erhalten. Vorsitzender: Ich halte das auch für eine ganz glückliche Lösung. Herr Eduard Faust: Ich möchte fragen, ob der Vorstand nicht mit abstimmt. Er hat sich wohl der Abstimmung freiwillig ent halten?
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder