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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-06-07
- Erscheinungsdatum
- 07.06.1910
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- Deutsch
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6752 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 128. 7. Juni 1910. kommen lassen. Ein Lieferungszwang ist unerträglich für den Ver- leger: keiner kann sich ihm unterwerfen. Daß unter diesen Um ständen der ganze Buchhandel der neuen Entscheidung des Reichs gerichts nlit fieberhafter Spannung entgegensieht, ist verständlich, ebenso, daß der Verlagsbuchhandel inzwischen Schritte getan hat, um in Satzung und Verkehrsordnung positiv auszusprechen, daß der Buchhandel nicht der Ansicht ist. daß ohneLieferungs- zwang die Zwecke des Börsen Vereins nicht er füllt werden können! Was nun? Wir müssen hoffen und erwarten, daß das Reichs gericht zu der Überzeugung kommt, daß eine Lieferungspflicht im Buchhandel bzw. zwischen Mitgliedern des Börsenvereins nicht nur in den Satzungell und Ordnungen nicht erwähnt oder geboten ist, daß auch aus dem Geist der Satzungen eine derartige Verpflich tung nicht hervorgeht; daß ferner eine solche Verpflichtung . die so einschneidend das Eigentumsrecht des Verlegers berührt, als vor handen nur angesehen werden könnte, wenn sie ausdrücklich aus gesprochen ist; daß eine solche Verpflichtung nur dann auf erlegt werden könnte, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt, nicht aber im Privatinteresse. Die Rechtswissenschaft ist eine durchaus praktische Wissenschaft. Alle Sätze, die sie aufstellt, alles Recht, das ein Urteil schafft, sollen das praktische Leben fördern, nicht hemmen. Sie geht auf Ab wegen, wenn sie sich mit dem Rechtsbcwußtsein der Kreise, auf die ein Rechtssatz oder ein Urteil Anwendung findet, in Wider spruch setzt. Tut dies nicht ein Urteil, das einein Teile des Buchhandels Pflichten auferlegt, die für einen andern Teil nicht nur nicht not wendig, sondern sogar wertlos sind? Der Verleger hat den Wunsch und das natürliche Bestreben, seine Verlagsartikel abzusetzen. Er kann das im wesentlichen nur durch das Sortiment tun. Praktisch wird also eine Verweigerung der Hergabe von Verlagsartikeln nur in ganz seltenen Fällen Vor kommen, in so verschwindend seltenen Fällen, daß hierfür eine Norm zu schaffen nicht nötig ist. Namentlich wird der Ver leger die Abgabe seiner Verlagsartikel an einen bestimmten Sor timenter nicht verweigern, wenn dieser Sortimenter ein größerer Abnehmer ist. Für den Sortimenter hätte also diese Verpflichtung des Verlegers nur in ganz wenigen Fällen eine Bedeutung, wäh rend ihre Bedeutung für den Verleger eine ganz außerordentlich große ist, insofern sie ihn zwingen würde, auch in Fällen, die ihn: die Nichtlieferung zu einer Notwendigkeit werden lassen, doch zu liefern. Daraus geht hervor, daß der Verlag unter keinen Um ständen sich eine solche Fessel anlegen lassen kann und will. Er wird die Mittel anwenden, die ihm zu Gebote stehen, die Freiheit seines Eigentums und seines Handelns sich zu erhalten. Diese Mittel bestehen in der Einfügung einer entsprechenden Klausel in die Verkehrsordnung, die bereits erfolgt ist; und in der Änderung der Satzungen, die geplant ist. Würden aber auch diese Mittel versagen, so wäre der Verlag genötigt, aus dem Börsenverein auszu scheiden; dadurch würde ein deutsches Kulturwerk zerstört werden, um das alle Völker der Erde uns beneiden. Es dürfte recht gewagt sein, durch ein Urteil ein Recht zu schaffen, das ein größerer Teil der ihm Unterworfenen als ein Unrecht betrachtet. Kleine Mitteilungen. Ausstellung pfälzischer Literatur in Speyer. — Der pfälzische Kreislehrerverein hält seine XVII. Hauptversammlung vom 25.-28. Juli d. I. in Speyer ab, mit der eine Lehrmittel- Ausstellung verbunden werden soll. Ein Zweig dieser Ausstellung soll alle literarischen Erzeugnisse zur Schau stellen, die in natur kundlicher, geographischer, geschichtlicher, ethnographischer und wirtschaftlicher Beziehung zur Pfalz stehen. Diesen Zweig der Ausstellung hat die Buchhandlung A. Mich elfen in Speyer über nommen, die sich m Anzeigenteil dieser Nummer (Seite 6791) an die Verleger wendet und um Zusendung pfälzischer Heimat-Lite ratur bittet. Kampf gegen Schmutz- und Schundliteratur. — Die Hamburger Detaillistenkammer äußert sich in ihrem soeben erschienenen Jahresbericht auch über den Kampf gegen die Schmutz, und Schundliteratur, der hier in der letzten Zeit so viel Staub aufgewirbelt und zu langen Debatten in der Bürgerschaft geführt hat. Der Bericht hegt erhebliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regierung der Frage, vielmehr glaubt er, daß wesent lich auf dem Wege der Selbsthilfe vorzugehen sei. Allerdings werden die von mehreren Organisationen, wie dem Hamburger Jugendschriftenausschuß, dem Dürerbund und dem Verein für Kunstpflege erlassenen Aufrufe, die sich an die Eltern wandten und ausklärend wirken wollten, einen nennenswerten Erfolg solange nicht zu erzielen vermögen, als nicht das Unwesen an seinem Kern gefaßt werde, d. h. die Schaufenster von derartigen minderwertigen Literaturprodukten tunlichst gereinigt würden. Der Buchhandel und die Zeitschriftenverkaufsstände — ersterer aus eigenem Antriebe, letztere infolge einer auf Grund der Straßenordnung ergangenen Polizeianweisung — führten heute derartige Schriften nicht mehr, wohl aber nehme die Auslage solcher Hefte in den Schaufenstern insbesondere der kleineren läden einen mehr und mehr zunehmenden Umfang an. Schon in mehreren deutschen Städten hätten die beteiligten Gewerbe den Weg der Selbsthilfe eingeschlagen und in ihren Kreisen gegen diese Unsitte vorzugehen beschlossen. Auch in Hamburg könne viel nützliche Arbeit auf diesem Gebiete von den Branchen vereinigungen geleistet werden. Die Detaillistenkammer richtet dann an die betreffenden Vereine die Aufforderung, die Angelegen heit im Verein zu behandeln und auf eine Beseitigung oder tunlichste Beschränkung des Vertriebes der Schmu tz- und Schundliteratur im Wege freiwilliger Verstän- digung hinzuwirken. Übrigens herrsche hier allgemein die Überzeugung, daß es durch die Selbsthilfe in den letzten Monaten auf diesem Gebiete schon wesentlich besser geworden sei. Graphische Ausstellungen im Leipziger Kunstverein. — Pflegen die Sommermonate im allgemeinen im Leipziger Kunst- verein stiller als die Wintersaison zu verlaufen, das Kunstleben an sich weniger rege zu sein und mithin die Darbietungen wenn auch nicht ihrem künstlerischen Werte nach, so doch an Zahl sich zu verringern, so ist in diesem Jahre bislang von einem solchen »Abflauen« noch nichts zu spüren, da gegenwärtig wieder eine Reihe hochinteressanter Sonderausstellungen das Interesse der Kunstfreunde wach erhält. Neben dem Pariser Charles Cottet haben sich der Berliner Hans Busse, der ehemalige Worpsweder Otto Modersohn und der Leipziger Rudolf Müller mit größeren Kollektionen Gemälden, die beiden Erstgenannten auch mit graphischen Blättern eingefunden. Der ausgesprochene Kolo- rismus und das eminent feine Farbengefühl, die in Cottets Ge mälden zutage treten, äußert sich ebenso stark in seinen graphischen Arbeiten, auch selbst in denen, wo er auf direkte farbige Zutaten Verzicht leistet und sich nur auf die Schwarz-Weiß-Wirkung be schränkt. Das Motiv des »Johannisfeuers« behandelt er zweimal, als Radierung und als Steinzeichnung, — in der Radierung auch auf die Einzelheiten eingehend und die Formen feiner modellierend — in der Lithographie, einer Feder - Steinzeich nung, die Kontraste von hell und dunkel schärfer betonend. In einem triptychvnartigen Blatte »An der Küste« schildert er das Seemannsleben: im Boot auf dem Meere, im Hause, wo alle Familienangehörigen sich beim Mittagsmahl um den Tisch des Hauses versammelt haben, und am Strande, wo Frauen und Kinder angstvoll auf die sturmgepeitschten Wogen blicken, die Heimkehr der auf der See befindlichen Familienmit glieder erwartend. In verschiedener Auffassung und Technik, als Zeichnung und farbige Radierung behandelt Cottet auch das »Begräbnis« eines Seemanns, das er auch als »Seemannsleid«, da der Abgeschiedene den Tod in den Wellen gefunden hat, be zeichnet. Mit welcher Freiheit, aber auch mit welcher Feinfühlig keit Cottet die Nadel zu führen versteht, davon gibt namentlich ein kleineres Blatt, das eine »Spanische Sängerin« veranschaulicht, Zeugnis. Bewundernswert jedoch ist in allen seinen graphischen Arbeiten die eminente Tonkraft und der reiche Stimmungsgehalt, den er zum Ausdruck zu bringen weiß, der selbst die schlichten Hafenmotive »Fischerbarken« und «Boote im Hafen« zu überaus
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