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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.06.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-06-01
- Erscheinungsdatum
- 01.06.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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6516 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 123, 1. Juni 1910 eine Abweichung von dieser allgemein gültigen Begriffsbestimmung bedinge, sei in keiner Weise ersichtlich. Vielmehr liege es gleicher maßen im Interesse des Publikums wie der Postverwaltung, daß dieser wie jedem anderen der nach den gegebenen Verhältnissen am zweckmäßigsten erscheinende Weg für die Durchführung der ihr obliegenden Verteilung der Postsachen offenstehe, ohne daß die Rücksicht auf die Gefährdung des Postmonopols dabei hindernd eingreife. Demgemäß erhelle zugleich, daß auch hier der Umstand einer teilweisen Übermittelung der für R. bestimmten Post sendungen in die Wohnungen der Empfänger durch die Brief träger der Postanstalt in B. der Postagentur R., die in anderen Fällen die Aushändigung bei Abholung bewirke, ihre Eigenschaft als Postanstalt im gesetzlichen Sinne nicht entziehe. Die Ver neinung der letzteren beruhe daher auf Rechtsirrtum. Abgesehen davon, daß diese wichtige Entscheidung des Reichs gerichts für diesen Streitfall ausschlaggebend ist, behebt dieselbe gleichzeitig jede Ungewißheit bei Weiterüberweisung von Zeitungen im Postvertrieb. Bisher entstanden immer Zweifel und Rückfragen, ob die oder jene Überweisung nach der neuen Wohnung des Empfängers zahlungspflichtig war oder nicht. Oft ist die räumliche Zusammengehörigkeit in Frage gezogen worden, über den Begriff »Postagentur als Postanstalt« haben Ausein andersetzungen stattfinden müssen. Durch diese Entscheidung ist mit einem Schlage jede Ungewißheit behoben. Atso, wechselt ein gewonnener Bezieher eines Exemplars einer Zeitung im Post debit seine Wohnung, und diese Wohnung gehört zum Bezirk einer »anderen« Postanstalt einschl. Postagentur, so hat entweder der Bezieher 50 H Uberweisungsgebühr zu zahlen, oder der Ver leger hat das Exemplar zurückzuziehen und neu zu überweisen. Eine Uberschreibung früher gezahlten Bestellgeldes auf die neue Überweisung findet nicht statt. Es wird also künftig jede Über weisung zu bezahlen sein, die nicht innerhalb des Ortes und der einverleibten Vororte stattfindet. Bücherlisten für Bibliothekbenutzer über einzelne Themata. — Die Dänische Nationalbibliothek (Vst Lou^sli^s Libliotsk) in Kopenhagen hat die Herausgabe kurzer Bücherlisten, die je etwa 30—50 Titel von Büchern auf Dänisch, Schwedisch und in den drei Hauptsprachen über ein bestimmtes Thema umfassen, begonnen. Die darauf angeführten Bücher können überall in Dänemark nach den Vorschriften der Benutzungsordnung geliehen werden. Die ersten Listen umfassen u. a. folgende Stoffe: Island in der Neuzeit; Finland im 19. Jahrhundert; Japan in der Gegenwart; Die Grundtvig'sche Bewegung (in Dänemark); usw. Hiermit erfüllt die Bibliothek einen Wunsch, der u. a. bei der Budgetbehandlung im Reichstag zum Ausdruck gekommen ist, es möchten die Bücherschätze dem stets wachsenden Publikum leichter zugänglich gemacht werden. Wer die einzelnen Stoffe nicht zu eingehendem wissenschaftlichen Studium aufnehmen will, wird sich mit diesen Bücherlisten begnügen können und braucht nicht die umfangreichen, nur handschriftlich vorhandenen Gesamtkataloge in der Bibliothek selbst zu durchsuchen. 6. Aus dem graphischen Kabinett von Beyer L Lohn in Leipzig. — Wer da weiß, welche Bedeutung die Namen Anders Zorn und Paul Signac in der Kunstwelt erlangt haben, dem wird es auch bei Nennung dieser Namen sogleich gegenwärtig sein, welche hohe Kunst mit ihnen verknüpft ist. Als Maler, Bildhauer und Radierer gleich hervorragend, zeigt der Schwede Zorn hier eine höchst interessante Kollektion seiner temperament vollen, mit den ihm eigenen vollsaftigen Strichen hingesetzten Radierungen, die vornehmlich aus Bildnissen und badenden Frauen bestehen, während der französische Neoimpressionist Paul Signac eine Anzahl Steinzeichnungen bietet, in denen hauptsäch lich die Wiedergabe des flimmernden Sonnenlichts betont ist, und die in ihrer Frische und Heiterkeit der Farben eine Fülle von Licht ausstrahlen. Andere namhafte französische und englische Radierer schließen sich mit interessanten Blättern an. Neben diesen längst geschätzten ausländischen Künstlern nehmen auch einige Leipziger Graphiker unser Interesse in An spruch. Hugo Steiner-Prag bietet außer einigen mit schwarzer Kreide und dem Wischer behandelten Naturzeichnungen, die spanische Motive veranschaulichen, auch eine Serie illustrativer Bilder aus der Biedermeierzeit. Der in Dresden lebende Walter Zeising, der sich unter den deutschen Radierern bereits eine geschätzte Stellung errungen hat, zeigt ein ebenso interessantes wie malerisch erfaßtes Architekturstück aus seiner Vaterstadt Leipzig, einen »Blick in die Nikolaistraße« mit der Nikolaikirche. Gibt Zeising die Architekturformen mit unbedingter Treue wieder, so ist anderseits die Nadelführung so frei und reizvoll, daß er mit diesem neuesten Blatt wieder eine höchst wertvolle graphische Schöpfung bietet. Daß sich neben den vortrefflichen und zum Teil ausgezeich neten Arbeiten ein junger, zum erstenmal an die Öffentlichkeit tretender Künstler, der Kolb - Schüler Max Brüning, mit seinen Zeichnungen, Radierungen und Lithographien so vorteil haft zu behaupten weiß, darf für ihn als ein nicht zu unter schätzender künstlerischer Erfolg angesehen werden. Sind in manchen seiner Arbeiten auch noch unverkennbare Anklänge an die Weise seines Meisters Alois Kolb wahrnehmbar, so ist doch wiederum nicht zu verkennen, daß er wohl die Fähigkeit besitzt, sich einen persönlichen künstlerischen Ausdruck zu schaffen. Unter den Zeichnungen sei besonders die elegante Dame mit dem schwarzen Hut hervorgehoben. Daß Brüning über ein gesundes Formengefühl verfügt, lassen namentlich die Aktfiguren unter seinen Radierungen erkennen, die sich aus vorzüglichen Exlibris und farbig getönten Darstellungen zusammensetzen. Eine auf Stein gezeichnete Kellerszene ist ebenfalls malerisch und wirkungsvoll durchgeführt. Ernst Kiesling. Zur Auflagen - Bezeichnung. — Im »Zentralblatt für Bibliothekswesen« (Maiheft 1910) bringt Herr Erwin Acker knecht in Stettin die Form der Auflagen - Bezeichnung zur Sprache. Er schreibt: Die neue Ausgabe der »Instruktionen für die alphabetischen Kataloge der preußischen Bibliotheken« schreibt in § 7, 7 vor, daß »die Zählung nach Tausenden nicht aus genommen wird«. Ich möchte in keine Diskussion darüber ein- treten, ob diese Verminderung des Schreibwerkes ebenso wünschenswert war wie all die vielen andern, die uns die neue Ausgabe der »Instruktionen« zu unserer Freude gebracht hat. Da diese Bestimmung nun einmal vorhanden ist, scheint es mir viel mehr angezeigt, festzustellen, ob sie nicht eine notwendige Folge haben muß, nämlich die Forderung an die Herren Verleger, eine einheitliche Form der Auflagen-Bezeichnung durchzuführen. Als solche Normalform halte ich die Form für die beste, die alle Exemplare eines Buches, die auf einmal gedruckt und in den Buchhandel gegeben werden, als Eine Auflage bezeichnet und die Tausenderzahl, soweit sie sich nicht mit der Auflagenzahl deckt, in Klammern beifügt. Jeder Kundige weiß, daß diese Form schon jetzt hin und wieder von einzelnen Verlegern angewandt wird. Um das eben Gesagte an einigen beliebig herausgegriffenen Beispielen zu illustrieren: Beim Nachschlagen im alphabetischen Ausgabe verzeichnet vom Jahre 1907. Die Aufnahme sagt mir nichts darüber, ob ich die erste Auflage dieser deutschen Ausgabe vor mir habe oder eine spätere. Auf dem vorhergehenden Zettel finde ich dasselbe Werk in derselben Ausgabe mit 1905 datiert. Also ist die Auflage von 1907 nicht die erste. Aber ist die von 1905 nun die erste? Der Katalog gibt mir darüber keine Auskunft. Und wenn nun gar der Fall eintritt, der heutzutage gar nicht mehr selten ist, daß die zweite Auflage mit der Bezeichnung »2. Tausend« im selben Jahr wie die erste Auflage erscheint, dann habe ich zwei ganz gleichlautende Aufnahmen, die ich zu einer einzigen vereinigen kann, obwohl das eine Exemplar eine Erst auflage ist, das andere nicht. Man wird mir einwenden (und die neue Bestimmung der »Instruktionen« ist ja wohl aus dieser Auffassung hervorgegangen), die Tausender-Zählung finde sich vor allem bei belletristischen Werken und bei diesen sei es für den Bibliothekar doch ganz belanglos, ob es sich um eine erste oder um eine spätere Auflage handle. Soweit sich in diesem Einwand zunächst ganz im allgemeinen die Zurückhaltung wissenschaftlicher Bibliotheken gegenüber der modernen Belletristik dokumentiert, möchte ich vorweg sagen: diese Zurückhaltung mag im Hinblick auf den größten Teil belletristischer Neuerscheinungen noch so berechtigt sein, wir dürfen jedoch nie vergessen, daß in diesem scheinbar uferlosen Strom (in Wirklichkeit ist es nicht so
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