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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1910
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- Deutsch
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144. 25. Juni 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7553 Herr Otto Heidmiillcr (Wismar): Ich verinisse hier noch eine Bestimmung. Es wird sich nicht allein um die Aushebung des Ladenpreises handeln, sondern auch um die Änderungen der Ncttobedingungen. Wenn der Verleger da eine Änderung ein- treten läßt, wird es Wohl auch nicht zu umgehen sein, daß er den Sortimenter entschädigt. Vorsitzender: Ich begrüße diesen Vorschlag des Herrn Heid- müller mit großer Wärme und bitte, ihn schriftlich zu formulieren. Es hat niemand mehr ums Wort gebeten. Herr Heidmüller wünscht, daß der Verleger verpflichtet sei, wenn er eine Änderung der Bezugsbedingungen zugunsten des Sortimenters eintreten läßt, diese auch rückwirkend zu gewähren. (Heiterkeit.) Herr Otto Heidmüllcr: Ich wünsche nur, daß gesagt werde: »Oder ändert er die Nettobedingungen«. Vorsitzender: Der Antrag Heidmüller geht dahin: »Ergreift er Maßregeln, die einer Aushebung des Ladenpreises gleichstehen oder ändert er seine Bezugsbedingungen.« Wie ist es aber, wenn ungünstige Bedingungen günstiger ge- staltet werden? (Zuruf: Dann zahlt er die Difserenz an den Sor timenter zurück.) (Heiterkeit.) Abstimmung: Der Antrag Heidmüller wird gegen drei Stinrmen abgelehnt, der Absatz e) mit großer Mehrheit angenom men. Absatz cl>: »Der Anspruch de« Sortimenters« — bis ... — »geltend gemacht werden« wird ohne Diskussion angenommen. Absatz o): »Bei Verkauf von Schriftwerken« — bis... — »Erscheinen des Schristwerkes« wird ebenfalls ohne Diskussion angenommen. Absatz k): »Als Tag des Erscheinens« — bis ... — »ausgenom men ist«. Herr Paul Ritschinann: Ich glaube, man könnte hier eine glücklichere Fassung wählen. Ich würde Vorschlägen: »Als Tag des Erscheinens gilt das Datum der Nummer des Börsenblatts, der das amtliche Verzeichnis der Neuig keiten usw. beigelegen hat, in dem das Schriftwerk zuerst als erschienen aufgesührt ist. Also das wöchentliche Verzeichnis soll für das Erscheinungs datum eines Werkes als maßgebend angesehen werden. Es werden viele Werke als erscheinend bezeichnet. Vorsitzender: Das trisft hier wohl nicht zu; es heißt ja: »Als Tag des Erscheinens gilt usw.«. Der Antrag Nitschmann wird zurückgezogen. Der Absatz k> wird angenommen. Absatz g): Jeder Buchhändler — bis ... — Ziffer 4. Vorsitzender: Dieser Satz ist eine sehr wichtige Neuerung, die uns hossentlich sehr viel nützen wird. Herr Georg Schmidt (Hannover): Ich wollte nur daraus aufmerksam machen, daß der Ausdruck »mit beschränktem Rabatt« etwas zu knapp gefaßt ist. Es wäre vielleicht richtiger, das zu präzi sieren. Wenn mit einer geringeren Differenz, vielleicht von 5 Pro zent, geliefert würde, so würde das nicht wirksam sein. Ich würde Vorschlägen: Mindestens 10 Prozent. Vorsitzender: Der Sinn des Antrages ist ja klar, es soll sogar Verlagshandlungen geben, die mit 24,9 Prozent liefern. Es wird Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgana aber schwer sein, so aus dem Handgelenk eine Änderung zu tresfen. Von Herrn Schmidt-Hannover ist also beantragt: »Den eigenen Verlag gar nicht oder nur mit einem Rabatt von höchstens 10 Pro zent vom Ladenpreise zu liefern.« Vorsitzender: Wünscht noch jemand das Wort hierzu? — Der Antragsteller? — Abstimmung: Der Absatz g> mit dem Zusatzantrag Schmidt wird mit 24 gegen 22 Stimmen angenommen. Vorsitzender: Ich lasse noch einmal im Zusammenhang mit dem ganzen Paragraphen über den Abschnitt abstimmen und mache darauf aufmerksam, daß der ganze Satz abgelehnt werden kann. Herr Bernhard Hartinann (Elberfeld): Ich beantrage, daß diese Abstimmung annulliert wird. Es ist dem Herrn Vorsitzenden passiert, daß er die Versammlung nicht gefragt hat, ob noch jemand zu diesem Anträge zu sprechen wünscht. Vorsitzender: Bitte sehr um Entschuldigung, ich habe dies getan; ich habe den Antragsteller sogar gefragt, ob er das Schluß wort noch wünscht. Warum haben Sie das Wort nicht verlangt? (Zuruf.) Das hieße ja in krauäsm lezis handeln. Es kann passieren, daß der Vorsitzende einen Fehler macht, aber dann hätte doch das Wort verlangt werden müssen. Herr vr. Walter de Gruhter: Ich möchte bitten, daß vor der Schlußabstimmung über den ganzen § 4 noch einmal in die Diskussion eingetreten wird. Vorsitzender: Das geht nicht gut; ich habe den Paragraphen zur Diskussion gestellt, der Satz ist angenommen worden; ich habe dann gesagt: Jetzt wird über den ganzen Paragraphen abgestimmt. Der Satz ist angenommen, ich kann also die Diskussion darüber nicht nochmals eröffnen. Herr vr. Walter de Gruhter: Ich möchte die Versammlung doch bitten zuzustimmen, daß wir, -bevor wir über den ganzen Paragraphen abstimmen, nochmals in die Diskussion über den ganzen Paragraphen eintreten. 7 Herr vr. Ernst Bollert: Ich möchte nur erklären, daß der Vorstand diesen Paragraphen nicht annehmen wird. Er stimmt dem Beschlüsse, der hier eben gefaßt wurde, nicht zu, wird also den An trag nicht zu dem seinigen machen und in der Hauptversammlung nicht vorlegen; es bleibt Herrn Schmidt überlassen, seinen Antrag in der Hauptversammlung selbst zu vertreten. Für den Vorstand des Börsenvereins ist dieser Beschluß undurchführbar. Vorsitzender: Herr 0r. de Gruhter hat gewünscht, daß über diesen Paragraphen nochmals diskutiert werde. Ich srage die Ver sammlung, ob sie damit einverstanden ist? (Zustimmung.) Dann eröffne ich nochmals die Diskussion über den ganzen Paragraphen. Herr vr. Walter de Gruhter: Ich möchte befürworten, bei der Abstimmung über den ganzen Paragraphen de» Beschluß von vorhin rückgängig zu machen. Ich müßte wenigstens erklären, daß ein großer Teil der Herren, die für den Paragraphen in seinen übrigen Teilen bisher gestimmt haben, für diesen Absatz in seiner veränderten Fassung nicht eintreten können. Sie würden dann den Paragraphen nur gegen eine starke Minorität durchsetzen können, und das würde für die Wirkung der Verkehrsordnung nicht ohne Folgen bleiben. Es ist nicht gut getan, eine so wichtige Neuerung im letzten Augen- blicke in die Diskussion zu Wersen und dann eine Kraftprobe zu «so
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