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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1910
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- Deutsch
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- Saxonica
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6350 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 120. 28. Mai 1910. Paul, der sich auf Grund einer Anzeige bei dem Beschuldigten einen Katalog klassischer Werke bestellt hatte, Preislisten und Bestellzettel über obszöne Bücher, Bilder und gewisse Warenartikel übersandt worden seien. In diesem Schreiben ersuchte Fasbender um Abhilfe gegen derartigen Unfug. Die Polizeidirektion sandte die Zuschrift an die Wiener Staatsanwaltschaft. Es wurde bei dem Beschuldigten eine Haussuchung vorgenommen und ein Lager pornographischer Druckwerke sowie Korrespondenzen beschlagnahmt, die der Anklage zufolge außer Frage stellten, daß er mit diesen Druckwerken einen ausgebreiteten Handel trieb. Der Beschuldigte erklärte, daß die Sendung nach Essen nicht von ihm ausgegangen sei, er habe die Kataloge nur an Buchhandlungen in diskreter Form geschickt. Pollak gab ferner an, er habe die Bücher beim Konkurse des »Wiener Verlags« an sich gebracht, das Verbot ihrer Weiterverbreitung sei ihm nicht bekannt gewesen. Der Verteidiger bestritt die Ärgernis erregende Versendungs art der Druckschriften und führte aus, daß die Anklage unbe- gründet sei. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage auf Vergehen gegen die Sittlichkeit einstimmig, jedoch sieben Stimmen mit dem Zusatze: »nicht auf eine öffentliches Ärgernis erregende Art«. Die zweite Frage auf unbefugte Kolportage wurde gleich, falls mit zwölf Ja beantwortet. Auf Grund dieses Verdiktes verurteilte der Gerichtshof den Angeklagten Julius Pollak nur wegen unbefugter Kolportage zu einer Geldstrafe von 500 Kronen, eventuell 50 Tagen Arrestes. Von der Anklage auf Vergehen gegen die Sittlichkeit wurde Pollak freigesprochen. (Nach »Wiener Ztg.« u. »Neue Freie Presse«.) Stenographie. — In der Frage der Vereinigung der bestehenden Kurzschriften ist, wie die Vossische Zeitung meldet, zum 8. Juni eine Konferenz von Vertretern der Reichsregierung und der Bundesstaaten einberufen worden. Auch der öster reichischen und schweizerischen Negierung ist eine Vertretung durch Entsendung von Kommissaren, die mit beratender Stimme an der Konferenz teilnehmen können, anheimgestellt worden. Den Vorsitz wird der Geheime Oberregicrungsrat im preußischen Kultusministerium vr. Matthias führen. Das umfangreiche Material, das von den verschiedenen Jnteressentengruppen seinerzeit bei den zuständigen Reichsstellen eingegangen war, ist inzwischen von drei sachverständigen Vertretern der Gabelsberger- und Stolze-Schrey-Schule zu Gutachten verarbeitet worden. Auf Grund dieser Gutachten soll nun in der Konferenz am 8. Juni durch Formulierung von Fragen und Aufstellung von Leit sätzen der Beratungsstoff vorbereitet werden für die große Tagung, der dann die endgültige Entscheidung überlassen bleibt. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß noch vor Ablauf dieses Jahres die Frage zu einer endgültigen Lösung gebracht wird, ob und in welcher Form eine Vereinigung der bestehenden beiden Haupt- systeme möglich ist. Voraussetzung hierfür wäre allerdings, daß die Vertretungen der beiden Schulen ein größeres Maß von Entgegenkommen gegenüber dem anderen System bekunden als bisher. Jugendgerichtshöfe und öffentliche Bibliotheken in Amerika. — Interessante Versuche, die erzieherische Tätigkeit der Jugendgerichtshöfe durch die Mitwirkung der öffentlichen Biblio theken fruchtbarer zu gestalten, werden gegenwärtig in ver schiedenen Städten Amerikas gemacht. So werden z. B. in nach Maßgabe ihres Inhalts unter die verschiedenen Wohltätigkeitsanstalten der Stadt und darunter besonders an die Jugendgerichtshöfe verteilt, von wo sie regelmäßig viermal im Monat an die in Fürsorgeerziehung über nommenen Kinder verteilt werden; in noch größerem Maße stoff versorgt. Die Wirkung dieser Art Jugendfürsorge ist durch aus zufriedenstellend; in manchen Fällen ist auch das Amt des Fürforgebeamten (prnbation okkeer) mit gutem Erfolg der Kinder bibliothekarin des betreffenden Bezirks übertragen worden. Es ist kein Zweifel, daß diese Verbindung von Jugendfürsorge und öffentlichen Bibliotheken in Amerika noch weitere Ausdehnung erfahren wird. (Nach: Ibe ckouiuul.) Kunstanstalt Wilhelm Hoffmann Akt.-Ges. in Dresden. — Bilanzkonto per 3l. Dezember 1909. (Vorjährige Bilanz siehe Börsenbatt 1909, Nr. 66.) 4 Grundstückskonto 104 440 Gebäudekonto 171 206 ca. 2 A Abschreibung 3 400 — IK7 800 Maschinenkonto 79 776>70 Zugang IS09 756 76 80 533 4 6 ca. 10 A Abschreibung 8 033 46 72 500 — Motoren- u. Transmissionskonto . . 6 800 — ca. 10 A Abschreibung 700 — 6 100 — Kontoreinrichtungskonto 1 — Geschirrkonto 1 200 ca. 100 A Abschreibung 1 199 — 1 — Elektr. Anlagekonto 3 873 49 ca. 100 A Abschreibung 3 872 49 1 — Jnventarkonto 10 515^0 ca. 10 A Abschreibung 1 015!40 9 600 — Schriftenmaterialkonto 16 400 Zugang 1909 I 407 74 17 807 7i ca. 10 A Abschreibung I 707j 74 16 100 — Lithographiesteinekonto 13 1823, Zugang 1909 667 50 13 819 81 ca. 10 U Abschreibung 1 349 81 12 500 — Kassakonto 8 878 29 Zweigniederlassung München .... 62 100 Zweigniederlassung Bruxelles .... 43 946 58 Warenkonto laut Aufnahme .... 146 533 20 Verlagskonto laut Aufnahme .... 121 71655 Debitorenkonto » . 169 657 46 941 775 08 4 Aktienkapitalkonto .... 600 000 Hypothekenkonto 295 000 Reservefondskonto ... 60 000 Spezialreservefondskonto. . 11 428 32 200 G7w'!.°nüb-r,chub 22 019 66 84 405 Gebäudekonto ca. 2A . . . Malchinenkonto ca. I0H( . . Mot.- u. Transmiss.-Konto 3 400,— 8 033,46 ca. lOL 700,— Geschirrkonto ca. 100A . . I 199,— Elektr. Anlagekonto ca 100A 3 872,49 1 015,40 Schriftenmat.-Konto ca. 10A 1 707,74 90 Llthographiestelnekto. ca. IOA 1 349,8 l 21 277 Reingewinn (Vortrag auf neue Rech- 76 nung> 741 741 76 941 775 08 Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1909. Soll. .« j-- 4 Gehaltekonto 20 890 18 Lohnkonto 83 116,04 Handlungsunkostenkonto 1.3 097 >97 6 763114 Hypothekenzinienkonto 12 412 50 Zinsen- und Diskontkonto 6 683 87 Geschirrunterhaltungskonto ..... 1 <06 10 143 170 60 Bilanzkonto (Gewinnüberschuß) . . . , 22 019 66 ! 165 190 26
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