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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-24
- Erscheinungsdatum
- 24.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 143, 24. Juni 1910. 8°. 10 kr. 1 ^ L. I-aütts L Oio. in ?Lri3. 18°. 3 kr. 50 o. ^ LI. LamsrtiQ in Lrüsssl. Nosllsr, 1s rrl-äinm. 8s8 axx1ie3.t.ioQ8 tdsrs.xsutiiciu68. 12°. 2 kr. Vvo. L'orä. lILroisr in Lrü8ss1. äs Lurlst, 6., Oontss äs kss3. 111. 12°. 2 kr. M8is OlialsArssQ. 18°. 3 kr. 50 e. lIidrLjris L'iscrlibaolisr in Laris. DurLnä-kg-lloti, 61i., 1s. eurs ä'Lms moäsrvs sk 868 Ka868 r6liAisu868 Verhandlungen über Schundliteratur in der 4. Konferenz der Zentralstelle für Volkswohlfahrt in Braunschweig am 7. Juni 1910. Der sehr ausführliche Vortrag des Referenten befaßte sich namentlich mit der Schundliteratur im engeren Sinne — den Hintertreppenromanen, Nick - Cartergeschichten, Detektiv erzählungen u. ähnl. —, deren Wesen, unheimliche Ver breitung, verderbliche Folgen besonders für die Jugend und die unbeschlltztcn Unfertigen gründlich erörtert wurden. Jeder Einzelne habe die Pflicht, für direkte Abwehr der Schund literatur von sich und allen ihm Anvertrauten zu sorgen. Die bisher gewonnenen Kämpfer und ihre Maßregeln wurden aufgeführt, auch der Börsenverein der Deutschen Buchhändler genannt und besonders stark die vorbeugenden Maßnahmen und erzieherischen Ausgaben im Kampfe betont. In der Diskussion, zu der 10 Redner das Wort er hielten, wurde dem Unterzeichneten Gelegenheit geboten, nach dem Aufträge des Vorstands die Ansichten des Börscn- vereins im Kampfe gegen Schmutz- und Schundliteratur unter Betonung der buchhändlcrischen Gesichtspunkte kurz darzulegen, in der Hauptsache wie folgt: l. Die Stellung des Börsenvereins im Buchhandel ist namentlich in der hier behandelten Frage nicht leicht: er umfaßt nicht den gesamten Deutschen Buch handel und hat oft recht verschiedene Interessen und Anschauungen verschiedener großen Gruppen im Innern auszugleichen und nach außen zu vertreten. Zu den gemeinsamen Interessen gehört allerdings das Reinhalten des eigenen Hauses von Schmutz; aber der Börsenverein ist kein Sittlichkeitsverein und nicht als Kampfverein gegen Schundliteratur gegründet. Einstimmig wird vom Buchhandel und besonders vom Börsenvereine der offenbar unzüchtige, geschlechtliche Schmutz in Wort und Bild nicht nur verurteilt, sondern auch bekämpft; von den gewerbsmäßigen Her stellern und Verbreitern dieses Schundes sind jedoch kaum welche in den Reihen des Börsenvereins zu finden. Oft genug mutz die Presse berichtigt werden, wenn die Verurteilung sogenannter Buchhändler ge meldet wird, die in Wahrheit durchaus nichts mit ' dem Buchhandel zu tun haben. II. Schwieriger ist die Aufgabe des Börsenvercins erst auf den strittigen Grenzgebieten der feineren, angeblich lg IO. 8». IS kr/ ^ U.S ; .rr -4. Ijinot. XV! .rimr,, klsiesbmLvv, 8., ls rot äs koivs st lös ksvvvss. 8". 6 kr. I,. Lliolraud iv karrs. Osrxs, 6., lsg ArLUilss vllwvrsvsss. Vol. I. 18°. 3 kr. so o. Lvvlvs, L., Iv obakss vur l-utbsrisvs <l68 18°. 1 kr. 50 e. L. MiolrsI irr karre. 4'Llvi4rV8, 8., lv vis pvrlsisvvs 80V8 lv 8g8tg.irrg.tlov. 8°. S kr. llssowts, <F., 168 Lllsivvväs ob62 sux. 16°. 3 kr. 60 e. klorr-Horrrrrt L 6lo. iu karre. Nilav, 8., lg. Ivsrs st lg. vrg.ltrs886. 16°. 3 kr. 50 0. IV1. tVsrsssrrbruoli irr Lrüsssl. dsi.8, lil., kvA68 üs l'lristorrs äv äroit Sv LvZlstsrrs. 8°. 4 kr. kulturgeschichtlichen Pornographie und der Schund literatur, namentlich der populär-medizinischen, sexuell- aufklärenden und ähnlicher: hier heißt es das Mög liche von dem Wünschenswerten trennen. Der Buchhandel darf und kann sich kein Zensorcn- amt anmaßen. Ein Einschreiten wird in solchen Fällen oft unmöglich gemacht durch den Mangel an Definitionen in den bestimmenden Paragraphen des Reichsstrafgesetzbuches und die daraus sich ergebende schwankende Judikatur auf Grund sich widersprechender Sachverständigengutachten. Die Satzungen des Börsen vereins verlangen zur Möglichkeit des Ausschlusses eines Mitgliedes den Nachweis der fortgesetzten Veröffentlichung und Verbreitung unzüchtiger Schriften rc.: um Klagen und Regreßansprüche zu vermeiden, geht der Vorstand gegen Mitglieder im allgemeinen nur auf Grund rechtskräftiger Urteile vor. Er beschränkt seine Aufgaben — noch immer umfassend genug — vorläufig auf: и) die Bekämpfung der Schmutzliteratur, soweit sie zweifellos unter tz 184 Ziff. 1 des R.Str.G. fällt, auf allen Vcrbreimngöwegen an Jedermann und к) den Schutz der Jugend auch gegen die Wirkungen der Schundliteratur, namentlich der unter 8 181a des R.Str.G. fallcndc». Da Schundliteratur im allgemeinen bisher in Deutschland noch nicht unter Strafe gestellt ist, kann es sich im zweiten Falle vielfach nur um prophylaktische Maßregeln handeln. Das Recht des Erwachsenen auf Wahl seines Lesestoffes soll nicht beschränkt werden. III. Aus einem Überblicke über die bisherige, namentlich die letztjährige Tätigkeit des Börsenvereines, seines Vorstandes und seiner Beamten auf diesem Gebiete ergeben sich zugleich die von ihm für gangbar be fundenen Wege, die besonderen Schwierigkeiten und seine nicht zu überschätzenden Kampf-und Machtmittel. Bereits 1903 wurde in einem dem Berliner Polizei präsidium erstatteten Gutachten auf jahrzehntelange Betätigung des legitimen Deutschen Buchhandels gegen Schmutzliteratur hingewicsen. Bei dieser Tätig keit im Vereine selbst, dessen Zweck nur selten ein Hinaustreten in die Öffentlichkeit erforderte, handelte es sich wesentlich um folgendes:
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