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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-12-23
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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297, 23, Dezember ISIS. Nichtamtlicher Teil, ÄrchMdlaLt s. L Mich« Suchhc,Me. 15807 betreiben. Es brachte im Dezember die ersten drei Bände von »Jllums Bibliothek«, zum Preise von nur 35 Ore den Band, in netter Ausstattung mit Illustrationen und Vignetten von Gudmund Hentze und F. Kraul, heraus: Übersetzungen von Büchern Edgar Poes und George Ohnets, sowie ein Liederbuch »Llral vi 8as. 87N86 den'«, bekannte heitere und scherzhafte Lieder, gesammelt und herausgegeben von Kay Larsen und dem Komponisten Sextus Miskow. Hierin sind jedoch ohne Erlaubnis ein Dutzend Gedichte des dänischen Dichters und Ästhetikers Johan Ludvig Heiberg aus genommen, der am 26. August 1860 gestorben ist. Seine Werke werden also nach dem dänischen Urheberrechtsgesetz erst am 1. Januar 1SII »frei«. Vorher dürfen Gedichte nur in Schul- und Lesebüchern oder als Text zu Musiknoten abgedruckt werden. Als Verleger bzw. Vertreter der Erben Heibergs ließen daher 0)ckdollcka,l8lr6 Loxdanäsl tloräiLlc k'orlax und Rentier Westenholtz gerichtliches Verbot gegen den Vertrieb des Liederbuchs ergehen. Erst nach Neujahr wird man es bekommen können. ö. * Gegen Schmutz» und Schundliteratur. — In der »Steg- litzer Zeitung«, dem Organ für amtliche Bekanntmachungen in Steglitz, Friedenau und Südende (Berlin), vom 20. Dezember findet sich folgende Bekanntmachung. In den Schaufenstern und Läden mehrerer hiesiger Buch- und Papierwarenhändler wird eine Art von Schriften feilgeboten, die unter die Bezeichnung »Schmutz- und Schundlite ratur« fällt. Diese oft mit abscheulichen Bildern versehenen Hefte verderblichen Inhalts, durch den der Hang zum Abenteuer lichen und Verbrechertum geradezu verherrlicht wird, werden auch von einem Teil unserer schulpflichtigen Jugend, und zwar oft mit den traurigsten Folgen, gelesen. Den Kindern wird durch diese Lektüre ein Gift eingeimpft, das ihre gesunde sittliche und körper liche Entwicklung auf das bedenklichste gefährdet. Schuld an diesen Schäden tragen diejenigen, die in ihren Läden die Schund literatur feilbieten, ferner die Eltern, die ihren Kindern die Mittel zum Kauf solcher Hefte geben. Diesen gefährlichen Schädlingen unserer Jugend den Boden zu entziehen, hat die Schuldeputation sich zur Aufgabe gemacht. Ein Erfolg kann aber nur dann erreicht werden, wenn es gelingt, diese Schundliteratur aus den Schaufenstern und Läden unseres Ortes zu entfernen. Wir richten daher hiermit an alle in Betracht kommenden Geschäftsleute die dringende Bitte, Schriften der bezeichneten Art künftig nicht mehr auszulegen und feilzubieten und nur solche Jugendschriften zu führen, durch welche der geistige und sittliche Standpunkt unserer Jugend gehoben werden kann. Es wird unsererseits den Kindern verboten werden müssen, in solchen Geschäften, welche sich unserer Bitte verschließen und sich weiter mit dem Vertrieb solcher Bücher befassen, ihre Schulbedürfnisse einzukaufen. Steglitz, den 20. Dezember 1SI0. Die Schuldeputation. (gez.) Fabarius. * Der niederländische Buchhandel gegen den Buchhan delsbetrieb durch Vereine. — Im Dezember 1909 hatte sich in Holland ein Verein von Predigern gebildet, um in Amsterdam eine Sortimentsbuchhandlung zu errichten. Der Gewinn' aus diesem Betriebe sollte einem Fonds zur Unter stützung von Prediger.Witwen und -Waisen zugeführt werden. Alle Prediger in Holland sollten aufgefordert werden, dieser Handlung ihre Kundschaft zuzuwenden. Nachdem dem dortigen Buchhandel diese Absicht und ferner bekannt geworden war, daß sich ein Sortimentsbuchhändler bereit erklärt habe, die Agentur dieser Vereinsbuchhandlung zu über nehmen, trat der Vorstand der dortigen »Vsrseuitziu^ tor beoorcko- iinA vaa cks bolrMKsu cks8 Uoeirbuucks^« noch Ende Dezember 1909 zu einer Sitzung zusammen und beschloß, alle Mitglieder der Ver einigung von diesen Bestrebungen zu unterrichten und gleichzeitig dabei zu erklären, daß eventuelle Lieferungen an diese Stiftung als Übertretung von Artikel 13 des »Allgemeinen Reglements« (vgl. Nr. 78 d. Bl.) betrachtet werden würden. Diese Stellung, nähme des Vorstandes hatte den Erfolg, daß die Gründung der bezeichneten Vereinsbuchhandlung nicht zustande kam. Der Vorstand der »Verssuixiox« hat darauf in der im Juli 1910 stattgehabten Generalversammlung folgende Änderung der Statuten beantragt: Zusatz zu Artikel 13 (Kapitel II) des All gemeinen Reglements. »§ 20. Bei der Anwendung dieses Artikels sollen, auch wenn sie im Buchhandel oder damit verwandten Fächern tätig sind, trotzdem als Privatpersonen betrachtet werden: korporative Vereine und ferner alle Personen, Vereine und Genossenschaften, deren durch ihren Handel erzielter Ge winn, sei es ganz oder teilweise, direkt oder indirekt, derart ausgezahlt, verteilt oder verwendet wird, oder, sei es auch auf Umwegen, eine derartige Bestimmung erhält, daß er für diese Personen, Vereine und Genossenschaften nach dem Urteil des Vorstandes der Bewilligung eines laut diesem Artikel unerlaubten Rabatts gleichgestellt wird.« Dieser Antrag wurde mit großer Stimmenmehrheit ange- nommen. Das Auftreten des Vorstandes im Dezember 1809 gegen die Prediger-Buchhandlung wurde gebilligt. (Die »Ordnungen« des Niederländischen Buchhandels sind im Börsenblatt Nr. 78, 79 vom 7. und 8. April 1910 in deutscher Übersetzung veröffentlicht worden.) Verunglückter Dampfer. Verzögerte Briefpost nach der Westküste Afrikas. — Das Reichspostamt in Berlin teilt folgendes mit: Der am 2. Dezember aus Hamburg, am 7. Dezember aus Rotterdam nach Deutsch-Südwestafrika abgegangene Dampfer »Swakopmund« hat infolge Unwetters auf hoher See das Steuer verloren und ist nach mehrtägigem Umhertreiben am 19. Dezember in den Hafen von Plymouth eingeschleppt wor den. Da er seine Reise nicht fortsetzen kann, werden die an Bord befindlichen deutschen Briesposten für die Carrarischen Inseln, für Liberia, Kamerun und D eutsch-Südwest- asrika von Plymouth mit dem am 19. Dezember von Hamburg abgegangenen Dampfer »Erna Woermann« der Swakopmund- linie, der außergewöhnlich Plymouth anläuft, weiterbefördert. Die Posten für Kamerun gehen zunächst bis Las Palmas und von da mit nächster Gelegenheit nach Kamerun, die übrigen Posten werden mit dem Dampfer »Erna Woermann« unmittelbar nach ihren Bestimmungsländern befördert. Verbot. — Aus Dortmund wird der »Rheinisch-West fälischen Zeitung« unterm 14. Dezember geschrieben: Die vierte Zivilkammer des hiesigen Landgerichts hatte auf Antrag Ohms den Buchhändler Unkel verurteilt, die Verbreitung einer Ulkkarte: »Die Riesenpleite oder der Direktor und seine Moral« zu unterlassen mit der Begründung, daß die Karte zweifellos beleidigend sei und sie Ohm vorwerfe, er habe sich in der Rolle eines frommen Menschen gezeigt, um dadurch Vertrauen zu gewinnen. Wenn auch Ohm wegen Verdachts verschiedener Straftaten in Untersuchungshaft genommen sei und selbst dann, wenn er die ihm zur Last ge legten Straftaten begangen habe, so gehe doch, namentlich aus der Zeichnung und der ihm in den Mund gelegten Äußerung, die Absicht einer strafbaren Beleidigung hervor. Den Schutz des § 193 könne Unkel nicht für sich in Anspruch nehmen. (Rheinisch.Westfäl. Zeitung.) * Ein Deutsches HauS« an der Columbia-Nniversität in New Uork. (Vgl. Nr. 287 d. Bl.) — Den Bemühungen des um den Austausch der geistigen Beziehungen zwischen Deutsch, land und Amerika verdienten Präsidenten der Columbia- Universität in New Aork, Nicolas Murray Butler, ist es gelungen, von einem ungenannten Förderer dieser Beziehungen ein Kapital von über eine halbe Million Mark zu erhalten für die Einrichtung eines »Deutschen Hauses«, worüber hier schon kurz berichtet worden ist. — Dieses Deutsche Haus soll ent- halten: I. eine Universitätsauskunftstelle, die nach dem Vorbilde der Amtlichen Akademischen Auskunftstelle an der Universität Berlin möglichst erschöpfende Auskünfte erteilen soll einesteils deutschen Gelehrten und Studenten, die in Amerika Studien treiben, andernteils Amerikanern, die in Deutschland Studienzwecke ver-
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