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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-21
- Erscheinungsdatum
- 21.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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^ 140. 21. Juni 1910. Nichtamtlicher Teil. Zoologischen Station in Roscoff gegen Einräumung eines von der Akademie zu vergebenden Arbeitsplatzes für die Dauer eines Jahres eine zweite Rate von 1500 Frcs.; dem Chemiker Professor vr. Emil Abderhalden in Berlin zu Versuchen über Ernährung mit vollständig abgebautem Eiweiß 1000 dem Professor vr. Adolf Borgert in Bonn zu weiteren Untersuchungen über Radiolarien 1200 dem Privatdozenten vr. Otto H. Erdmannsdörffer in Berlin zu Untersuchungen über Kontakt- metamorphismus in französischen Gebirgen 1000 dem vr. Victor Franz in Frankfurt a. M. zum Besuch einer biologischen Station am Mittelmeer behufs Fortsetzung seiner Untersuchungen über Fischwanderungen 1000 dem Professor vr. Karl Haußmann in Aachen zur Untersuchung des Aachener magnetischen Störungs gebiets 600 dem Professor vr. Arrien Johnsen in Kiel zur Untersuchung des auf den Inseln S. Pietro und S. Antioco ge sammelten mineralogischen Materials 1000 dem vr. Otto Kalischer in Berlin zur Fortführung seiner Untersuchungen über die Hörsphären des Großhirns usw. 600 dem vr. Ludwig Keilhack in Berlin zur Fortsetzung seiner zoologischen Seeunter- suchüngen in den Dauphinealpen 600 .X; dem Privatdozenten vr. Hans Kniep in Freiburg i. Br. zu Untersuchungen über den Einfluß der Schwerkraft aus die Orientierungsbewegungen von Pflanzenorganen 660 dem Professor vr. Paul Kuckuck auf Helgoland für eine Reise nach England und Irland zum Abschluß seiner Bearbeitung der Phaeosporeen 600 dem Professor vr. Otto Ruff in Danzig zur Fortsetzung seiner Untersuchungen über das Osmium 500 Ferner bewilligte die Akademie durch ihre philosophisch historische Klasse dem Direktor des preußischen Staatsarchivs, Wirklichem Geheimen Oberregierungsrat Professor vr. Reinhold Koser, zur Fortführung der Herausgabe der »Politischen Korre spondenz Friedrichs des Großen« 6000 dem Geheimen Re gierungsrat Professor vr. v. Wilamowitz - Moellendorff zur Fort führung der Iv8eript,icm68 Orascas 5000 Zur Fortführung der Forschungen Geheimrat Burdachs über die neuhochdeutsche Schrift sprache wurden der Deutschen Kommission 4000 zugewendet. Für die Bearbeitung des Ibssa-urus lin^uas va-kioa-s stiftete die Akademie über den etatsmäßigen Beitrag von 6000 ^ hinaus noch einen solchen von 1000 zur Bearbeitung der hierogly- phischen Inschriften der griechisch-römischen Epoche für das Wörter buch der ägyptischen Sprache 1500 ; für das Kartellunternehmen der Herausgabe der mittelalterlichen Bibliothekskataloge als vierte Rate 600 ^; für die Zwecke des Oorpub in8orixt.ionum Ltru8earum 600 Abdruck von Inseraten als unlauterer Wettbewerb. — Das hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 12. März 1910 in einem ohne Auftrag der Inserenten und un entgeltlich vorgenommenen Abdruck von Inseraten eines Blattes einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz erblickt. Dabei hat es u. a. folgendes ausgeführt: Es sei richtig, daß es im all gemeinen jeder Zeitung freistehe, Inserate, die in einer andern Zeitung erschienen seien, abzudrucken. Im vorliegenden Falle seien aber besondere Umstände vorhanden, die den geschehenen Abdruck der in der »Provinzialzeitung« erschienenen Inserate durch die »Nordwestdeutsche Zeitung« als ein nicht zu billigendes Verfahren erscheinen ließen. Sämtliche Inserate seien Veröffent lichungen von Bilanzen ländlicher wirtschaftlicher Vereinigungen aus den Kreisen Geestemünde und Lehe gewesen. Die Erfahrung lehre, daß, wenn es sich um Veröffentlichungen offiziellen oder zeremoniellen Charakters handle, allgemein die Neigung bestehe, für solche Veröffentlichungen diejenige Zeitung oder diejenigen Zeitungen zu bevorzugen, in denen dem Herkommen nach die jenigen Kreise, denen der Inserent sich zurechne, gleichartige Ver öffentlichungen vorzunehmen pflegten. Im vorliegenden Falle habe es dem Herkommen entsprochen, daß man mit solchen Ver öffentlichungen das klägerische Blatt beauftragte, was für dieses vorteilhaft war und im Konkurrenzkämpfe mit dem beklagten Blatte gewissermaßen ein wertvolles Schutzmittel bildete. Dieses Urteil werde empfindlich bedroht und beeinträchtigt, wenn im Publikum die irrige Vorstellung hervorgerufen und genährt werde, jenes Herkommen habe sein Ende erreicht oder doch eine er hebliche Abschwächung erfahren. Nach der Überzeugung des Gerichts werde der ländliche Leser einer als Inserat gedruckten Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Bilanzveröffentlichung einer ländlichen wirtschaftlichen Vereinigung nur ausnahmsweise auf den Gedanken kommen, es handle sich um eine aus eigener Initiative der Zeitung erfolgte Wiedergabe eines in einer anderen Zeitung erschienenen Inserats. Die große Mehrzahl der Leser werde jedenfalls unter dem Eindrücke stehen, daß es sich um ein direkt eingesandtes Inserat handle. Diese Konsequenz hätte das beklagte Blatt aber auch vorausgesehen und beabsichtigt. Hätte es ihm wirklich nur daran gelegen, seine auf dem Lande wohnenden Leser mit den finanziellen Ergebnissen der ländlichen wirtschaftlichen Vereinigungen bekannt zu machen, so hätte es dieses Ziel auf dem korrektesten Wege in der Weise erreichen können, daß es in seinem redaktionellen Teile über jene Ergebnisse berichtete. Der Leserkreis wäre dann über die Ergeb nisse der wirtschaftlichen Vereinigungen orientiert worden, ohne daß der Irrtum hervorgerufen wäre, daß die betreffenden Ver einigungen sich des beklagten Blattes zur Publikation bedient hätten. (Vossische Zeitung.) Ern deutscher Bauer als Kunstmäzen. — Aus Braun schweig wird der Tod von A. Basel in Beierstedt gemeldet. Auf seinem großen Bauernhöfe, der ihm durch den Zuckerbau reiche Einkünfte brachte, hat der selbstlose Junggeselle durch Jahrzehnte eine rastlose Sammeltätigkeit entfaltet. Er hat so verständig gesammelt und so großmütig über alle seine Kunstschätze verfügt, wie wohl wenige Kunstfreunde vor ihm in Deutschland. Beim Sammeln hat er darauf gesehen, Stücke zu erwerben, die für die braunschweigischen Museen einen erwünschten Zuwachs bilden würden; und um dabei sicher zu gehen, hat er den Rat der Sammlungsvorstände eingeholt, so oft er konnte. Jetzt hat er seinen ganzen Kunstnachlaß den braunschweigischen Museen vermacht, und zwar ganz wie sich die einzelnen Abteilungen den öffentlichen Sammlungen einfügen. Seine treffliche Kupfer stichsammlung mit zahlreichen ausgezeichneten Blättern von Rembrandt, Dürer, Schongauer usw. kommt an das herzogliche Museum. Alle prähistorischen, kulturhistorischen und ähnlichen Stücke — eine sehr reiche Sammlung — werden dem Vater ländischen Museum (in der schönen alten Ägidienkirche) einverleibt; die ethnographischen und anderen Dinge gelangen an das Städtische Museum. Alles in allem sind die Sammlungen dieses im Herzogtum Braunschweig auch seiner Charaktereigenschaften wegen wie wenige geachteten Mannes mit einer halben Million Mark wohl eher unter- als überschätzt. Unter den Bauern, und nicht nur unter diesen, war dieser deutsche Kunstmäzen ein weißer Rabe. —, (Vossische Ztg.l Lagerei - Berussgenossenschaft. (Vgl. Nr. 137 d. Bl.) — In ihrer ordentlichen Versammlung vom II. Juni 1910 hat die Genossenschaft mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß in dem dem Reichstag zugegangenen Entwurf einer Reichsversicherungsordnung die Ausdehnung der Unfall versicherung auf die gesamte Verkaufstätigkeit vorge sehen ist. Die Berufsgenossenschaft erklärt: »Diese Ausdehnung der Versicherungspflicht entspricht einem dringenden Bedürfnis und den vielseitig geäußerten Wünschen aller beteiligten Kreise. Sie genügt indessen nicht zur völligen Beseitigung der bestehenden unbefriedigenden Verhältnisse bei der Lagerei-Berufsgenossenschaft. Denn in den meisten bei ihr versicherten Betrieben ist eine voll kommene Trennung zwischen den mit Bureau- und Kontor arbeiten einerseits und den mit Lagerungs- und Verkaufsarbeiten anderseits beschäftigten Personen nicht durchgeführt und auch nicht durchführbar. Bei der im Entwurf vorgesehenen Regelung werden auch in Zukunft langwierige Streitigkeiten und mannigfache Unzu träglichkeiten sowie eine empfindsame Rechtsunsicherheit nicht zu ver meiden sein. Zur Schaffung eines klaren und zweifelsfreien Rechtszustandes muß daher gefordert werden, daß innerhalb des versicherten Betriebes die ganze Unfallgefahr von der Unfallver sicherung ergriffen und daher auch die Kontor-, Kasse- und Reise tätigkeit unter die Versicherung gestellt wird. Im Interesse der Betriebsangestellten, für die die Wohltat der Unfallversicherung in vollem Umfange gefordert wird, wie im Interesse der Betriebs unternehmer, die von der Notwendigkeit befreit sein müssen, neben der öffentlich-rechtlichen Versicherung noch eine private Haftpflichtversicherung zu nehmen, liegt es, daß diese Zwiespältig keit beseitigt wird. Die Lagerei-Berufsgenossenschaft richtet daher 955
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